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Gemeinsames Sorgerecht beantragen


Verheiratete Eltern müssen kein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Sie üben als Ehepartner automatisch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder aus. Das gilt aber nicht für unverheiratete Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht beantragen müssen - wird dies nicht getan, hat automatisch die Mutter das Sorgerecht. Väter können das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter beantragen.

So beantragt ihr das gemeinsame Sorgerecht


Ihr wollt das Sorgerecht beantragen und gemeinsam ausüben ohne verheiratet zu sein? Dann müsst ihr - am besten vor der Geburt - im Jugendamt der Kommune eine öffentliche Erklärung abgeben. Nach der Geburt ist die Mutter zunächst alleine sorgeberechtigt. Sie kann sich aber auch später noch dazu bereit erklären, das Sorgerecht mit dem Vater zu teilen. Die meisten Kommunen haben entsprechende Vordrucke, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, die nur noch unterzeichnet werden müssen. Wichtig: Personalausweis nicht vergessen!

Es geht aber auch formlos: Die Mutter muss ihren Willen erklären, das Sorgerecht zu teilen und der Vater muss erklären, dass er Vater des Kindes ist und das Sorgerecht annehmen will. Beide Erklärungen müssen dann persönlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.

Alltagssorge


Im Alltag gibt es viele Entscheidungen, die für das Kind getroffen werden müssen. Was das Kind isst und wann, wann es seine Hausaufgaben macht, ob es mit der Jacke nach draußen geht - das bestimmt derjenige, der gerade mit dem Kind zusammen ist. Das ist die sogenannte Alltagssorge.

Lebensentscheidungen


Wesentliche Entscheidungen, die den Lebensweg des Kindes beeinflussen, kann nur derjenige treffen, der das Sorgerecht innehat. Haben beide Eltern das Sorgerecht, können diese Entscheidungen auch nur gemeinsam getroffen werden. Ein Beispiel ist die Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen des minderjährigen Kindes. Auch die Anmeldung zum Kindergarten oder Schule setzt das Sorgerecht voraus. Ebenso ist die religiöse Erziehung eine Entscheidung beider Eltern, für die das Sorgerecht die Voraussetzung ist.

Vielleicht am Wichtigsten ist das Sorgerecht bei medizinischen Entscheidungen, etwa nach einem Unfall. Hat der Vater kein Sorgerecht, darf er u.U. sogar von Ärzten nicht über den Zustand des Kindes informiert werden.


Wenn ihr euch nicht einigen könnt


Könnt ihr euch nicht einigen, führt der erste Weg in eine Beratungsstelle oder Mediation. Dort wird ein gemeinsamer Weg aus der Krise gesucht und ein entsprechendes Abkommen ausgearbeitet.

Die nächste Stelle wäre das Jugendamt. Auch hier kann er versuchen, im Gespräch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung zu erlangen.

Der letze Ausweg ist die Anrufung des Familiengerichts. Die Mutter erhält hier Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie muss also erklären, warum sie das gemeinsame Sorgerecht nicht will. Als Gründe werden in der Regel deutliche Hinweise auf die Gefährdung des Kindeswohls angesehen. Das Gericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Ausübung des Sorgerechts dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das nennt man negative Kindeswohlprüfung.

Karsten Knigge, Ralf Ruhl

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