K.Vetter:
21.10.2020 18:18
Habe mit meine Freundin Vin der Geburt unseres Sohn Sorgerechterklärung beim Jugendamt in Hannover abgegeben .Jetzt ist sie weg mit unserem Kind und die Urkunden auch ! Jugendamt sag mir das ich keine gemeinsame Sorgerecht habe ! Ich bin fertig . Ich verstehe das nicht ...Wie ist das möglich das Jugendamt in Hannover in Archiv das auch nicht hab ....ich bin solo verzweifelt und enttäuscht...
Laura, Köln :
09.07.2020 11:52
Du hast Zweifel an deiner eigenen Vaterschaft oder die einer anderen Person? Bislang kam es aber noch nicht zu einem Test und du würdest dich über professionelle Unterstützung freuen? Wir helfen Dir und wollen deine Geschichte kennenlernen.
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Jessica :
17.06.2020 11:38
Hallo wir haben alle Sachen beantragt und geklärt mit der Vaterschaft und dem Sorgerecht mir wurde an dem Tag gesagt das das ABR bei der Mutter bleibt weil das haben wir nicht gemeinsam beantragt heißt das, das es immer noch alleine bei der Mutter ist 2010 ist mein Sohn geboren und da wurde uns gesagt das wir das gemeinsame Sorgerecht jetzt haben da der Vater es unterschrieben hat aber habe ich die KM wirklich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht
Larrie, Essen:
26.05.2020 12:15
Wir sind nicht miteinander verheiratet (waren beide aber bereits verheiratet und geschieden) Vaterschaft wurde von mir bestätigt und von meinem Partner anerkannt, notariell. Das Standesamt kann aber ihn nicht in die Geburtsurkunde eintragen. Er muss erst seine Heiratsurkunde vorlegen. Die muss er extra in den Niederlanden beantragen/abholen. Was hat aber seine geschiedene Ehe mit unserem Kind zu tun? Das Standesamt beantwortet die Frage nicht und beharrt lediglich darauf das die Urkunde vorliegen muss. Aber seine Exfrau hat doch nichts mit dem Kind zu tun.
yvonne,königstein :
23.05.2020 12:17
Hallo , Ich habe eine Frage . Ich war 2017 als unser 2 Kind als Hausgeburt zur Welt kam mit dem Kindsvater noch verheiratet. Auf der Geburtsurkunde steht er mit drauf jedoch habe ich keine Urkunde wo darauf steht das wir das gemeinsame Sorgerecht haben ebenso die Vaterschaftsanerkennung heisst das das ich das alleinige Sorgerecht da nur habe . oder verhält sich dies bei Kindern die in der Ehe geboren werden anders.
Kristina,Karlsruhe:
14.02.2020 20:33
Hallo, ich habe Frage. Mein Freund und ich sind nicht verhereitet. Ich bin schwanger und 100% sicher das Kind ist seine. Wir wollten die Vaterschaftsannerkennung machen lassen, aber weil er keine Aufenthaltstitelkarte hat,sondern eine Duldung konnten wir aber nicht, die in Sozial und Jugendbehörde sagten wir mussen warten und nach der Geburt erst einen Vaterschaftstest machen das er kann als Vater annerkant sein und auch die gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt erklären lassen. Wir wollten die Sachen vor der Geburt machen, das später weniger Papirologie gibts, und das nach der Geburt er gleich in Geburtsurkunde eingetragen kann. Gibts andere Möglichkeiten und wo genau können wir die Vaterschaftsannerkennung trotzdem machen?nBei Anwalt? Notar? es ist wirklich traurig das meine Wort als Mutter das der Vater ist, nicht genug ist.
Koc. Stuttgart :
05.02.2020 20:39
Hallo, ich habe eine Bekannte und er ist ein Vater von Zwillingen. Aber die Freundin hat alleiniger sorgerecht weil die sind nicht verheiratet. Aber Vater will eine gemeinsame sorgerecht aber Mutter will nicht. Was soll er machen das er eine gemeinsame sorgerecht hat?
Karin Frankfurt :
15.08.2019 15:50
Wir sollen angeblich Großeltern sein , aber ohne Grund wurden wir nicht auf die Taufe eingeladen . Nun ist das Kind eingeschult worden , und mein Sohn erzählt mir,, dass er als Vater nicht auf der Geburtsurkunde steht, Sie waren unverheiratet ,
Er hat Angst in der Schule des Kindes beweisen zu müssen, dass er der leibliche Vater ist ?
Es kommt noch ein anderer Junger Mann in Frage , der der Vater sein könnte. Aber da mein Sohn zu der Zeit mit dem Mädchen zusammen kam , sagt er : Er sei der Vater .
Ich halte beide für sehr unglaubwürdig , da ich von ihnen mehrmals belogen wurde. Ich bekpmme keinen Nachweis, dass mein Sohn wirklich der leibliche Vater ist .
Wenn Geld gebraucht wurde für das Enkelkind, dann versichern sie uns , dass wir die Großeltern sind .
Ich finde das komisch ,
Mittlerweile sind die Beiden getrennt, das Kind bei der Mutter , aber mein Sohn traut sich nicht in der Schule Kontakt zu den Lehrern aufzunehmen, weil er sonst erstmal beweisen muss , dass er der Vater ist ??
Was soll ich denn davon halten ? wie kriege ich heraus, ob unser Sohn und das Mädchen uns belogen haben oder nicht ?
lieben Gruß
Jürgen Müller Neu Poserin:
02.08.2019 09:36
Wie weise ich nach, dass ich Kinder habe, wenn die Ehe lange geschieden, kein Kontakt zu den Kindern zugelassen wurde und besteht und auch keine Geburtsurkunde bei mir vorhanden ist?
Den Nachweis benötige ich für die Krankenkasse/DRV.
Johann , München :
19.11.2017 17:36
Hallo,
Ich und meine Frau sind wir getrennt seit einem Jahr
Jetzt ist Sie Schwanger in 6sten Monat und Sie sagte zu mir, wenn das Kind da ist, würde Sie Namen des Kindes auf Ihre Familienname beantragen ohne meine Erlaubnis?geht das?
Könnte jemand mir helfen, der der wirklich Ahnung hat ?
Vielen Dank
Karen , England.:
30.07.2017 21:46
lch war in Deutschland geboren. Meine Mutter ist Deutsch, mein Vater Englisch. Sie waren zu zeit nicht verheiratet, nur einige monaten spater., warum pflegerin, ist das gewohnlich in diesen fallen?
lch freue mich uber lhre antwort.
Flocke, Dresden:
05.06.2017 20:46
Wenn ich den Vater in die geburstsurkunde mit eintragen lasse wie ist es dann mit dem Sorgerecht? Behalte ich es als Mutter dann trotzdem alleine?
:
17.06.2016 11:29
Einwohnermeldeamt meldet Kind nicht mit vorläufiger Geburtsurkunde an.
Somit kein erhalt der Steuer id.
Somit kein Geld von der arge
Barbara, Eberswalde:
24.05.2016 12:01
Wo bekomme ich die Antwort auf meine Frage?
Barbara, Eberswalde:
24.05.2016 11:57
Frage: Besteht steuerlich ein Kindschaftsverhältnis zum leiblichen Vater ohne Vaterschaftsanerkennung und ohne Zustimmung der Mutter zur Vaterschaft, wenn das Kind nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist?
Patrick, Dortmund:
26.04.2016 21:48
Frage: hat man ein anrecht auf das kind wenn man als vater eingetragen ist, sich aber durch einen test erwiesen hat, das man nicht der biologische Vater ist?
David Riesa:
27.01.2016 11:59
Hallo Mannheim ,
Ja nun ist das Problem sie meldet sich nicht bei mir und ich darf das kind nicht von ihrer seite aus sehn was kann ich tun sie möchte einen Vaterschaftstest ok habe ich auch bestellt nun weiss ich leider auch nicht was in der Geburtsurkunde drin steht habe die mutter gefragt aber kommt keine antwort darauf sowas dreistiges und bekomme auch nicht ein bild von der Kleinen bin einfach ratlos habe noch keine Vaterschaft unterschrieben bzw noch keine bekommen .
mannheim:
10.11.2015 22:50
keine frau/mutter oder werdende mutter hat das recht das klind einzubehalten, wenn jemand keine vterschaftsanerkennung hat kann er diese einklagen, mittels spermaprobe kann das festgestellt werden und der vater kann auch gegen den willen der mutter die vaterschaftsurkunde unterschreiben... ich habe das problem nicht, meine frau will nur die kinder behalten... nur hat sie die rechnung ohne mich gemacht, 2 kinder bedeutet das eins zu mir kommt, das ist fakt!!! wer keine vaterschaftsanerkennung hatsollt sie einklagen wenn er sein kind haben möchte!jeder vater darf bei der geburt dabei sein auch gegen den willen der frau, den es ist nicht im sinne das krankenhauses dort recht und unrecht walten zu lassen... jeder vater der weiss das sein kind gebohren wird darf und sollte bei der geburt dabei sein(mit dem vorteil das die bösen worte der frau nach der trennung einen unberührt lassen bevor das kind die welt erblickt)... kinder werden im stammbuch eingetragen, das ist für alle famielienmitglieder frei einzusehen, egal ob bruder oder schwester, stammbuch ist stammbuch, selbst wenn du wissen möchtest wie das kind deiner schwester heist hast du das recht in das stammbuch zu gucken das im bügeramt zu jeder zeit vorliegt...im falle einer wie bei Andreas aus Bochum hier würde ich ganz klar die vaterschaft einklagen und mitels spermaprobe die mutte rfestnageln, das ist dein recht junge !!! lass dich nicht von der frau verarschen, sie denken immer sie können das aber das ist nicht so, die gesetze sind nicht mehr die von 1960... wir leben im 20igsten jahrhundert und hier hat jeder das recht auf sein kind genauso wie das recht unterhalt zu zahlen oder einzuklagen !
mannheim:
10.11.2015 22:24
ich könnte hier auf alles eine antwort geben aber irgendwie geht das nicht... man hat als vater alle rechte die auch die frau hat, egal ob eheliche oder uneheliche kinder, jeder hat das recht auf sein kind, egal ob vater oder mutter, nur wer am ende das kind bekommt hängt von den lebensverhältnissen ab, gehst du arbeiten? wie gross ist deine wohnung (hat das kind ein zimmer ) jeder hat das recht seine kinder einzuklagen auch wenn das jahre dauern kann ist das recht immer auf der seite der gerechten !!!
David Riesa:
16.10.2015 06:31
Frage Meine Freundin Hat mich Verlassen und Trägt ein Kind in ihren Bauch von mir warscheinlich wie verhält mann sich wird die Mutter sagen nein nicht mit in den Kreissaal ? oder muss ich mit hin. Würde gern mit in den Kreisaal gehn Freue mich auch auf mein Kind was am 20.01.2016 geboren wird .
pentzien bettina:
23.09.2015 18:03
Mein Vater ist verstorben, ich weiß dass er noch leibliche Kinder hat. Wo sind sie regestriert.
Andreas,Bochum:
16.07.2015 06:29
Hallo, habe eine Frage: Meine Freundin beim ausstellen das Geburtsurkunde von Sohn mich als Vater unter Strich eingetragen hat, obwohl wir beide genau weisen das das Kind von mir ist, na jetzt hat sie Problemen bekommen keiner will Unterhalt , zahlen, nach Ihre Aussprache Sie wollte mir ein auswischen, aus den Grund nicht eingetragen, Sind nicht Verheiratet, haben schon einen Sohn, leben Getrennt, ich Arbeite, für das erste Kind zahle ich Unterhalt, Vaterschaft Anerkannt . Bekomme ein Brief von Jobcenter soll Ihnen mein Einkomm vorlegen, um zu Prüfen . Warum Sie mich nicht eingetragen hat, aussage (Sie, das so möchte) Muss ich mein Einkomm den Jobcenter vorlegen, was kann ich machen.
Anschi, Stuttgart:
10.06.2015 12:40
Weiß zufällig Jemand, wie das ist, wenn der Vater ausFrankreich kommt, muss er dann seine Geburtsurkunde in Frankreich auf Deutsch übersetzen lasen?
Peschl Johann, 81247 München :
07.05.2015 12:09
Hallo, ich bin ein nicht ehelicher Sohn (geb. 22.04.1945 in Mü .- Moosach) mein Vater ist am 25.03.2015 verstorben ! Habe kein Schreiben nichts wo ersichtlich ist dass er mein Vater war, ich weis nur er hat meiner Mutter Unterhalt bezahlt .Wer kann mir helfe was kann ich tun ? Es Geht um Erbrecht, Gericht sagt ich bin Ihnen nicht bekannt als Sohn .
MfG.
stralsund:
14.04.2015 14:22
HALLO, mein sohn 19 jahre wird papa, er ist aber nicht mehr mit seiner freundin zusammen, der kindsvater kommt doch erst mit in die geburtsurkunde wenn das j´kind geboren ist? oder sehe ich das falsch??
Michael Maier:
04.03.2015 20:02
Hallo Zusammen :) weis jemand zufällig ob während der Väterzeit in die Rentenkasse einbezahlt wird oder ob man sich darum kümmern muss? Währe natürlich schon bitter wenn man später für zwei Monate Väterzeit auch zwei Monate länger arbeiten müsste....
B.Kießling, Zwickau:
27.02.2015 09:09
Eine Frage , mein Sohn wurde am 26.05.87 geboren. Auf der Geburtsurkunde steht nur seine Mutter darauf. Kann man mich noch zusetzen? Wie kann mein Sohn einmal nachweisen, dass er mein gesetzlicher Erbe ist ?
MfG
Karsten Flensburg:
03.02.2015 20:16
Ich habe mit meiner Lebensgefährtin seit dem 09.01.2015 eine Tochter. Das Standesamt stellt keine Geburtsurkunde aus, da meine Lebensgefährtin erst am 04.12. das Scheidungsverfahren hatte. Ich verliere somit mein Elterngeld, da dieses nach 3 Monaten verfällt. DANKE DEUTSCHLAND! Für diese Benachteiligung, für diese Unfairness und für Deine nicht vorhandene Untersützung! Was kann ich tun? Elterngeld beantragen mit einer vorläufigen Geburtsurkunde????
Maik Markkleeberg:
03.12.2014 21:37
Ich habe mit einer frau ein kind zusammen aber mit der frau bin ich getrennt. Und ich habe urkunde vaterschafs anerkenung und das gleiche sorgerecht wie meine ex. Aber meine ex gibt mir nicht mein sohn wenn ich ihn gern haben will, ist was aus gemacht kommt ein anruf es geht doch nicht er hat dann immer was aber wird von vielen leuten draußen gesehen das die nur underwegs ist. Sie sagt es steht nur auf papier. Und jetzt bin ich nur der erzeuger nicht mehr der neue ist jetzt der papa und kann auch mit bestimmen was ich eigenlich zu sagen habe darf der das ? also ich möcht meine recht mehr nicht. Und darf sie das so mit mir machen das sie sagt wenn sie nicht will muß sie ihn mir nicht geben. Habe gedacht das ich rechte habe
birgit saarbruecken:
12.10.2014 13:51
Mein sohn hat ein uneheliches kind. Die kindesmutter hat bereits zwei kinder ()7 u.3) aus erster ehe und erhaelt unterhalt. Sie ist nun in elternzeit. Nunmehr verlangt sie von meinem sohn unterhalt. Laut den unterhaltsrechnern muss er ca 550 € zahlen. Hier wird allerdings nicht beruecksichtigt dass bereits unterhalt fuer die beiden anderen erhalten wird. Muss er tatsaechlich 550€ zahlen?
Yolanda Hildesheim:
11.09.2014 11:22
Ich kenne einen Fall, da möchte die Mutter, dass nur der Vater das Sorgerecht nach der Geburt erhält. Geht das?
jenny wuppertal:
15.08.2014 22:50
Mein ex wird erneut vater wie sieht es aus mit dem sorgerecht und der vaterschaft kann er das abgeben
Carola:
26.07.2014 21:44
Meine Tochter hatte zur Geburt noch meinen Namen. Und zur Vaterschaft Anerkennung bekam sie dann seinen Namen. Und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Bin aber jetzt von ihn getrennt.
Heike Gregg, Hamilton, Ontario, Canada:
06.06.2013 19:45
Nach Vergewaltigung eines Italiener's (10 J. juenger als ich damals, 1972/73) wurde unser Sohn, Stefan geb. - Er hatte Deformationen am Schaedel, bzw. Korrekturen wurden erfolgreich vorgenommen. Mir wurde das Kind gleich nach d. Geburt entzogen u. ein Polizeibericht elterl. Seite verboten (deren "Namen's wegen"...).
Stefan, sieht seinem ital. Vater total aehnl., wurde gehaenselt weil er meinen Namen (gesch. Mannes) WEBER tragen musste! Bis heute hatte das Jugendamt den Fall (Hessen) uebernommen, und Stefan verlor seine Identitaet. Wie kann man den "namhaften" Vater zur Rechenschaft ziehen, bitte? Stefan bewies, das Hans Weber (von dem ich mich scheiden liess) n i c h t sein Vater ist! Trotzdem verlor er seine Vaterschaftsanklage in Frankfurt a. M. (Familiengericht) gegen den Taeter meiner Vergewaltigung.
Stefan hatte keine finanzielle Stuetze seinen Fall zu erkaempfen. Der Vater hat bisher verweigert, sich einer Blutuntersuchung zu stellen! 40 Jahren werden es am 21. Sept. 2013. Es ist eine Schande, dass jener "Taeter" kein Gewissen hat, sich endlich zu stellen, und Hans Weber seine finanziellen Auslagen zurueckzahlt, insofern Stefan von der Krankenkasse Hans Weber's profitierte, obgleich er nicht sein Vater ist!
Wie kann es eine solche Ungerechtigkeit geben, bitte?