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Vaterschaftstest


Bei heimlichen Vaterschaftstests drohen empfindliche Geldbußen.Bild: atmoserv@photocase.de

Seit 1.2.2010 drohen bei heimlichen Vaterschaftstests empfindliche Geldbußen. Denn das neue Gen-Diagnostik-Gesetz ist in Kraft.

Bußgeld und Beratungspflicht


Nach dem neuen Gen-Diagnostik-Gesetz stellen heimliche Vaterschaftstests eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer einen solchen Test in Auftrag gibt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. "Unbeteiligte Dritte", wie z.B. Großeltern oder die ausführenden Labore, müssen sogar mit deutlich höheren Bußen rechnen. Künftig ist es nötig, dass alle Beteiligten, bzw. die Sorgeberechtigten, schriftlich ihre Zustimmung erklären.

Außerdem sieht das neue Gesetz eine Beratungspflicht vor. Das heißt, die Sachverständigen sind verpflichtet, Kunden zu beraten und aufzuklären, was ein Abstammungsgutachten ist, wie es erstellt wird und wie das Ergebnis zu deuten ist. Labore, die Vaterschaftstests durchführen, müssen akkreditiert sein. Das soll eine hohe Qualität der Angebote der Labore und der Sachverständigen sichern.

Ralf Ruhl


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