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Elterngeld für Väter und Elternzeit
Bild: fotolia - Svetlana Larina
Das Elterngeld für Väter und die Elternzeit für den Vater mit den beiden speziell für Väter reservierten Monaten sind der größte Erfolg der Familienpolitik in den letzten Jahren. 65 Prozent des Einkommens und zwei Papamonate - das klingt zunächst gut. Doch die Ämter rechnen in der Regel anders als die Eltern. Wer also das Elterngeld für Väter in maximaler Höhe beziehen will, sollte sich vor der Antragstellung informieren.
Zwei Vätermonate - oder mehr?
Wer Elterngeld für Väter beziehen möchte, muss in Elternzeit gehen. So sieht es das Bundeselterngeldgesetz (BEEG) vor. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, egal ob sie erwerbstätig sind oder nicht, also auch Auszubildende, Studierende, Erwerbslose und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, sofern sie in Deutschland einen Arbeitsplatz mit deinem Arbeitsvertrag nach deutschem Recht haben.
Elternzeit für Väter: Daten und Fakten
Seit 2007 gibt es Elterngeld für Väter, gekoppelt an die Elternzeit. Das Neue daran: Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung gewährt. Vorher war es eine Sozialleistung, bei der vor allem Mitnahmeeffekte zu beobachten waren. Erst 1979 wurde in der BRD das Mutterschaftsurlaubsgesetz eingeführt, um erwerbstätige Frauen über die Mutterschutzfrist hinaus freizustellen. 1986 ersetzte das Bundeserziehungsgeldgesetz diese Regelung. 10 Monate lang konnten nun Mutter oder Vater nach der Geburt beim Kind bleiben. Diese Frist wurde stufenweise erhöht und betrug ab 1992 36 Monate. Diesen damals offiziell so genannten Erziehungsurlaub nahmen nur 1,5% der Männer in Anspruch. Das wurde oft als Beleg für deren Desinteresse an der Familie und dem Kind gewertet. Nicht beachtet wurde dabei, wie Väter auch schon damals - durch Urlaub, am Stück abgefeierte Überstunden, Arbeitszeitreduzierung usw. – sich Zeit für ihre Familie frei schaufelten.
Steigerung väterlichen Engagements
Übrigens gab es auch in der DDR Elterngeld. Seit 1986 vom ersten Kind an. Auch Väter konnten Elterngeld und das "Babyjahr" in Anspruch nehmen. Das Geld wurde als Lohnersatz direkt vom Betrieb überwiesen. Mit viel geringerem bürokratrischen Aufwand als heute. Zusätzlich gab es günstige "Ehekredite", die "abgekindert" werden konnten.
In der BRD wurde von der sozialdemokratischen Familienministerin Renate Schmidt 2000 eine Budgetregelung eingeführt. Nun konnte man bis zu zwei Jahre lang Erziehungsgeld bekommen. Nahm man nur ein Jahr in Anspruch, gab es den erhöhten Satz von 450 Euro. Und schon stieg die Zahl der Väter, die diese Regelung in Anspruch nahmen, auf 5%. 250% mehr Väter in der Familie innerhalb eines Jahres! Dennoch wurde immer wieder auf die minimale Zahl der Männer am Wickeltisch hingewiesen. 2007 wurde erstmals das Elterngeld als Lohnersatzleistung eingeführt. Keine zwei Jahre dauerte es, da lag die Zahl der Väter, die Elterngeld in Anspruch nahmen, bei über 20%! Und die Zahl ist kontinuierlich gestiegen: von über 21 Prozent 2008 und knapp 24 Prozent 2009 auf 27,3 Prozent im Jahr 2011. Mittlerweile nimmt über ein Drittel der Väter Elterngeld zur Betreuung ihres Kindes in Anspruch: 2017 über 35 Prozent der Väter. Und wieder hören wir: Es sind viel zu wenig. Und sie nehmen auch nur zwei Monate und die am liebsten im Sommer.
In der BRD wurde von der sozialdemokratischen Familienministerin Renate Schmidt 2000 eine Budgetregelung eingeführt. Nun konnte man bis zu zwei Jahre lang Erziehungsgeld bekommen. Nahm man nur ein Jahr in Anspruch, gab es den erhöhten Satz von 450 Euro. Und schon stieg die Zahl der Väter, die diese Regelung in Anspruch nahmen, auf 5%. 250% mehr Väter in der Familie innerhalb eines Jahres! Dennoch wurde immer wieder auf die minimale Zahl der Männer am Wickeltisch hingewiesen. 2007 wurde erstmals das Elterngeld als Lohnersatzleistung eingeführt. Keine zwei Jahre dauerte es, da lag die Zahl der Väter, die Elterngeld in Anspruch nahmen, bei über 20%! Und die Zahl ist kontinuierlich gestiegen: von über 21 Prozent 2008 und knapp 24 Prozent 2009 auf 27,3 Prozent im Jahr 2011. Mittlerweile nimmt über ein Drittel der Väter Elterngeld zur Betreuung ihres Kindes in Anspruch: 2017 über 35 Prozent der Väter. Und wieder hören wir: Es sind viel zu wenig. Und sie nehmen auch nur zwei Monate und die am liebsten im Sommer.
Entwicklung väterlicher Elterngeldbezüge
Prozentsätze der Väter mit Elterngeldbezug seit 2008
Elterngeld für Väter - die wesentlichen Punkte
- Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
- Die gleiche Frist gilt für die beiden Partnermonate. Auch sie müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden.
- Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht. Ihr könnt auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen (z.B. die Partnermonate).
- Ihr könnt in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Das Elterngeld ersetzt 65% und bei gering Verdienenden bis zu 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt.
- Anspruchsberechtigt ist, wer die Kinder nach der Geburt selbst betreut, nicht mehr als 32 Stunden erwerbstätig ist, mit den Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohnsitz in Deutschland hat.
ElterngeldPlus
Arbeitnehmer und Selbstständige, die während der Elternzeit arbeiten wollen oder müssen, können seit 2016 ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Der Antrag geht wie üblich an die entsprechende Stelle, die ist allerdings in jedem Bundesland eine andere. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ElterngeldPlus in Anspruch nehmen wollen, dürfen in dieser Zeit mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dafür verlängert sich die Zeit des Elterngeldbezugs um bis zu vier Monate.
Leider ist der Antrag relativ kompliziert. Denn es wird gerechnet: Wer von den Eltern nimmt nach der Geburt wann wie viele Monate Elternzeit und beansprucht dafür Elterngeld? Wann wird Vollzeit gearbeitet, wann Teilzeit, wann gar nicht? Hier sollte vor dem Antrag unbedingt Beratung vor Ort in Anspruch genommen werden. Und ob es sich lohnt, nach der Geburt wieder so viel zu arbeiten, kann man sich selbst ausrechnen mit dem Elterngeldrechner auf www.elterngeld-plus.de.
Ralf Ruhl
Aktualisiert Februar 2022
Leider ist der Antrag relativ kompliziert. Denn es wird gerechnet: Wer von den Eltern nimmt nach der Geburt wann wie viele Monate Elternzeit und beansprucht dafür Elterngeld? Wann wird Vollzeit gearbeitet, wann Teilzeit, wann gar nicht? Hier sollte vor dem Antrag unbedingt Beratung vor Ort in Anspruch genommen werden. Und ob es sich lohnt, nach der Geburt wieder so viel zu arbeiten, kann man sich selbst ausrechnen mit dem Elterngeldrechner auf www.elterngeld-plus.de.
Ralf Ruhl
Aktualisiert Februar 2022
Große regionale Unterschiede
Solch pauschale Diffamierungen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Von den mittlerweile 35 Prozent der Väter mit Elterngeldbezug nimmt ein Drittel mehr in Anspruch als die beiden Partnermonate. Diese Zahl scheint jedoch zurückzugehen. Das spricht dafür, dass der Widerstand gegen die "babyurlaubenden Väter" bei den Arbeitgebern nach wie vor vorhanden ist. Zwei Monate gehen als "verlängerter Urlaub" durch. Wer mehr beansprucht, fordert Umstrukturierungen heraus, zeigt, dass die klassische Anwesenheitskultur immer stärker hinterfragt wird. Nicht nur bei jungen Akademikervätern werden sich die Arbeitgeber auf veränderte Arbeitszeitwünsche einstellen müssen. Die Chance: Solche Arbeitszeitmodelle als Wettbewerbsvorteil in der Konkurrenz um gut ausgebildete Mitarbeiter zu sehen.
Außerdem wird die Elternzeit von Vätern regional sehr unterschiedlich in Anspruch genommen: In Bayern nehmen über 40 Prozent der Väter Elternzeit zur Betreuung ihres Kindes, im Saarland sind es nur 23 Prozent. Während in Bayern sich fast drei Viertel sich nur zwei Monate gönnen, nehmen sich in Bremen ein gutes Zehntel ein ganzes Jahr Babypause!
Deutlich wird: Männer fühlen sich immer noch stark für den Erhalt der Familie zuständig. Trotz aller berufstätigen Frauen hat sich an diesem Bild grundsätzlich nichts geändert. Ist jedoch durch Ersatz- oder Transferleistungen die finanzielle Grundlage der Familie gesichert, verzichten Väter gern für eine gewisse Zeit auf die Arbeit und widmen sich dem Baby und der Partnerin. Das Elterngeld für Väter ist da ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Außerdem wird die Elternzeit von Vätern regional sehr unterschiedlich in Anspruch genommen: In Bayern nehmen über 40 Prozent der Väter Elternzeit zur Betreuung ihres Kindes, im Saarland sind es nur 23 Prozent. Während in Bayern sich fast drei Viertel sich nur zwei Monate gönnen, nehmen sich in Bremen ein gutes Zehntel ein ganzes Jahr Babypause!
Deutlich wird: Männer fühlen sich immer noch stark für den Erhalt der Familie zuständig. Trotz aller berufstätigen Frauen hat sich an diesem Bild grundsätzlich nichts geändert. Ist jedoch durch Ersatz- oder Transferleistungen die finanzielle Grundlage der Familie gesichert, verzichten Väter gern für eine gewisse Zeit auf die Arbeit und widmen sich dem Baby und der Partnerin. Das Elterngeld für Väter ist da ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Väterlicher Elterngeldbezug in Deutschland
Prozentsätze der Väter mit Elterngeldbezug nach Bundesland
Kommentare von Lesern:
Jessy, Dortmund:
24.06.2024 13:07
Hallo, ist es möglich auch nur 1 Monat zu nehmen statt 2?
Johannes, Stuttgart:
17.08.2022 22:40
Hallo, wenn ich und meine Frau jeweils 12 Monate in Elternzeit gehe, ist es dann sinnvoller parallel für 7 Monate Basiselterngeld zu beziehen (nach 7 Monaten wäre dann bei jedem von uns Schluss) oder einen durchgängigen Zahlungseingang über die 12 Monate durch Elterngeld Plus zu beantragen? Ich denke dabei insb. an steuertechnische Vor- oder Nachteile wenn wir beide danach wieder arbeiten.
Stephan, München:
20.06.2022 18:25
Hallo Paul aus Leverkusen,
ein Splitten der beiden Monate ist möglich, jedoch müssen es min. 4 Wochen am Stück sein. 2x 4 Wochen stellt kein Problem dar.
ein Splitten der beiden Monate ist möglich, jedoch müssen es min. 4 Wochen am Stück sein. 2x 4 Wochen stellt kein Problem dar.
Paul, Leverkusen:
27.04.2022 12:13
Hallo,
zum Thema Elternzeit (Vaterurlaub 2 Monate) habe ich eine Frage:
Ist es möglich die zwei Monate zu splitten?
Beispielsweise in 4X zwei Wochen und in Welcher Zeit müsste dies genommen werden?
zum Thema Elternzeit (Vaterurlaub 2 Monate) habe ich eine Frage:
Ist es möglich die zwei Monate zu splitten?
Beispielsweise in 4X zwei Wochen und in Welcher Zeit müsste dies genommen werden?
Ferhat, Paderborn :
06.10.2021 03:46
Hi erstmal,
Ich arbeite meine Frau ist Hausfrau. 3 Kinder haben wir das 4. Ist unterwegs. Zu meiner Frage, darf ich als Vater 1 Jahr zuhause bleiben und würde ich auch in diesem Zeitraum 12 Monate elterngeld bekommen? Der Antrag liegt schon auf dem Tisch, jedoch weiß ich nicht welches der 3 Optionen in meinem Fall zutrifft?
Ich arbeite meine Frau ist Hausfrau. 3 Kinder haben wir das 4. Ist unterwegs. Zu meiner Frage, darf ich als Vater 1 Jahr zuhause bleiben und würde ich auch in diesem Zeitraum 12 Monate elterngeld bekommen? Der Antrag liegt schon auf dem Tisch, jedoch weiß ich nicht welches der 3 Optionen in meinem Fall zutrifft?
Ferhat, Paderborn :
06.10.2021 03:44
Hi erstmal,
Ich arbeite meine Frau ist Hausfrau. 3 Kinder haben wir das 4. Ist unterwegs. Zu meiner Frage, darf ich als Vater 1 Jahr zuhause bleiben und würde ich auch in diesem Zeitraum 12 Monate elterngeld bekommen? Der Antrag liegt schon auf dem Tisch, jedoch weiß ich nicht welches der 3 Optionen in meinem Fall zutrifft?
Ich arbeite meine Frau ist Hausfrau. 3 Kinder haben wir das 4. Ist unterwegs. Zu meiner Frage, darf ich als Vater 1 Jahr zuhause bleiben und würde ich auch in diesem Zeitraum 12 Monate elterngeld bekommen? Der Antrag liegt schon auf dem Tisch, jedoch weiß ich nicht welches der 3 Optionen in meinem Fall zutrifft?
Hans Wurst, aus der Hackermark:
11.08.2021 13:52
@ Günther Achache Bad Wildbad
verstehe Ihre Frage nicht. Ist wohl ihm überlassen was er in der Elternzeit tut und macht?!?
verstehe Ihre Frage nicht. Ist wohl ihm überlassen was er in der Elternzeit tut und macht?!?
Günther Achache Bad Wildbad:
04.08.2021 19:31
Kann es sein das jemand in der Elternzeit iauf dem Grundstück seiner Mutter täglich von 10.30h bis ca 19,30h einen Parkplatz mit Bagger
Schaufellader und Rüttler baut? und das schon seit 7 Wochen.
Schaufellader und Rüttler baut? und das schon seit 7 Wochen.
Pit, brandenburg:
30.04.2021 17:05
Als Vater wird man ganz und gar verarscht bei der Berechnung. Von wegen 65 % arschelecken bei mir waren es gerade mal 36 % solche arschgeigen🖕 also Männers absolut nicht zu empfehlen zu Hause zu bleiben auf Elterngeld. Ich habe Gott sei dank nur ein Monat gemacht. Den 2. Verkneifen ich mir bei der finanziellen Verarsche
Steffi, Worblingen:
14.01.2021 08:00
Hallo, ich wollte fragen, ob es möglich ist, dass mein Partner und ich erst 3 Monate zusammen Elternzeit nehmen und er dann eventuell nach 1 bis 2 Jahren nochmal alleine Vater-Zeit nimmt? Finde da nicht so genaue Infos zu. Weiß da jemand mehr? LG :-)
Mateusz, Karlsruhe:
13.11.2020 11:00
Hallo Zusammen,
ich würde gerne arbeiten gehen da wir sowieso aktuell Kurzarbeit haben und meine Frau bleibt zu Hause. Wir würden gerne ElterngeldPlus beantragen damit sie 24 Monate auf das Kind aufpassen kann, aber ich werde in dieser Zeit wahrscheinlich voll durcharbeiten und sie wird evtl. am Wochenende einen Mini-/Nebenjob annehmen (bis max. ¤ 450,-- natürlich). Ist das überhaupt möglich so wie wir uns das vorstellen? Können wir ohne dass ich zuhause bleibe irgendwie auf 28 Monate aufstocken oder geht das nicht? Danke Voruas
ich würde gerne arbeiten gehen da wir sowieso aktuell Kurzarbeit haben und meine Frau bleibt zu Hause. Wir würden gerne ElterngeldPlus beantragen damit sie 24 Monate auf das Kind aufpassen kann, aber ich werde in dieser Zeit wahrscheinlich voll durcharbeiten und sie wird evtl. am Wochenende einen Mini-/Nebenjob annehmen (bis max. ¤ 450,-- natürlich). Ist das überhaupt möglich so wie wir uns das vorstellen? Können wir ohne dass ich zuhause bleibe irgendwie auf 28 Monate aufstocken oder geht das nicht? Danke Voruas
Pajonczek neuss:
14.08.2020 16:55
Guten Tag,
Also ich arbeite noch und würde gerne elternzeit nehmen meine Frau ist aber auch zuhause da sie nicht arbeiten geht,ich bekomme bestimmt 67 %von mein Gehalt bekommt man eine Aufstockung von hartzvier wenn man zu wenig Geld hat fürd leben geht das überhaupt
Also ich arbeite noch und würde gerne elternzeit nehmen meine Frau ist aber auch zuhause da sie nicht arbeiten geht,ich bekomme bestimmt 67 %von mein Gehalt bekommt man eine Aufstockung von hartzvier wenn man zu wenig Geld hat fürd leben geht das überhaupt
gümüs:
01.06.2020 12:06
Hunderte Fragen Kein einziges Antwort. Sinnlos hier etwas zu suchen
Nancy, Köln:
05.05.2020 08:44
Bis wann müssen die zwei Monate Eltergeld (Monat 13 und 14)
beantragt bzw. genommen werden?
Geht es auch kurz vor dem 3. Geburtstag des Kindes?
beantragt bzw. genommen werden?
Geht es auch kurz vor dem 3. Geburtstag des Kindes?
Johannes, Bremen:
26.03.2020 09:42
Danke für den hilfreichen Beitrag!
Ich habe eine (aus meiner Sicht) allgemeine, ergänzende Frage:
Darf Elternzeit bei gegenseitigem Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (bspw. in Zeiten von Corona) auch sehr viel kurzfristiger als mit sieben Wochen Vorlaufzeit beantragt werden?
Daraus folgend:
Gibt es auch eine dezidierte Antragsfrist für ElternGELD?
[Ich hoffe, diese Fragen sind allgemein und für viele andere auch von Interesse. Mir ist selbstverständlich klar, dass individuelle Einzelfragen nicht bearbeitet werden können]
Mit freundlichen Grüßen aus Bremen
Johannes
Ich habe eine (aus meiner Sicht) allgemeine, ergänzende Frage:
Darf Elternzeit bei gegenseitigem Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (bspw. in Zeiten von Corona) auch sehr viel kurzfristiger als mit sieben Wochen Vorlaufzeit beantragt werden?
Daraus folgend:
Gibt es auch eine dezidierte Antragsfrist für ElternGELD?
[Ich hoffe, diese Fragen sind allgemein und für viele andere auch von Interesse. Mir ist selbstverständlich klar, dass individuelle Einzelfragen nicht bearbeitet werden können]
Mit freundlichen Grüßen aus Bremen
Johannes
Christopher kiel:
04.03.2020 16:58
Es wurde elterngeld bewilligt und jetzt wollen sie das Geld zurück haben wieso mein Kind ist am 28.10.19 geboren so lange warte ich drauf habe mein lebenslang gearbeitet und wurde jetzt gekündigt und muss ich vom jobcenter leben leider
Palina, Berlin:
21.01.2020 11:14
Hallo, meine Frage ist:
Kind wird im September geboren. Ich (Mutter) nehme direkt die 12 Monate Elternzeit.
Vater nimmt 2. + 3. Monat nach Geburt Elternzeit.
Könnte er zusätzlich den 13. + 14. Monat nehmen und dabei unter 30 Std. Arbeiten?
Wenn ja, wäre dies dann Elterngeld Plus ?
Oder würde es nur wie folgt gehen:
Monat 2 und 3 nach Geburt – Vater Elterngeld Plus (bleibt zuhause bzw. unter 30 Std. arbeiten)
Monat 13 + 14 nach Geburt – Vater Elterngeld Plus (wieder unter 30 Std. arbeiten)
?
Vielen Dank vorab.
Kind wird im September geboren. Ich (Mutter) nehme direkt die 12 Monate Elternzeit.
Vater nimmt 2. + 3. Monat nach Geburt Elternzeit.
Könnte er zusätzlich den 13. + 14. Monat nehmen und dabei unter 30 Std. Arbeiten?
Wenn ja, wäre dies dann Elterngeld Plus ?
Oder würde es nur wie folgt gehen:
Monat 2 und 3 nach Geburt – Vater Elterngeld Plus (bleibt zuhause bzw. unter 30 Std. arbeiten)
Monat 13 + 14 nach Geburt – Vater Elterngeld Plus (wieder unter 30 Std. arbeiten)
?
Vielen Dank vorab.
Nicole, Herford:
24.09.2019 14:57
Gute Tag, ich habe eine Frage. Wir erwarten ende Oktober unser Kind und zum Thema Elterngeld haben wir noch ein Anliegen. Ich würde gerne 12 Monate in Elternzeit gehen und mein Mann mit mir 2 Monate, die ersten 4 Wochen und nach einem halben Jahr. Ist das möglich und wenn ja wie muss ich den Antrag korrekt ausfüllen und wie viel Geld steht einem dann in den jeweiligen Monaten zur Verfügung ? GLG
Eva, Ratingen:
12.09.2019 17:58
Mein Sohn hat eine drei jährige und eine drei Monate alte Tochter. Er möchte mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen. Steht es ihm rechtlich zu, seine Arbeitszeit zu reduzieren?
Lars, Korschenbroich:
15.08.2019 09:29
Hallo zusammen,
wir erwarten im Janunar unser 2. Kind. Ich als Vater möchte 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld in Anspruch nehmen. Dern ersten Monat direkt nach der geburt und den 2. am Ende. Die Frage ist nun bei einem vorr. Geburtstermin mitte Januar 2020, was wäre der spätest mögliche Zeitpunkt den ich einreichen könnte? Letzter Monat z.B. Mitte Januar 2021 - Mitte Februar?
Danke vorab für jegliche Infos an
chaoshenschel@web.de
wir erwarten im Janunar unser 2. Kind. Ich als Vater möchte 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld in Anspruch nehmen. Dern ersten Monat direkt nach der geburt und den 2. am Ende. Die Frage ist nun bei einem vorr. Geburtstermin mitte Januar 2020, was wäre der spätest mögliche Zeitpunkt den ich einreichen könnte? Letzter Monat z.B. Mitte Januar 2021 - Mitte Februar?
Danke vorab für jegliche Infos an
chaoshenschel@web.de
Mark, Frankfurt:
27.04.2019 23:13
Hallo zusammen, Ich hab elternzeit genommen für mein zweit geborene 2 monaten. Jetzt wil ich nach 4 monaten arbeiten 13 monaten elternzeit anfragen für mein erstgeborenes kind, gilt dan trotzdem die festlegung von 2 jahre von die erste anfrage von mein zweites kind?
Danke für eure Info.
Danke für eure Info.
Fabian Paulus Mannheim :
28.12.2018 14:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann ein Berufstätiger vater in Elternzeit gehen wen die Mama nicht Berufstätig ist ?!
rück Meldung bitte an die E-Mail: fabian.paulus1998@gmail.com
MfG Paulus
Kann ein Berufstätiger vater in Elternzeit gehen wen die Mama nicht Berufstätig ist ?!
rück Meldung bitte an die E-Mail: fabian.paulus1998@gmail.com
MfG Paulus
Karsten, Redaktion Väterzeit.de:
19.10.2018 09:32
Liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass wir individuelle Anfragen leider nicht beantworten können! Bitte wenden Sie sich an Beratungseinrichtungen vor Ort, wie z.B. AWO oder Caritas.
Thomas, Brandenburg:
15.02.2018 15:49
Meine Frage ist, ob ich auch erst ab dem zweiten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen kann und auch bezahlt bekomme?
Chris, Düsseldorf:
27.12.2017 12:45
Hallo,
kann ich auch nur einen Monat Elternzeit nehmen oder muss ich mindestens zwei Monate nehmen?
Grüße
kann ich auch nur einen Monat Elternzeit nehmen oder muss ich mindestens zwei Monate nehmen?
Grüße
Gad, Neuss:
10.11.2017 18:03
Hallo
Wir haben vier Kinder . Das vierte Kind ist jetzt 3 Monate alt. Meine Frau bekommt Elterngeld (375¤). Es ist folgendes passiert. Vor einer Woche hat meine Frau schwierigen Autounfall gehabt , dadurch hat den Rechte Unterarm gebrochen und kann keine das Haushalt und die Kinder nicht betreuen. Ich bin Angestellte und ich möchte fragen , ob das möglich wäre, dass ich die Zweite Hälfte des elternzeit im ansproch nehmen kann ????
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Gad, Omar
omargad2000@yahoo.de
Wir haben vier Kinder . Das vierte Kind ist jetzt 3 Monate alt. Meine Frau bekommt Elterngeld (375¤). Es ist folgendes passiert. Vor einer Woche hat meine Frau schwierigen Autounfall gehabt , dadurch hat den Rechte Unterarm gebrochen und kann keine das Haushalt und die Kinder nicht betreuen. Ich bin Angestellte und ich möchte fragen , ob das möglich wäre, dass ich die Zweite Hälfte des elternzeit im ansproch nehmen kann ????
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Gad, Omar
omargad2000@yahoo.de
michael nottuln:
20.10.2017 11:43
hallo ich muss mir doch auch mal rat holen also hab erst mit Partnerin 8 monate zusammen gelebt weil die Geburt unserer zwilinge anstand wollte sie nicht mit allem allein da stehen ...also alles gut bis hier her ,dann ist meine partneruin und mutter ausgezogen auf grund gewisser vorfälle der wohnjung verwiesen worden etc als die kinder 5 Monate alt waren dann ging alles los mit Aufenthalt umgang etc die kinder sind nun 3,5 und die mutter hat sie seit 2 jahren nicht gekümmert hat sich aber vor ablauf des elterngeldes noch den rest 2100 euro an der elterngeldstelle auszahlen lassen obwohl ich die kinder erziehe und sie auch bei mir leben ich habe versucht es zu stoppen zurück zu holen etc alles ohne erfolg bekomme auch keine auskünpfte sicherlich ist es denen auch aufgefallen und so versucht man mich einfach aussen vor zu laassen ..jetzt bin ich ratlos weil ich schon gern der Richtigkeit halber wissen ob das alles so rechtens oder möglich ist.würde mich über antworten freuen-lg
:
01.09.2017 22:08
Hallo, ich habe dieselbe Frage wie bereits ein par Einträge unten erwähnt. Wann muss ich den Elterngeld Antrag vom Papa einreichen? Er nimmt gleichzeitig mit mir(ich habe 3 Jahre elternzeit beantragt und 12 Monate Elterngeld) den Monat 8. und 9. Elternzeit,das ist nächstes Jahr Februar und März. Ich hab mein Elterngeld bereits beantragt. Kann er seines dann überhaupt noch beantragen oder hätte das gleichzeitig mit mir passieren müssen?
micha.mi@web.de
Danke!
micha.mi@web.de
Danke!
Tina, Dresden:
05.07.2017 17:39
Hallo, meine Frage ist wann ich den Elterngeld Antrag vom Papa einreichen muss? Er nimmt Monat 13 und 14 Elternzeit,das ist nächstes Jahr Juli bis September, muss ich den Antrag jetzt schon miz einreichen oder kann ich das auch nächstes Jahr erst machen? Und die 12 Monate vorher anhand dessen das Elerngeld berechnet wird,sind das die 12 Monate vor der Geburt oder die 12 Monate bevor er sein Elterngeld bekommt (also in dem Fall von Juli 16 bis Juli 17 oder von jetzt Juli (2017) bis nächstes Jahr Juli (2018) das Einkommen???
Nils.b6@gmx.de:
31.05.2017 15:36
Hallo!
Ich hab ein Problem.. für meinen Sohn wollte ich Elternzeit nehmen. Da es meinem Chef organisatorisch nicht anders möglich war einigten wir uns darauf dass ich erst meine(schon lange geplanten) 2 Wochen Urlaub nehme und direkt im Anschluss in die Elternzeit gehe. Somit bleiben 5,5 Wochen Elternzeit. ....heute habe ich dann dann von der Elterngeldstelle erfahren dass ich bei weniger als 8 Wochen EZ keinen alspruch auf Elterngeld habe :/ ..da es das 2. Kind ist und meine Freundin jetzt nur noch 300eu bekommt, reicht es bei ausbleiben meines Einkommens natürlich vorne und hinten nicht.
Darf ich bei ausbleiben eines monatsgehaltes(4 Wochen) überhaupt in EZ? ..und gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten Gelder für diesen Zeitraum zu erhalten oder kann ich rückwirkend die Elternzeit verlängern oder muss ich jetzt die EZ canceln? Weiß gar nicht mehr was ich jetzt machen soll und wie wir die 4 Wochen überstehen sollen(außer ans ersparte zu gehen).
Ich hab ein Problem.. für meinen Sohn wollte ich Elternzeit nehmen. Da es meinem Chef organisatorisch nicht anders möglich war einigten wir uns darauf dass ich erst meine(schon lange geplanten) 2 Wochen Urlaub nehme und direkt im Anschluss in die Elternzeit gehe. Somit bleiben 5,5 Wochen Elternzeit. ....heute habe ich dann dann von der Elterngeldstelle erfahren dass ich bei weniger als 8 Wochen EZ keinen alspruch auf Elterngeld habe :/ ..da es das 2. Kind ist und meine Freundin jetzt nur noch 300eu bekommt, reicht es bei ausbleiben meines Einkommens natürlich vorne und hinten nicht.
Darf ich bei ausbleiben eines monatsgehaltes(4 Wochen) überhaupt in EZ? ..und gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten Gelder für diesen Zeitraum zu erhalten oder kann ich rückwirkend die Elternzeit verlängern oder muss ich jetzt die EZ canceln? Weiß gar nicht mehr was ich jetzt machen soll und wie wir die 4 Wochen überstehen sollen(außer ans ersparte zu gehen).
Christian,Köln:
11.05.2017 12:18
Das ist auch meine Frage,
Wie sieht es mit dem Arbeitgeber aus? Betrieblichegründe usw.
Wie kann ich die Vaterzeit splitten?
Wollte 2 Monate nehmen
ch.hiller@iclout.com
Wie sieht es mit dem Arbeitgeber aus? Betrieblichegründe usw.
Wie kann ich die Vaterzeit splitten?
Wollte 2 Monate nehmen
ch.hiller@iclout.com
Jenny, Neuruppin :
10.05.2017 10:30
Hallo, mein Freund möchte in Vaterschafts Urlaub gehen für 2monate. Was mache ich wenn der Chef das Formular für das Elterngeld nicht ausfüllen will? Was machen wir dann?
Jenny_501@web.de
Jenny_501@web.de
Steve Nürnberg :
06.04.2017 12:27
Wo kann bzw muss ich die papa Monate beantragen?
Toxinsilver.st@gmail.com
Toxinsilver.st@gmail.com
Sobral, Fröndenberg:
25.01.2017 13:28
Hallo, dürfen Väter ihre Elternzeit splitten? 1 Monat und 13 Monat?
lange, erfurt:
23.01.2017 10:57
hallo,
gibt es ein extra Formular für Väter um Elterngeld zu beantragen?
Dürfen Väter ihre 2 Monate Elternzeit splitten? Wir wollten Mai und September gerne zusammen Elternzeit nehmen.
gibt es ein extra Formular für Väter um Elterngeld zu beantragen?
Dürfen Väter ihre 2 Monate Elternzeit splitten? Wir wollten Mai und September gerne zusammen Elternzeit nehmen.
Robert Kalski, Arnsberg:
08.01.2017 21:41
Hallo,
würde gerne zwei Partnermonate nehmen, kann mein Arbeitsgeber das auch ablehnen aus betrieblichen Gründen?
Wo muss ich das beantragen?
robert.kalski@gmx.de
würde gerne zwei Partnermonate nehmen, kann mein Arbeitsgeber das auch ablehnen aus betrieblichen Gründen?
Wo muss ich das beantragen?
robert.kalski@gmx.de
Anke Schlüter Weiterstadt :
02.01.2017 16:31
Ich habe Elternzeit beantragt für 2Jahre mein Mann würde auch gerne Zuhause bleiben für 2 Monate er verdient netto 1600¤ was würde er an Elterngeld bekommen?
Gibt es noch irgendwelche anderen Zuschüsse wenn es nicht reicht?
Gibt es noch irgendwelche anderen Zuschüsse wenn es nicht reicht?
DEVIN Gera:
21.10.2016 15:44
Hallo
Vieleicht kann mir hier jemand helfen,,, lebe von meiner Frau getrennt wir bekommen Nachwuchs kann ich trotz getrennt der Wohnung die Elternzeit 13-14 Monat beanspruchen... Ich find im Netz nichts einer schreibt ja der andere Nein was den nun...
Vieleicht kann mir hier jemand helfen,,, lebe von meiner Frau getrennt wir bekommen Nachwuchs kann ich trotz getrennt der Wohnung die Elternzeit 13-14 Monat beanspruchen... Ich find im Netz nichts einer schreibt ja der andere Nein was den nun...
Stefan essen :
05.09.2016 21:30
Bis wann kann man vaterschaftsurlaub beantragen mein Kind ist jetzt knapp 16 Monate habe noch kein Urlaub beantragt
Christian, Markdorf :
23.08.2016 19:45
Hallo, mein Kind istvvereuts seit Januar 2016 auf der Welt. Beantragt haben wir normales Elterngeld nur für meine Frau. Jetzt bin ich am überlegen ob ich doch auch noch in Elternzeit gehen soll, sollte aber wissen wuevgenau das mit der Berechnung von schichtzuschlägen ist. So wie ich das verstanden habe wird mein Elterngeld dann nur aus meinem blanken netto ohne Zuschläge berechnet. Ist das so richtig? Hab hierzu leider keinen richtigen Rechner gefunden..
Danke im Voraus
Kessler-chris@web.de
Danke im Voraus
Kessler-chris@web.de
Anne:
24.07.2016 14:20
Kann der Vater in Elternzeit gehen und Elternzeit beziehen wenn er bereits gekündigt hat?
Michael Weiß Ludwigshafen:
20.07.2016 23:17
Hallo würde gerne 6 Wochen elternzeit nehmen bei brutto gehalt von 1.900 Euro wieviel würde ich da bekommen
Maher , Herdecke:
13.07.2016 01:30
Hallo,
ich bin student und verdiene ca 750 euro monatllich .
Ich kriege bald ein Kind wie viele Monate darf ich als Elternzeit (Vater) beantragen und wie hoch wird das Elterngeld
Meine Frau ist Hausfrau
MfG
ich bin student und verdiene ca 750 euro monatllich .
Ich kriege bald ein Kind wie viele Monate darf ich als Elternzeit (Vater) beantragen und wie hoch wird das Elterngeld
Meine Frau ist Hausfrau
MfG
Anne, Koblenz:
08.07.2016 08:32
Hallo,
kann ich als Mutter 10 Monate in Elternzeit gehen und mein Mann anschließend 2 Monate? Oder müssen die 12 Monate der Mutter dafür komplett genutzt werden?
Vielen Dank
kann ich als Mutter 10 Monate in Elternzeit gehen und mein Mann anschließend 2 Monate? Oder müssen die 12 Monate der Mutter dafür komplett genutzt werden?
Vielen Dank
Shelton, Hanau:
24.06.2016 08:26
Meine Frau bezieht Elterngeld und arbeitet Teilzeitbeschäftigt mit 25 Std die Woche weiter. So und ich wollte meine 2 "Vatermonate" in Anspruch nehmen. Ist das so möglich???
Ich blicke da überhaupt nicht durch
Ich blicke da überhaupt nicht durch
Janßen, Jever:
17.01.2016 19:43
Guten Tag,
Ende April/ Anfang Mai bekommen meine Frau und ich ein Kind.
Sie nehmt 2 Jahre Elternzeit, nun aber die Frage, kann und sollte ich auch 1 oder 2 Jahre nehmen? Oder verfällt da irgendwas?
Mir ist das alles etwas zu verwirrend.
Ende April/ Anfang Mai bekommen meine Frau und ich ein Kind.
Sie nehmt 2 Jahre Elternzeit, nun aber die Frage, kann und sollte ich auch 1 oder 2 Jahre nehmen? Oder verfällt da irgendwas?
Mir ist das alles etwas zu verwirrend.
Merlin, potsdam:
16.12.2015 08:21
Muss man die zwei Partner Monate am stuck nehmen. Oder geht das au h versetzt sprich z.B im Juni und dezember?
Dieter, Wiesbaden:
22.10.2015 11:06
In welchem Zeitraum kann ich die Elternzeit nehmen? Mein Kind wird zwei Jahr. Die Elternzeit der Frau ist bereits seit einem Jahr abgelaufen. Kann ich noch Elternzeit nehmen oder muss es im Anschluss sein?
Lars, Reichshof:
15.07.2015 13:59
Wenn ich 30 Stunden arbeite gehe, wie ist das denn dann mit dem Gehalt?
Ich bekomme doch dann nicht mehr Geld oder?
Ich bekomme doch nur die 67 oder 65 % egal ob ich arbeiten gehe oder nicht. Richtig?!?
Danke für Rückmeldungen :-)
Ich bekomme doch dann nicht mehr Geld oder?
Ich bekomme doch nur die 67 oder 65 % egal ob ich arbeiten gehe oder nicht. Richtig?!?
Danke für Rückmeldungen :-)
Frederik, Frankfurt:
06.07.2015 21:30
Hallo,
wir versuchen uns durch durch den Elterngeld-Jungel zu kämpfen und haben folgende klassische Frage:
Als Mutter wurden zwei Jahre Elternzeit beantragt. 12 Monate sind vom Elterngeld abgedeckt.
Der Vater will nun auch Elternzeit nehmen,für den August wurden 1 Monat beim Arbeitgeber angemeldet. Es ist geplant noch einen mindestens einen weiteren Monat zu nehmen. Wann ist aber noch unklar. Muss das jetzt schon festgelegt werden?
Vielen Dank!
wir versuchen uns durch durch den Elterngeld-Jungel zu kämpfen und haben folgende klassische Frage:
Als Mutter wurden zwei Jahre Elternzeit beantragt. 12 Monate sind vom Elterngeld abgedeckt.
Der Vater will nun auch Elternzeit nehmen,für den August wurden 1 Monat beim Arbeitgeber angemeldet. Es ist geplant noch einen mindestens einen weiteren Monat zu nehmen. Wann ist aber noch unklar. Muss das jetzt schon festgelegt werden?
Vielen Dank!
Markus , Ludwigsburg:
22.05.2015 17:11
Hallo ,
Ich hab vor einem Jahr bei meiner AG vaterschaftsurlaub beantragt nun möchte ich ihn kurzfristig aus privaten Gründen (2wochen vor Beginn) aber doch nicht nehmen . Währe der 15-16 Monat nach Geburt..kann ich dehn noch stornieren?? Gibt's da ein gesetzt oder eine Aussage dazu??
Ich hab vor einem Jahr bei meiner AG vaterschaftsurlaub beantragt nun möchte ich ihn kurzfristig aus privaten Gründen (2wochen vor Beginn) aber doch nicht nehmen . Währe der 15-16 Monat nach Geburt..kann ich dehn noch stornieren?? Gibt's da ein gesetzt oder eine Aussage dazu??
Martin, Essen:
07.05.2015 14:30
Hallo.
Ichmöchte gerne ab Geburt meiner Tochter einen Monat Elternezit nehmen und den zweiten Monat ein halbes Jahr später aber dann in Teilzeit arbeiten gehen. Ist das möglich und wie gebe ich das beim Elterngeld an?
Ichmöchte gerne ab Geburt meiner Tochter einen Monat Elternezit nehmen und den zweiten Monat ein halbes Jahr später aber dann in Teilzeit arbeiten gehen. Ist das möglich und wie gebe ich das beim Elterngeld an?
Claudia, München:
25.04.2015 22:06
Hallo, mein Partner und ich möchten gern beide gleichzeitig in Elternzeit gehen, haben jedoch verschiedene Wohnsitze. Können wir dann beide gleichzeitig Elternzeit beantragen?
Marcel,leipzig:
23.04.2015 23:50
Hallo, stehen mir grundätzlich 2 Monate zu als Vater ? Oder kann der Arbeitgeber Nein sagen ? Und kann ich meine 2 Monate splitten in 3 und 5 Monate ? LG
Alex, Berlin:
17.04.2015 21:20
allo, unserer Sohn ist jetzt 19 Monate alt. Ich habe die ersten 12 Monate Elternzeit in Anspruch genommen und mein Partner möchte gerne,seine drei Monate in Anspruch nehmen. Können wir nach der langen Zeit für mein Partner noch Elterngeld beantragen?Danke für die Antwort an milanp@web.de
Volker, Rheurdt:
16.04.2015 11:16
Hallo!
Ich würde gerne 1 Monat nachder Geburt unseres Sohnes zusammen mit meiner Frau 2 Monate Elternzeit nehmen und nach 8 Monaten erneut Elternzeit nehmen, wenn meine Frau wieder arbeiten geht.
Muß ich bei meinem Arbeitgeber die komplette Elternzeit beantragen, oder reichen erstmal die ersten 2 Monate und mit einem zweiten Antrag dann den späteren Zeitraum beantragen??? Gibt es da irgendwelche gsetzlichen Regelungen drüber?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
brigitteundvolker010613@gmail.com
Ich würde gerne 1 Monat nachder Geburt unseres Sohnes zusammen mit meiner Frau 2 Monate Elternzeit nehmen und nach 8 Monaten erneut Elternzeit nehmen, wenn meine Frau wieder arbeiten geht.
Muß ich bei meinem Arbeitgeber die komplette Elternzeit beantragen, oder reichen erstmal die ersten 2 Monate und mit einem zweiten Antrag dann den späteren Zeitraum beantragen??? Gibt es da irgendwelche gsetzlichen Regelungen drüber?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
brigitteundvolker010613@gmail.com
Fatih, Heilbronn:
13.04.2015 07:55
Guten Morgen,
ich würde gerne meinen Vaterzeit auf vier Wochen runter reduzieren.
Also nur vier Woche in Anspruch nehmen anstatt acht Wochen.
Vielen Dank für eure Hilfe und Antwort
f.goekbas@gmx.de
ich würde gerne meinen Vaterzeit auf vier Wochen runter reduzieren.
Also nur vier Woche in Anspruch nehmen anstatt acht Wochen.
Vielen Dank für eure Hilfe und Antwort
f.goekbas@gmx.de
nicole :
12.04.2015 20:37
Hallo mein mann möchte gerne den 13. Und 14. Monat elterngeld beziehen ... haben es auch in meinem erstantrag mitangegeben ... müssen wir nun einen neuen antrag stellen? .. danke für hilfe und Antwort
Nicky_sirup21@msn.com
Nicky_sirup21@msn.com
:
10.04.2015 14:24
Hallo,
ich hab ab 11.07. für 2 Monate Elternzeit für Väter.
In der Zeit arbeite ich 50% d.h. 19 Stunden die Woche.
Wie verhält es sich wenn ich während der Elternzeit Urlaub beantragen möchte?! Brauch ich 5 Tage Urlaub die Woche oder nur die Hälfte?! DANKE für Ihre Antwort
bigzocker@web.de
ich hab ab 11.07. für 2 Monate Elternzeit für Väter.
In der Zeit arbeite ich 50% d.h. 19 Stunden die Woche.
Wie verhält es sich wenn ich während der Elternzeit Urlaub beantragen möchte?! Brauch ich 5 Tage Urlaub die Woche oder nur die Hälfte?! DANKE für Ihre Antwort
bigzocker@web.de
Sandra, Potsdam:
03.04.2015 08:02
Hallo,
mein Mann würde gern die zwei zusätzlichen Monate Elternzeit aufteilen, also jeweils nach der Geburt und zum Ende meiner Elternzeit je einen Monat Elterngeld beziehen.
Ist es möglich die zwei Monate aufzuteilen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Sandra.Jonschkowski@web.de
mein Mann würde gern die zwei zusätzlichen Monate Elternzeit aufteilen, also jeweils nach der Geburt und zum Ende meiner Elternzeit je einen Monat Elterngeld beziehen.
Ist es möglich die zwei Monate aufzuteilen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Sandra.Jonschkowski@web.de
:
31.03.2015 19:21
Hallo,
Ich würde meine Vaterzeit gern auf zweimal je vier Wochen verteilen.
Geht das?
A.b.thomas@t-online.de
Danke für die Antwort
Ich würde meine Vaterzeit gern auf zweimal je vier Wochen verteilen.
Geht das?
A.b.thomas@t-online.de
Danke für die Antwort
Sonja, Lüdenscheid :
13.03.2015 14:31
Hallo,
unser Sohn ist 7 Monate. Ich bin für 2 Jahre in Elternzeit (1Jahr Elterngeld). Nun würde mein Mann gern ein oder zwei Monate Zuhause beim Kleinen bleiben, ist das noch möglich? Der Antrag meinerseits hat dazu nichts vorgesehen. Dadurch das mein Mann 1 Monat vor der Geburt den AG gewechselt hat war es zu dem Zeitpunkt nicht absehbar ob es machbar wäre. Wenn es noch ginge, was für Einbußen sind zu berücksichtigen und welche Fristen? Vielen Dank im Voraus sapple2007@googlemail.com
unser Sohn ist 7 Monate. Ich bin für 2 Jahre in Elternzeit (1Jahr Elterngeld). Nun würde mein Mann gern ein oder zwei Monate Zuhause beim Kleinen bleiben, ist das noch möglich? Der Antrag meinerseits hat dazu nichts vorgesehen. Dadurch das mein Mann 1 Monat vor der Geburt den AG gewechselt hat war es zu dem Zeitpunkt nicht absehbar ob es machbar wäre. Wenn es noch ginge, was für Einbußen sind zu berücksichtigen und welche Fristen? Vielen Dank im Voraus sapple2007@googlemail.com
Sandra, Potsdam:
02.03.2015 17:27
Hallo,
mein mann würde gerne Vaterschaftsurlaub nehmen unsere kleine ist jetzt mitlerweile 1 Jahr alt und ich bekomme für " jahre das elterngeld was ich splitten lassen habe. Kann er immernoch Vaterschaftsurlaub Beantragen ? Wenn ja bekommt er dann sein komplett Gehalt oder muss er auch elterngeld beantragen?
Danke im Vorraus
meckamausi@web.de
mein mann würde gerne Vaterschaftsurlaub nehmen unsere kleine ist jetzt mitlerweile 1 Jahr alt und ich bekomme für " jahre das elterngeld was ich splitten lassen habe. Kann er immernoch Vaterschaftsurlaub Beantragen ? Wenn ja bekommt er dann sein komplett Gehalt oder muss er auch elterngeld beantragen?
Danke im Vorraus
meckamausi@web.de
Lukas Hamburg:
02.03.2015 15:57
Ist es richtig, dass ich als Studentenvater nicht die 2 Monate Elterngeld bekomme, da mir als Student ja kein Nachteil entstünde, so die Begründung.
Thomas, Köln:
28.02.2015 02:31
Meine Ehepartnerin ist Selbstständig und ich habe für ein Antrag für ein Jahr Vaterschafsturlaub eingereicht. Mein AG hat auch schon ersatz gefunden, jedoch noch nicht schriftlich bestätigt. Meine Frage habe ich als Ehepartner einer Selbständigen das recht auf Vaterschafsturlaub und das Geld ?
Andi, Böblingen :
27.02.2015 18:15
Hallo,
Ich würde meine Vaterzeit gern auf zweimal je vier Wochen verteilen.
Geht das? Und ist es richtig, das die zweite Phase vor dem 14 Monat genommen werden muss, wenn man das Elterngeld beziehen möchte?
Ich würde meine Vaterzeit gern auf zweimal je vier Wochen verteilen.
Geht das? Und ist es richtig, das die zweite Phase vor dem 14 Monat genommen werden muss, wenn man das Elterngeld beziehen möchte?
Steffi,berlin:
23.02.2015 14:05
Mein Partner würde gern 2monate Elternzeit nehmen aber wie soll das funktionieren wenn man nur 65% des Einkommens bekommt zusätzlich aber noch ein Hauskredit abzuzahlen hat-wovon soll man da dann leben?was Kann man da machen?
ZOltán Fülöp Stuttgart:
19.02.2015 14:12
Hallo,
Ich bin sei 08.2013 Papa und wollte im Sommer 1 Monat Elternzeit beantragen. Es heisst jetzt aber, dass man mindestens 2 Monate nehmen soll. 2 Monate sind aber zu viel. Was kann man da machen. Danke
farao007@yahoo.de
Ich bin sei 08.2013 Papa und wollte im Sommer 1 Monat Elternzeit beantragen. Es heisst jetzt aber, dass man mindestens 2 Monate nehmen soll. 2 Monate sind aber zu viel. Was kann man da machen. Danke
farao007@yahoo.de
Cathleen, Tangerhütte:
17.02.2015 10:19
Hallo, wir werden im März/April Eltern. Mein Mann würde gerne von geburt an
1 Monat und im 7 Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Wie muss ich das genau beantragen? Und wie soll ich das Elterngeld beantragen?
Danke, Cathleen (c.munder@gmx.de)
1 Monat und im 7 Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Wie muss ich das genau beantragen? Und wie soll ich das Elterngeld beantragen?
Danke, Cathleen (c.munder@gmx.de)
Alex, Stuttgart :
09.02.2015 19:22
Hallo, ich werd im April Papa und würde gerne von geburt an
1 Monat und im 3 Lebensmonate Unseren Kindes, mit meiner Frau zu Hause bleiben um sie unterstützen zu können. Wie muss ich das genau beantragen? Und wie soll ich das Elterngeld beantragen?
Mfg
1 Monat und im 3 Lebensmonate Unseren Kindes, mit meiner Frau zu Hause bleiben um sie unterstützen zu können. Wie muss ich das genau beantragen? Und wie soll ich das Elterngeld beantragen?
Mfg
nesrin, Gelsenkirchen:
09.02.2015 08:33
Email vergessen
Nuzunyer@gmail.com
Nuzunyer@gmail.com
nesrin, Gelsenkirchen:
09.02.2015 08:30
Hallo
Ich würde gerne über diese zwei Partnermonate eine Frage stellen.
Wann kann mein Partner diese beantragen. Kann er die zwei Monate auch beantragen wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage. Und kriegt er dann auch Elterngeld??
Ich würde gerne über diese zwei Partnermonate eine Frage stellen.
Wann kann mein Partner diese beantragen. Kann er die zwei Monate auch beantragen wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage. Und kriegt er dann auch Elterngeld??
Silvana berlin:
06.02.2015 20:59
Hallo, mein Mann möchte 2 Monate elternzeit nehmen im Monat 13 und 14. bis zum Zeitpunkt der Geburt verdiente er ca 700 € zum Zeitpunkt der elternzeit 1700€. Wenn ich richtig informiert bin, wird das Elterngeld zum Zeitpunkt der Geburt errechnet. Das würde bedeuten, dass mein Mann keine elternzeit nehmen kann, weil die Einbuße viel zu groß ist bei nur ca. 600 € Elterngeld. Liege ich da richtig? Danke Silvana ( kickki@gmx.de)
Martin, Köln:
28.01.2015 12:09
Hallo Jan, ich bin gerade in der selben Situation. Also mir wurde dies so bestätigt. Elterngeldanspruch besteht nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes...
Jan, Elstal:
22.01.2015 13:04
Hallo, unser Sohn wurde im Dezember 13 geboren. Meine Frau nimmt die ersten 15 Lebensmonate Elternzeit und erhält Elterngeld (9 Monate voll, 6 Monate jeweils die Hälfte).Ich würde gern diesen Sommer ein oder zwei Monate Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beantragen. Da ist mein Sohn dann 1 1/2 Jahre alt. Nun sagte man uns, dass ich zwar Elternzeit nehmen kann, jedoch der Anspruch auf Elterngeld nicht mehr besteht, obwohl ich bisher kein Elterngeld in Anspruch genommen hat. Sind wir da richtig informiert worden?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße.
sippl holzheim:
21.01.2015 14:15
Hallo ich habe ne frage und zwar unser baby wurde am 8.11.14geboren ich habe 12monate elterngeld beantragt nunwill mein freund 2monate vaterzeit beanbeantragen wie genau läuft des was brauvht man was muss er machen danke schon mal
Mfg
sippl
jasminsippl41@gmail.com
Mfg
sippl
jasminsippl41@gmail.com
Chlodwig Pruns, Hamburg:
20.01.2015 21:27
Kann ich als Vater & Arbeitnehmer auch 6 Monate Elternzeit beantragen, obwohl meine Frau noch studiert?
MfG
C Pruns
chelo140581@gmail.com
MfG
C Pruns
chelo140581@gmail.com
Lia:
19.01.2015 16:51
Hallo zusammen,
ich bin gerade in Elternzeit und bekomme 12 Monate Elterngeld. Kann mein Mann jetzt noch für 2 Monate Elterngeld beantragen oder hätte man das gleichzeitig mit meinem Antrag machen müssen und es ist jetzt zu spät?
Vielen Dank für alle Antworten!
ich bin gerade in Elternzeit und bekomme 12 Monate Elterngeld. Kann mein Mann jetzt noch für 2 Monate Elterngeld beantragen oder hätte man das gleichzeitig mit meinem Antrag machen müssen und es ist jetzt zu spät?
Vielen Dank für alle Antworten!
Sven :
16.01.2015 15:05
Hallo zusammen,
meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit, ich werde 2 Monate nehmen und ganz am Anfang zu Hause bleiben. Ist es möglich, den zweiten Teil z.B. im 15. Lebensmonat zu nehmen?
meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit, ich werde 2 Monate nehmen und ganz am Anfang zu Hause bleiben. Ist es möglich, den zweiten Teil z.B. im 15. Lebensmonat zu nehmen?
:
12.01.2015 17:53
@gellert...
Für jeden ein antrag... die frau beantragt zwölf monate und sie zwei... dort im antrag wird auch der zeitraum verlangt.... lässt sich also erst nach geburt beantragen. ..
aber natürlich 7 wochen vor entbindungstermin beim Arbeitgeber beantragen bzw ankündigen
Für jeden ein antrag... die frau beantragt zwölf monate und sie zwei... dort im antrag wird auch der zeitraum verlangt.... lässt sich also erst nach geburt beantragen. ..
aber natürlich 7 wochen vor entbindungstermin beim Arbeitgeber beantragen bzw ankündigen
maria:
12.01.2015 17:50
@stefan
ja ihr bekommt beide elterngeld in der zeit
is bei uns derzeit der fall
ja ihr bekommt beide elterngeld in der zeit
is bei uns derzeit der fall
Stefan, München:
08.01.2015 19:28
Hallo,
ich habe auch eine Frage zur Elternzeit für Väter.
Unser Kind ist im Dezember 14 geboren, meine Frau bleibt nun 3 Jahre Zuhause und ist währenddessen 12 Monate in Elternzeit. Wäre es möglich, dass ich dieses Jahr z.B. den Juni und August auch Elternzeit nehme?
Wie sieht es dann in diesen zwei Monaten mit dem Elterngeld aus? Bekommen wir dann die zwei Monate beide Elterngeld?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
ich habe auch eine Frage zur Elternzeit für Väter.
Unser Kind ist im Dezember 14 geboren, meine Frau bleibt nun 3 Jahre Zuhause und ist währenddessen 12 Monate in Elternzeit. Wäre es möglich, dass ich dieses Jahr z.B. den Juni und August auch Elternzeit nehme?
Wie sieht es dann in diesen zwei Monaten mit dem Elterngeld aus? Bekommen wir dann die zwei Monate beide Elterngeld?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Patrick, Magdeburg:
07.01.2015 11:09
Hallo.
Während der zweimonatigen Väterzeit bekomme ich ja keinen Arbeitslohn durch meinen AG. Was muss ich ihm denn alles einreichen bzw. bekommt er dann durch eine Behörde Unterlagen, dass er keinen Lohn mehr zahlen muss, oder wie läuft das?
Beste Grüße
Während der zweimonatigen Väterzeit bekomme ich ja keinen Arbeitslohn durch meinen AG. Was muss ich ihm denn alles einreichen bzw. bekommt er dann durch eine Behörde Unterlagen, dass er keinen Lohn mehr zahlen muss, oder wie läuft das?
Beste Grüße
Jenny A.:
07.01.2015 00:14
Mich würde die Antwort zu Herr Gellert interessieren, denn genau dasselbe Anliegen haben wir auch, nur schon im April :)
danke
danke
Gellert koblenz:
06.01.2015 15:58
Hallo ich werd im juni papa und würde gerne von geburt an
2 monate mit meiner frau zu hause bleiben um sie unterstützen zu können. Ist unser erstes kind.
Muss ich 2 monate beantragen und meine fau dan 12 ?
Leider kennen wir uns nicht aus und haben keine Ahnung was wir alles machen müssen.
Standesamt kindergeld Finanzamt elterngeld und und und.
Oder kann man sich beraten lassen?
Brauchen hilfe wie gesagt etste kind beim zweiten wird's wohl leichter ;-)
Mfg B.Gellert
2 monate mit meiner frau zu hause bleiben um sie unterstützen zu können. Ist unser erstes kind.
Muss ich 2 monate beantragen und meine fau dan 12 ?
Leider kennen wir uns nicht aus und haben keine Ahnung was wir alles machen müssen.
Standesamt kindergeld Finanzamt elterngeld und und und.
Oder kann man sich beraten lassen?
Brauchen hilfe wie gesagt etste kind beim zweiten wird's wohl leichter ;-)
Mfg B.Gellert
Melanie, Berlin:
02.01.2015 11:32
Guten Tag.
Ich bin in Elterzeit, unser Sohn ist 9 Monate alt.
Bei der Elterngeldstelle habe nur ich Elterngeld beantragt und mein Mann nicht. Nun bin ich aber in der 23. SsW.
Et ist der 04.Mai 2015, und mein Mann würde gerne um michzu uunterstützen nur einen Monat Elternzeit nehmen. Nur den kompletten Mai 2015 ist das möglich?
Oder muss er unbedingt 2 Monate Elternzeit nehmen, damit er auch Elterngeld erhält ?
Mit freundlichen Grüßen
Melanie, Berlin
Ich bin in Elterzeit, unser Sohn ist 9 Monate alt.
Bei der Elterngeldstelle habe nur ich Elterngeld beantragt und mein Mann nicht. Nun bin ich aber in der 23. SsW.
Et ist der 04.Mai 2015, und mein Mann würde gerne um michzu uunterstützen nur einen Monat Elternzeit nehmen. Nur den kompletten Mai 2015 ist das möglich?
Oder muss er unbedingt 2 Monate Elternzeit nehmen, damit er auch Elterngeld erhält ?
Mit freundlichen Grüßen
Melanie, Berlin
Gök., Hamburg:
18.12.2014 17:21
hallo,
frage: kind wird mitte märz 2015 erwartet. meine frau geht 2 jahre in elternzeit.
ich wollte im juni 2015 für 4 wochen in elternezeit gehen.
krieg ich für diesen monat elternzeitgeld?
die nächsten 4 wochen wollte ich anfang 2016 nehmen.
kann mir jmd. helfen oder einen tipp geben?
vielen dank und Gruß
goekhan.acar@googlemail.com
frage: kind wird mitte märz 2015 erwartet. meine frau geht 2 jahre in elternzeit.
ich wollte im juni 2015 für 4 wochen in elternezeit gehen.
krieg ich für diesen monat elternzeitgeld?
die nächsten 4 wochen wollte ich anfang 2016 nehmen.
kann mir jmd. helfen oder einen tipp geben?
vielen dank und Gruß
goekhan.acar@googlemail.com
Nancy ...:
16.12.2014 21:30
Guten Abend, mein Mann hat seine 2 Monate auf den 1ten und auf den 13ten MMonat gesplittet. Den 1ten hat er bereits diesen Mai genommen. Nun hat ihn sein Arbeitgeber gekündigt, wie sieht es aus wenn sein neuer Arbeitgeber seinen Erziehungsmonat im Mai 2015 nicht bewilligt ? Mzss er diesen denn nehmen? Vielen Dank im Vorraus.
n_pilat81@web.de
n_pilat81@web.de
kilic :
07.12.2014 00:33
Meine Frau hat 12 Monate ich dann 2. Kann ich aber nur einen monat in Elternzeit gehen.
Bedanke mich schon im voraus.
M.kilic
M-kilic@hotmail.de
Bedanke mich schon im voraus.
M.kilic
M-kilic@hotmail.de
Wandt Frankfurt :
18.11.2014 11:21
Hallo
Meine frage meine Lebensgefährtin hat 12 Monate Elternzeit ich möchte aber mehr als 2 Monate nämlich 3-4 Monate geht das
DANKE
Passi04@gmx.de
Meine frage meine Lebensgefährtin hat 12 Monate Elternzeit ich möchte aber mehr als 2 Monate nämlich 3-4 Monate geht das
DANKE
Passi04@gmx.de
Stefan ludwigsburg:
13.11.2014 21:15
Aktuell habe ich nur 1 Monat Elternzeit beantragt und demnächst auch beendet.
Ab Januar werde ich jedoch bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein...
Muss ich 2 Monate nehmen ?
Meine Frau hat sich auf 12 Monate festgelegt.
Sunda2410@gmail.com
Ab Januar werde ich jedoch bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein...
Muss ich 2 Monate nehmen ?
Meine Frau hat sich auf 12 Monate festgelegt.
Sunda2410@gmail.com
Stefan ludwigsburg:
13.11.2014 21:06
Aktuell habe ich nur 1 Monat Elternzeit beantragt und demnächst auch beendet.
Ab Januar werde ich jedoch bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein...
Muss ich 2 Monate nehmen ?
Meine Frau hat sich auf 12 Monate festgelegt.
Gruß
Ab Januar werde ich jedoch bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein...
Muss ich 2 Monate nehmen ?
Meine Frau hat sich auf 12 Monate festgelegt.
Gruß
Sabrina, München:
23.10.2014 19:24
Hallo,
mein Mann ist seit der Geburt unseres Sohnes (20.8.14) für 12 Monate in Elternzeit. Ich gehe nach dem Mutterschutz ab 30.10.14 wieder arbeiten. Nun haben wir den Bescheid für das Elterngeld bekommen, wonach er erst ab 20.11.14 Anspruch auf Elterngeld hat, da ich angeblich bis zum 19.11.14 Mutterschaftsgeldleistungen erhalte und diese Monate damit von mir als verbraucht gelten (Wie gesagt, mein Mutterschutz endet am 29.10.14.). Das kann doch nicht stimmen...
sabrina@homa-web.de
mein Mann ist seit der Geburt unseres Sohnes (20.8.14) für 12 Monate in Elternzeit. Ich gehe nach dem Mutterschutz ab 30.10.14 wieder arbeiten. Nun haben wir den Bescheid für das Elterngeld bekommen, wonach er erst ab 20.11.14 Anspruch auf Elterngeld hat, da ich angeblich bis zum 19.11.14 Mutterschaftsgeldleistungen erhalte und diese Monate damit von mir als verbraucht gelten (Wie gesagt, mein Mutterschutz endet am 29.10.14.). Das kann doch nicht stimmen...
sabrina@homa-web.de
Matei, Wiesbaden:
19.10.2014 22:56
Hallo, meine Frau hat das neunte Kind bekommen und ich arbeite.Sie braucht meine unterstützung und möchte gleich Elterzeit beantragen. Für wie lange kann ich das? Und habe auch angst das mein Chef nicht einverstanden ist.Bitte helfen sie mir dabei denn richtige Entscheidung zu treffen. DANKE doraradu@hotmail.com
Jens, Krefeld:
15.10.2014 22:25
Hallo
Ist es für mich als Mann auch möglich nur einen Monat der Vaterzeit zunehmen oder muss ich beide beantragen?
Mfg Jens
jeans1208@hotmail.de
Ist es für mich als Mann auch möglich nur einen Monat der Vaterzeit zunehmen oder muss ich beide beantragen?
Mfg Jens
jeans1208@hotmail.de
Marco Gardelegen:
15.10.2014 10:03
Hallo ich bin seit 7.7.14 Vater und war bis 06.10.14 arbeitssuchend habe ich ein Anspruch auf Elternzeit?
Habe bei der Agentur für Arbeit so was nie beantragt .
Marco.Brose@Hotmail.de
Habe bei der Agentur für Arbeit so was nie beantragt .
Marco.Brose@Hotmail.de
Schröder, Lauchhammer:
12.10.2014 23:06
Hallo,
Ist es für mich als Mann auch möglich nur einen Monat der Vaterzeit zunehmen oder muss ich beide beantragen?
Mfg Frank
Frank-schroeder1987@gmx.de
Ist es für mich als Mann auch möglich nur einen Monat der Vaterzeit zunehmen oder muss ich beide beantragen?
Mfg Frank
Frank-schroeder1987@gmx.de
Heiko, Salzgitter:
12.10.2014 18:50
Hallo, meine Ehefrau möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen. Ich möchte direkt den ersten Monat nach der Geburt und dann nochmal 4 Monate ein halbes Jahr später Elternzeit nehmen. Ist eine solche Aufteilung überhaupt möglich, oder gehen für den Vater nur die 2 Partnermonate?
LG Heiko
high.co@freenet.de
LG Heiko
high.co@freenet.de
papenburg jessica:
08.10.2014 07:07
Hallo mein mann hat auch Eltermgeld bekommen und den Monat danach ja nicht weil er das aufgeteilt hat aber der Lohn war einen Monat später um 1000 euro weniger wie sollen wir das jetzt machen bekommt er dafür auch unterstützung???
Robin , Hagen:
02.10.2014 14:19
Hallo,
der Geburtstermin unseres Kindes ist am 19.11.14. Meine Frau geht direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit. Ich möchte gerne ab den 1.12.14 bis 31.12.14 in Elternzeit gehen (1 Monat). Kann ich den zweiten Monat vom 1.12.15 bis 31.12.15 nehmen oder muss ich die zwei Monate an einen Stück nehmen?
Vielen Dank für die Hilfe!
robinulrich@hotmail.de
der Geburtstermin unseres Kindes ist am 19.11.14. Meine Frau geht direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit. Ich möchte gerne ab den 1.12.14 bis 31.12.14 in Elternzeit gehen (1 Monat). Kann ich den zweiten Monat vom 1.12.15 bis 31.12.15 nehmen oder muss ich die zwei Monate an einen Stück nehmen?
Vielen Dank für die Hilfe!
robinulrich@hotmail.de
Marion, Hamburg:
26.09.2014 11:18
Guten morgen, ich bin derweil voll berufstätig und mein Mann bezieht derweil Arbeitslosengeld I. Gerne würde ich dennoch nebenbei nach der Geburt 30 Std. die Woche Jobben. Wie verhält sich dieses auf die Elternzeit und wie würde es laufen wenn ich und mein Mann uns die Elternzeit teilen würden? Was müssen wir hierbei beachten? Wäre super wenn Sie sich diesbezüglich mit mir in Verbindung setzten könnten. Vielen Dank schon einmal im Voraus.
marion_06@hotmail.de
marion_06@hotmail.de
Nadine Hannover:
17.09.2014 14:08
Hallo .mein mann möchte vom 10 - 14 Lebensmonat in elternzeit gehen .wann muss er das beim Arbeitgeber einreichen ? 7 wochen vor den 10 Lebensmonat oder wenn ich in elternzeit gehe ?
Steffen, Hamburg:
13.09.2014 15:50
Hallo,
ich habe eine frage, meine Frau macht Ihre 12 Monate Elternzeit, diese endet am 19.06.2015 ! Kann ich meine beiden Monate Elternzeit auch erst vom 20.7. bis 19.9.15 nehmen ? Danke im Voraus für eine Antwort !
--> steffenhartmann@email.de
Grüße
Steffen
ich habe eine frage, meine Frau macht Ihre 12 Monate Elternzeit, diese endet am 19.06.2015 ! Kann ich meine beiden Monate Elternzeit auch erst vom 20.7. bis 19.9.15 nehmen ? Danke im Voraus für eine Antwort !
--> steffenhartmann@email.de
Grüße
Steffen
kustul Hamburg:
08.09.2014 00:40
Hallo meine frage ist,meine Frau ist Hausfrau und ich bin Berufstätig .Darf ich die gesamte 14.Monaten als Vater zu Vaterschaftsurlaub gehen.2.Frage:Erhält man auch gleichzeitig die 300-,€ Erziehungsgeld .Danke für Ihre Antwort.
e-mail. erol-kustul@hotmail.de
e-mail. erol-kustul@hotmail.de
Dino, Dornstetten:
22.08.2014 12:35
Sorry, vergessen
freshdino@web.de
freshdino@web.de
Dino, Dornstetten:
22.08.2014 12:34
Hallo!
Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit, ich möchte 2 Monate nehmen.
Meine Frau muss ja dann die Monate 1 - 12 ankreuzen, was soll aber ich ankreuzen?? Das Kind kommt voraussichtlich am September auf die Welt, ich möchte die 2 Monate irgendwann 2015 nehmen, ich weiß aber jetzt noch nicht wann!! Was soll ich denn jetzt ankreuzen??
Lieber Gruß Dino
Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit, ich möchte 2 Monate nehmen.
Meine Frau muss ja dann die Monate 1 - 12 ankreuzen, was soll aber ich ankreuzen?? Das Kind kommt voraussichtlich am September auf die Welt, ich möchte die 2 Monate irgendwann 2015 nehmen, ich weiß aber jetzt noch nicht wann!! Was soll ich denn jetzt ankreuzen??
Lieber Gruß Dino
Marianne:
19.08.2014 13:59
Hi ..
Ich hab eine frage mein mann will sich 2x4 wochen eltern zeit beantragen .....wie und wo muss ich das beantragen??? ....er muss 7 wochen vorher im betrieb bescheit geben und der et ist am 23 november
danke schon mal ....
Marianneburkart@gmx.de
Ich hab eine frage mein mann will sich 2x4 wochen eltern zeit beantragen .....wie und wo muss ich das beantragen??? ....er muss 7 wochen vorher im betrieb bescheit geben und der et ist am 23 november
danke schon mal ....
Marianneburkart@gmx.de
Stefan S.:
30.07.2014 14:39
Hallo, ich möchte gerne 2x 4 Wochen Elternzeit als Vater beantragen. Welche Dokumente muss ich ausfüllen? Stelle ich die Beantragung nur beim Arbeitgeber? Kann mir hier jemand helfen.
symsts@gmx.de
symsts@gmx.de
andre weilheim:
29.07.2014 19:29
Hallo
ich gehe den 9 u. 10 monat in vaterschaftsurlaub. Kurz vor der Geburt meines Sohnes habe ich die Firma gewechselt. Dadurch habe ich einen deutlich höheren verdienst seit mein kind auf der welt ist. Kann man das irgendwie geltent machen oder bleibt es immer bei den 12 monaten vor der geburt?
ich gehe den 9 u. 10 monat in vaterschaftsurlaub. Kurz vor der Geburt meines Sohnes habe ich die Firma gewechselt. Dadurch habe ich einen deutlich höheren verdienst seit mein kind auf der welt ist. Kann man das irgendwie geltent machen oder bleibt es immer bei den 12 monaten vor der geburt?
Dennis Berlin:
16.07.2014 02:16
Hallo,
ich würde gerne einen Monat in Elternzeit gehen (1.12-31.12.14). Ich bin Alleiverdiener. Wollte wissen, ob das geht oder was passiert wenn es nicht klappen sollte. Bekomme ich dann überhaupt nichts von den 67% meines Gehaltes. Wir würden verreisen und unseren Sohn seinen Großeltern im Ausland präsentieren. Bitte um Hilfe. Muss ich den Antrag nur beim Arbeitgeber stellen oder auch noch wo anderes??
Vielen Dank
Dennis_Tidwell@web.de
ich würde gerne einen Monat in Elternzeit gehen (1.12-31.12.14). Ich bin Alleiverdiener. Wollte wissen, ob das geht oder was passiert wenn es nicht klappen sollte. Bekomme ich dann überhaupt nichts von den 67% meines Gehaltes. Wir würden verreisen und unseren Sohn seinen Großeltern im Ausland präsentieren. Bitte um Hilfe. Muss ich den Antrag nur beim Arbeitgeber stellen oder auch noch wo anderes??
Vielen Dank
Dennis_Tidwell@web.de
Katharina Pysmenna:
03.07.2014 13:14
Hallo,
Kann ein Mann auch 12 Monate Elternzeit beantrage?
Wir sind beide selbständig.
Danke & Grüsse,
pysmennka@gmx.de
Kann ein Mann auch 12 Monate Elternzeit beantrage?
Wir sind beide selbständig.
Danke & Grüsse,
pysmennka@gmx.de
Michelle , Berlin:
30.06.2014 11:01
Hallo,
wir haben ein großes Problem.
Ich habe mein Kind am 9.6.13 bekommen und war bis Februar 14 zuhause. Nun arbeite ich seit GFeb. 14 in vollzeit.
Nun ist es so das mein Mann sich Elternzeit nehmen wollte vom 1.8.14-31.9-14.
Nun bekommt er ja kein Elterngeld mehr für den zeitraum und der Arbeitgeber zahlt ja auch nicht da es eine unendgeltliche Freistellung ist.Was können wir tun? Mein verdienst reicht nicht aus um 2 Monate die Kosten zu decken?
Danke im voraus
michelle-steinmaus@web.de
wir haben ein großes Problem.
Ich habe mein Kind am 9.6.13 bekommen und war bis Februar 14 zuhause. Nun arbeite ich seit GFeb. 14 in vollzeit.
Nun ist es so das mein Mann sich Elternzeit nehmen wollte vom 1.8.14-31.9-14.
Nun bekommt er ja kein Elterngeld mehr für den zeitraum und der Arbeitgeber zahlt ja auch nicht da es eine unendgeltliche Freistellung ist.Was können wir tun? Mein verdienst reicht nicht aus um 2 Monate die Kosten zu decken?
Danke im voraus
michelle-steinmaus@web.de
Nancy, Aschersleben :
15.06.2014 10:08
Email Adresse vergessen...
kl.pueppi86@web.de
Mfg
kl.pueppi86@web.de
Mfg
Nancy, Aschersleben:
15.06.2014 10:06
Guten Tag,
Mein Mann wurde gestern zum 30.6 gekündigt weil keine Aufträge sind...ich hab am 30.6 ET, nun meine frage...
Er muss sich ja Mittwoch 18.6. arbeitslos melden, muss er dort beim Arbeitsamt elternzeit beantragen für 2 Monate oder reicht es wenn man sagt das er ab 1.7. in elternzeit ist?dürfte er dann eigentlich ab 1.7.elternzeit nehmen und elterngeld beantragen wenn er es vorher beim AG nicht beantragt hat?
Mein Mann wurde gestern zum 30.6 gekündigt weil keine Aufträge sind...ich hab am 30.6 ET, nun meine frage...
Er muss sich ja Mittwoch 18.6. arbeitslos melden, muss er dort beim Arbeitsamt elternzeit beantragen für 2 Monate oder reicht es wenn man sagt das er ab 1.7. in elternzeit ist?dürfte er dann eigentlich ab 1.7.elternzeit nehmen und elterngeld beantragen wenn er es vorher beim AG nicht beantragt hat?
Alex, Schwabach:
28.05.2014 14:30
Hallo,
ich möchte nur 1 Monat Elternzeit(Partnermonat) machen ist das möglich oder muss ich 2 Monate in Elternzeit gehen?
Mfg
a_knapp@web.de
ich möchte nur 1 Monat Elternzeit(Partnermonat) machen ist das möglich oder muss ich 2 Monate in Elternzeit gehen?
Mfg
a_knapp@web.de
Nicole,Lübeck:
22.05.2014 08:01
ich bin noch in elternzeit ,nun möchte mein mann den 13 und 14 monat elternzeit machen geht das noch habe ihn im erstenantrag mit angegeben.
muss er einen neuen antrag ausfüllen und wo müssen wir ihn jetzt hinschicken vorher haben wir in Niedersachsen gewohn und jetzt in schleswig-holstein
nicolewohler@googlemail.com
muss er einen neuen antrag ausfüllen und wo müssen wir ihn jetzt hinschicken vorher haben wir in Niedersachsen gewohn und jetzt in schleswig-holstein
nicolewohler@googlemail.com
ricardo.neunkirchen:
03.05.2014 06:11
hallo ,ich habe ne frage uns wahr ich möcht elternzeit beantrage uns wahr ob woll meine kleinste kind 2 jahr ist ! würde das auch geh???
Tom, Ulm:
26.03.2014 11:25
Ich möchte demnächst Elternzeit benatragen (zunächst mal nur für 2 Monate, aber evtl. auch mer als Eltern-Teilzeit).
Ich bin aber bis zum Begin der Elternzeit noch in der Probezeit.
Wie sieht's denn da mit dem Kündigungschutz ab 8 Wochen vor der Elternzeit aus?
Die Probezeit könnte ja ohne weitere Angabe von Gründen beendet werden, oder?
Ich bin aber bis zum Begin der Elternzeit noch in der Probezeit.
Wie sieht's denn da mit dem Kündigungschutz ab 8 Wochen vor der Elternzeit aus?
Die Probezeit könnte ja ohne weitere Angabe von Gründen beendet werden, oder?
Ines, Rostock:
14.03.2014 19:59
habe meine email vergessen anzugeben.
inibath@web.de
inibath@web.de
Ines, Rostock:
14.03.2014 19:55
Hallo, unsere Tochter ist jetz 31 Monate alt. Ich habe die ersten 12 Monate Elternzeit in Anspruch genommen und mein Partner möchte gerne, ab Mai, seine zwei Monate in Anspruch nehmen. Können wir nach der langen Zeit für mein Partner noch Elterngeld beantragen?
Danke
und Beste Grüße
Danke
und Beste Grüße
Tom, Jena:
05.03.2014 19:52
Hallo unsere Tochter wurde am 4.8.13 geboren.
Ab dem 4.8.14 will meine Freundin wieder arbeiten und ich ab dem 1.8.14 für 2 Monate in Elternzeit gehen.
Geht das? Und bekomme ich in dieser Zeit mein Gehalt oder Elterngeld?
Grüße
Und DANKE vorab
Ab dem 4.8.14 will meine Freundin wieder arbeiten und ich ab dem 1.8.14 für 2 Monate in Elternzeit gehen.
Geht das? Und bekomme ich in dieser Zeit mein Gehalt oder Elterngeld?
Grüße
Und DANKE vorab
Annika, Paderborn:
01.03.2014 13:57
Mein Freund und ich erwarten im Mai ein Kind. Ich bin Angestelle und möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Mein Partner ist Student und hat einen Nebenjob. Jetzt haben wir erfahren, dass wir z.b. die ersten 2 Monate gleichzeitig in Elternzeit gehen können und er zusätzlich zu meinem Elterngeld auch Elterngeld erhalten würde? Soll er dann die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist oder Geburt nehmen? Ich blick da leider nicht ganz durch...Danke für die Antwort an annika-schumacher-web@web.de
H. Everts, Buchholz i. d. N.:
27.02.2014 08:56
Hi, Sie sollten sich mal den Satzbau in dem Nebensatz in der 3. Zeile des letzten Abschnittes angucken. Ich werde daraus jetzt nicht so wirklich schlau!
LG H. Everts
LG H. Everts
Anja,Wetzlar:
24.02.2014 14:15
Hallo!
Ich möchte das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. Mein Mann möchte die ersten 2 Monate auch gerne in Elternzeit gehen. Würde das funktiinieren? Wie wird es berechnet? Wann muss er es beantragen? Wann muss er seinem Arbeitgeber bescheid geben?
Entbindung ist im April.
Danke schon mal für die Antwort
a.hansbauer@googlemail.com
Ich möchte das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. Mein Mann möchte die ersten 2 Monate auch gerne in Elternzeit gehen. Würde das funktiinieren? Wie wird es berechnet? Wann muss er es beantragen? Wann muss er seinem Arbeitgeber bescheid geben?
Entbindung ist im April.
Danke schon mal für die Antwort
a.hansbauer@googlemail.com
Markus, Mammendorf:
13.02.2014 10:50
Hallo,
meine Frau und ich erwarten im August unser zweites Kind. Meine Frau ist derzeit noch mit dem ersten Kind in Elternzeit. Da wir wieder Nachwuchs erwarten, möchte ich dieses mal 2 Monate Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragen. Anträge habe ich alle schon zusammen. Ich würde gerne 3 Tage in der Woche arbeiten. Es wäre schön, wenn ich Hilfestellung bekommen würde was das Gehalt betrifft. Wie kann ich mir richtig ausrechnen wie viel ich am Monatsende überwiesen bekomme? Darf ich dann nebenbei noch einen Nebenjob machen?
Vielen Dank
bermar27@web.de
meine Frau und ich erwarten im August unser zweites Kind. Meine Frau ist derzeit noch mit dem ersten Kind in Elternzeit. Da wir wieder Nachwuchs erwarten, möchte ich dieses mal 2 Monate Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragen. Anträge habe ich alle schon zusammen. Ich würde gerne 3 Tage in der Woche arbeiten. Es wäre schön, wenn ich Hilfestellung bekommen würde was das Gehalt betrifft. Wie kann ich mir richtig ausrechnen wie viel ich am Monatsende überwiesen bekomme? Darf ich dann nebenbei noch einen Nebenjob machen?
Vielen Dank
bermar27@web.de
Melanie Bamberg:
11.02.2014 18:29
hallo
ich möchte ab september 1 jahr altenpflegehelferin lernen, mein sohn ist am 30.08.12 gebohren also wird in august 2 jahre. mein mann arbeitet seit 4 jahren in der schweiz und möchte aber in august auch wieder nach deutschland zurück kommen damit ich meine schule machen kann.
meine frage: was für möglichkeiten haben wir wie zb vaterschaftsurlaub und darf mein mann das auch 1 jahr lang machen das ich die schule machen kann, er hat ja anspruch auf arbeitslosengeld 12 monate lang aber ich denke nicht das arbeitsamt damit einverstanden sind das er auch 12 monate zuhause bleibt.
lg melanie
eugen.m81@web.de
ich möchte ab september 1 jahr altenpflegehelferin lernen, mein sohn ist am 30.08.12 gebohren also wird in august 2 jahre. mein mann arbeitet seit 4 jahren in der schweiz und möchte aber in august auch wieder nach deutschland zurück kommen damit ich meine schule machen kann.
meine frage: was für möglichkeiten haben wir wie zb vaterschaftsurlaub und darf mein mann das auch 1 jahr lang machen das ich die schule machen kann, er hat ja anspruch auf arbeitslosengeld 12 monate lang aber ich denke nicht das arbeitsamt damit einverstanden sind das er auch 12 monate zuhause bleibt.
lg melanie
eugen.m81@web.de
annika, wenigenlupnitz:
04.02.2014 10:25
Hab vergessen meine email dazulassen
auewerther@web.de
auewerther@web.de
Annika, wenigenlupnitz:
04.02.2014 10:22
Halli Hallo...
Wie ist das mit dem gemeinsamen elternurlaub, wenn die Mutter sowieso grade arbeitslos ist und ALGII bezieht???
Dann braucht doch eigentlich nur der berufstätige Papa Elternzeit beantragen ? Somit fällt ja nicht in den gemeinsamen Urlaub oder doch? Uns geht's nur darum, kein Geld flöten gehen zu lassen. Bitte um schnelle Antwort.
LG Annika
Wie ist das mit dem gemeinsamen elternurlaub, wenn die Mutter sowieso grade arbeitslos ist und ALGII bezieht???
Dann braucht doch eigentlich nur der berufstätige Papa Elternzeit beantragen ? Somit fällt ja nicht in den gemeinsamen Urlaub oder doch? Uns geht's nur darum, kein Geld flöten gehen zu lassen. Bitte um schnelle Antwort.
LG Annika
Cengiz Cakir, Dinslaken :
02.02.2014 01:01
Hallo
Möchte gerne wissen ob mann grundsätzlich vor der Geburt eines Kindes den Vaterschaftsurlaub beantragen muss? Oder kann mann es auch nach der Geburt beantragen? Mein Schwager Lebt in Belgien der hat es z.b.s nach 3 Lebensjahr seines Sohnes beantragt und gekriegt...
Bitte um schnellstmögliche Rückantwort !
Danke
Möchte gerne wissen ob mann grundsätzlich vor der Geburt eines Kindes den Vaterschaftsurlaub beantragen muss? Oder kann mann es auch nach der Geburt beantragen? Mein Schwager Lebt in Belgien der hat es z.b.s nach 3 Lebensjahr seines Sohnes beantragt und gekriegt...
Bitte um schnellstmögliche Rückantwort !
Danke
D.R., München:
23.01.2014 22:19
Hallo Herr Ruhl,
die geplante Geburt unseres Kindes ist der 15.05.2014! Nun möchte ich ab dem Entbindungstermin 2 Monate als Vater in Elternzeit gehen! Der Hacken ist nur dieser, dass ich ab dem 01.08.2014 einen neuen Arbeitgeber habe! Jetzt stellen sich mir hier 3 Fragen: 1. Kann ich während der Elternzeit kündigen? Kündigungsfrist 4 Wochen! 2. ist es sinnvoll jetzt schon meinen alten Arbeitgeber über mein Vorhaben zu informieren? 3: Darf ich überhaupt in elternzeit gehen obwohl ich gleich nach der elternzeit kündige?
Bitte geben Sie mir so schnell wie möglich Info
Dominik-raab@hotmail.de
Vielen Dank
die geplante Geburt unseres Kindes ist der 15.05.2014! Nun möchte ich ab dem Entbindungstermin 2 Monate als Vater in Elternzeit gehen! Der Hacken ist nur dieser, dass ich ab dem 01.08.2014 einen neuen Arbeitgeber habe! Jetzt stellen sich mir hier 3 Fragen: 1. Kann ich während der Elternzeit kündigen? Kündigungsfrist 4 Wochen! 2. ist es sinnvoll jetzt schon meinen alten Arbeitgeber über mein Vorhaben zu informieren? 3: Darf ich überhaupt in elternzeit gehen obwohl ich gleich nach der elternzeit kündige?
Bitte geben Sie mir so schnell wie möglich Info
Dominik-raab@hotmail.de
Vielen Dank
Sanna, Hameln:
23.01.2014 12:43
Hallo, ich suche schon seit Wochen nach einer rechtlich einigermaßen eindeutigen Antwort auf die Frage, ob mein Mann die beiden Elternzeit-Monate aufteilen kann (einen direkt nach der Geburt und einen etwas später) und falls ja, wie ich dann für diese beiden Monate das Elterngeld beantragen muss.
Vielleicht können Sie mir ja helfen, die Elterngeldstelle meldet sich nämlich weder telefonisch noch per email zurück :-(
Danke
Muli01@gmx.net
Vielleicht können Sie mir ja helfen, die Elterngeldstelle meldet sich nämlich weder telefonisch noch per email zurück :-(
Danke
Muli01@gmx.net
Barbara, Celle:
23.01.2014 12:09
Mein Mann möchte 2 Papamonate nehmen. Den ersten direkt ab Geburt (03/14). In der Zeit bin ich noch im Mutterschutz. Können wir die Monate gemeinsam nehmen ohne Einbußen im Elterngeld zu haben? Gilt mein Mutterschutz schon als Elternzeit und wird die gleichzeitige Elternzeit meines Mannes angerechnet? Ich möchte 12 Monate zu hause bleiben, habe Angst, dass das nicht geht, weil er gleichzeitig mit mir zu hause ist und/oder wir deswegen weniger Elterngeld erhalten.
bitte Antwort unter:
jabajumbo@web.de
bitte Antwort unter:
jabajumbo@web.de
Tobias, Stuttgart:
21.01.2014 12:20
Würde gerne die zwei Papamonate ohne finanzielle Einnbußen verlängern. Dazu würde ich gerne für 2 Monate voll Elterngeld beziehen und Teilzeit arbeiten. Den Verdienst würde ich mir nicht ausbezahlen lassen, sondern einem Zeitwertkonto gutschreiben lassen. Damit würde ich gerne 2 Tage für insges. 6 Monate Zeit für unseren Nachwuchs haben, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Ist die Ansparung auf dem Zeitwertkonto durch Teilzeitarbeit ohne Verrechnung mit dem Elterngeld möglich?
Lena, Münster:
19.01.2014 17:23
Hallo,
ich bin gerade dabei für meinen Mann Elternzeit zu beantragen. Unser Kind ist am 13.01.2014 zur Welt gekommen und er möchte den ersten Lebensmonat, sowie einen späteren Lebensmonat (der noch nicht genau feststeht) in Elternzeit gehen.
Meine Fragen:
Müssen beide Monate auf einmal beantragt werden?
Müssen beide Elternzeitanträge (für Mutter und Vater) zusammen eingereicht werden?
Bitte schreibt mir unter:
lenareher@gmx.de
ich bin gerade dabei für meinen Mann Elternzeit zu beantragen. Unser Kind ist am 13.01.2014 zur Welt gekommen und er möchte den ersten Lebensmonat, sowie einen späteren Lebensmonat (der noch nicht genau feststeht) in Elternzeit gehen.
Meine Fragen:
Müssen beide Monate auf einmal beantragt werden?
Müssen beide Elternzeitanträge (für Mutter und Vater) zusammen eingereicht werden?
Bitte schreibt mir unter:
lenareher@gmx.de
Sebastian , Bochum:
15.01.2014 13:13
Ich würde gerne für 3 Monate in Elternzeit gehen
Kann ich auch für 3 Monate elterngeld beziehen.
Bitte schreibt mir unter
Chico20_@hotmail.com
Kann ich auch für 3 Monate elterngeld beziehen.
Bitte schreibt mir unter
Chico20_@hotmail.com
Björn, Ludwigshafen:
10.01.2014 16:53
Hi,
Wir sind schwanger. Jetzt würde ich gerne zwei Monate zu Hause bleiben.
Da ich Schichtarbeiter bin, stellt sich nun die Frage:
Bekomme ich das Elterngeld nur auf den Grundlohn angerechnet, oder auf den Nettolohn?
Auch hab ich was gehört von Teil-Zeit arbeiten. Wie geht das von Stätten, was muss ich beachten bei der Beantragung?
Wenn ich 2 Monate zu Hause bleiben will, darf meine Freundin dann trotzdem 12 Monate zu Hause bleiben, incl. Elterngeld, oder werden ihr meine zwei Monate abgezogen?
Bitte schreibt mir unter info@r-byte.de
Wir sind schwanger. Jetzt würde ich gerne zwei Monate zu Hause bleiben.
Da ich Schichtarbeiter bin, stellt sich nun die Frage:
Bekomme ich das Elterngeld nur auf den Grundlohn angerechnet, oder auf den Nettolohn?
Auch hab ich was gehört von Teil-Zeit arbeiten. Wie geht das von Stätten, was muss ich beachten bei der Beantragung?
Wenn ich 2 Monate zu Hause bleiben will, darf meine Freundin dann trotzdem 12 Monate zu Hause bleiben, incl. Elterngeld, oder werden ihr meine zwei Monate abgezogen?
Bitte schreibt mir unter info@r-byte.de
Marco, Panketal:
04.01.2014 17:53
mein Sohn ist jetzt 4 Monate alt. Kann ich als Vater noch das Babyjahr machen?
Pascal, Hagen Westfalen:
11.11.2013 10:58
Ich würde gerne die zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Geburtstermin ist der 05.05.2014
Ab wann muss ich dies bei meinem AG anmelden?
Stehen mir auch 65 % meines Gehalts zu?
Kann ich die Elternzeit für Väter auch sofort von Geburt an nehmen?
Vielen Dank im Voraus!
pascal_abdel_al@yahoo.de
Ab wann muss ich dies bei meinem AG anmelden?
Stehen mir auch 65 % meines Gehalts zu?
Kann ich die Elternzeit für Väter auch sofort von Geburt an nehmen?
Vielen Dank im Voraus!
pascal_abdel_al@yahoo.de
paullus, München:
17.10.2013 20:47
Muß Vater sein Antrag auf Elterngeld gleichzeitig mit Mutter stellen, oder kann er das auch später machen? Ich, als Vater, kann ich mich noch nicht entscheiden, ob und wann ich es machen würden. Meine Frau macht das ganz üblich ganzes Jahr nach der Geburt. Danke.
Corina, Stuttgart:
13.08.2013 11:17
bitte schreibt mir auf corinafetzer@web.de zurück
mfg
mfg
Corina, Stuttgart:
13.08.2013 08:38
Mein Mann möchte nächstes Jahr 2 Monate in Elternzeit (Vaterschaftsurlaub) gehen, das wäre der 35 und 26. Monat unserer Tochter. Ich selbst habe Elterngeld auf 2 Jahre beantragt. Steht meinem mann da noch Geld zu, oder kann man da noch was beanspruchen?
Malle, Hamburg :
07.08.2013 17:53
Moin, zählt der Tag der Einrichtung des Antrages beim AG mit in die acht Wochen Frist? Also wenn ich z. B. Elternzeit ab dem 06.10. nehmen möchte und ich dann im Kalender 8 Wochen zurück gehe, lande ich auf dem 11. August. Kann ich ab dem Tag erst einreichen oder ginge auch schon der 10. August? Danke für die Rückmeldung.
BG
BG
Tom Tom, Kassel:
01.08.2013 15:19
Ich gehe demnächst in Elternzeit (Vaterschaftsurlaub), 2. und 3. Jahr. Meine Frau hat das erste Jahr gemacht. Steht mir da noch Geld zu, oder kann man da noch was beanspruchen? Arbeitslos melden?
aneleh 28:
18.06.2013 19:47
hallo ich bin schwanger aber hauptverdiener mein freund arbeitet nur auf 400 € basis kann er elterngeld und elternzeit in anspruchnehem wärend ich weiterhin arbeite nach dem mutterschutz?
rocktpapa, München:
21.05.2013 16:09
Sagt mal, gibt es eigentlich Fristen die ein Beamter bei der Bearbeitung eines Einspruches einhalten muss? Wisst ihr da Bescheid?
refik, Neuss:
25.04.2013 22:35
MEINE FREUNDIN BEKOMMT AM 9.6 DAS BABY, UND ICH BIN STUDENT ARBEITE ABER NEBENBEI ALS 450 EURO BASIS KRAFT HABE ICH EINE CHANCE AUF ELTERNZEIT,? MEINE FERUNDIN IST MOMENTAN ARBEITSLOS
MFG EMAIL. REFIK.A@HOTMAIL.DE
MFG EMAIL. REFIK.A@HOTMAIL.DE
Stefan, Förster, plauen:
17.02.2013 17:46
Meine Freundin ist nicht erwerbstätig und wir bekommen dieses Jahr ein baby. Ich wollte wissen ob es geht das ich die ersten 2-3 Monate nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte. Geht das und wie
Müller,Juliane:
07.02.2013 12:32
mein Mann möchte ab den 30.9.2013 2 Monate EZ nehmen.
Der Entbindungstermin ist der 23.9.2013.Vorher nimmt er Urlaub.Wann muss er die EZ beim AG anmelden?
Liege ich richtig das er in der Woche vom 12.8-16.8.2013
anmelden muss?
MfG Müller
Der Entbindungstermin ist der 23.9.2013.Vorher nimmt er Urlaub.Wann muss er die EZ beim AG anmelden?
Liege ich richtig das er in der Woche vom 12.8-16.8.2013
anmelden muss?
MfG Müller
Carolin, Schwerin:
09.01.2013 05:25
DRINGENDE FRAGE
Voraussichtlicher Geburtstermin ist 19.03.2013.
Mein Freund möchte die ersten zwei Monate Elternzeit nehmen (also während meiner acht Wochen Mutterschutz). Ich nehme danach 4 Monate und dann will er nochmal 6 Monate nehmen.
Nun hat er in seinem Antrag aber erstmal nur die ersten beiden Monte beantragt und den schon abgegeben.
Hat er somit keine Chance mehr die letzten 6 Monate zu beantragen? Da man ja schon alle Zeiträume für die Nähten zwei Jahre beantragen muss.
Bitte um schnelle Hilfe
Adler.c@gmx.de
Voraussichtlicher Geburtstermin ist 19.03.2013.
Mein Freund möchte die ersten zwei Monate Elternzeit nehmen (also während meiner acht Wochen Mutterschutz). Ich nehme danach 4 Monate und dann will er nochmal 6 Monate nehmen.
Nun hat er in seinem Antrag aber erstmal nur die ersten beiden Monte beantragt und den schon abgegeben.
Hat er somit keine Chance mehr die letzten 6 Monate zu beantragen? Da man ja schon alle Zeiträume für die Nähten zwei Jahre beantragen muss.
Bitte um schnelle Hilfe
Adler.c@gmx.de
Jennifer, Dorsten:
18.12.2012 14:27
Hallo,
ich habe dazu Fragen:
Wir bekommen im März unsere Zwillinge und ich möchte drei Jahre Elternzeit nehmen. Mein Freund wäre auch gerne die ersten beiden Monate dabei. Geht das und wenn ja, was "verdient" er dann noch?
Danke für Infos!!
ich habe dazu Fragen:
Wir bekommen im März unsere Zwillinge und ich möchte drei Jahre Elternzeit nehmen. Mein Freund wäre auch gerne die ersten beiden Monate dabei. Geht das und wenn ja, was "verdient" er dann noch?
Danke für Infos!!
Christian, Berlin:
17.12.2012 10:12
Wann ist der späteste Zeitpunkt Elternzeit zu nehmen?
1 Jahr Später?
1 Jahr Später?
Haily Hamburg:
03.09.2012 22:23
Wie sieht es aus wenn mein Freund selbstständig ist? Hab ich trotzdem Anspruch auf 14 Monate Elternzeit? Wenn ja, wie gehts weiter?
Danke
Danke
Oliver, Nienburg | Weser:
29.07.2012 00:20
Moin, bin seit fast einem Jahr in Elternzeit und muss sagen das, dass ganze in meinen Augen eine mogel packung ist. Wir haben jetzt eine Steuernachzahlung in nicht unerheblicher höhe bekommen. Auf der einen Seite will der Staat mehr kinder und schaft mit dem Elterngeld anreize, aber auf der anderen Seite holt der Staat sich dann das Elterngeld über den progressionsvorbehalt wieder zurück.
Sam, berlin:
16.07.2012 17:59
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Väter-Elternzeit.
Und zwar: Wir bekommen im September 2012 unser Kind.
Meine Frau möchte 12 Monate zu Hause bleiben. Sie arbeitet als 400 Euro basis und Ihr Arbeitsvertrag ist bis januar 2013.
Ich würde gerne einem Jahr nach der Geburt (September 2013)einen Monat Elternzeit machen (d.h. 65 % v. Nettogehalt). Den zweiten muss ich wohl machen, oder kann ich auch nur einen machen ? Wenn ich den zweiten machen muss, bis wann muss ich den genommen haben, gibt es da irgendwelche zeitlichen Vorgaben ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
ich habe eine Frage bezüglich der Väter-Elternzeit.
Und zwar: Wir bekommen im September 2012 unser Kind.
Meine Frau möchte 12 Monate zu Hause bleiben. Sie arbeitet als 400 Euro basis und Ihr Arbeitsvertrag ist bis januar 2013.
Ich würde gerne einem Jahr nach der Geburt (September 2013)einen Monat Elternzeit machen (d.h. 65 % v. Nettogehalt). Den zweiten muss ich wohl machen, oder kann ich auch nur einen machen ? Wenn ich den zweiten machen muss, bis wann muss ich den genommen haben, gibt es da irgendwelche zeitlichen Vorgaben ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Erik Plauen:
04.05.2012 20:07
Möchte Monate Elternzeit nehmen. Habe aber schon anfang des jahres urlaub gebucht da ich noch nicht wußte das wir erst im Januar einen Kindergartenplatz bekommen. Also muß ich Oktober,November und dezember zuhause bleiben.Urlaub Anfang segtember. Kann mir jemand sagen ob das geht.
Michael, Ludwigsburg:
01.04.2012 21:22
Eine Anmerkung an der Stelle:
Ich wollte die ersten beiden Monate kürzer treten und hier in den Genuss des Elterngeldes kommen.
Hier bin ich dann schließlich über einen Fallstrick (zumindest für Selbständige) gefallen:
Das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen VOR der Geburt wird rechnerisch auf 2700 Euro gedeckelt. Demgegenüber steht dann das monatliche Nettoeinkommen nach der Geburt. Hat man also nach der Geburt z.b. 2800 Euro netto nach BEEG, so bedeutet das nur den Mindestsatz von 300 Euro, da rechnerisch sogar 100 Euro mehr vorhanden sind als vorher.
Das hat dazu geführt, dass ich nun leider darauf verzichten muss, da sonst die finanziellien Einbußen für die Familie zu groß wären.
Leider ist dieses Detail in der Infobroschüre etwas versteckt hinter "bereinigtes Nettoeinkommen".
Ich wollte die ersten beiden Monate kürzer treten und hier in den Genuss des Elterngeldes kommen.
Hier bin ich dann schließlich über einen Fallstrick (zumindest für Selbständige) gefallen:
Das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen VOR der Geburt wird rechnerisch auf 2700 Euro gedeckelt. Demgegenüber steht dann das monatliche Nettoeinkommen nach der Geburt. Hat man also nach der Geburt z.b. 2800 Euro netto nach BEEG, so bedeutet das nur den Mindestsatz von 300 Euro, da rechnerisch sogar 100 Euro mehr vorhanden sind als vorher.
Das hat dazu geführt, dass ich nun leider darauf verzichten muss, da sonst die finanziellien Einbußen für die Familie zu groß wären.
Leider ist dieses Detail in der Infobroschüre etwas versteckt hinter "bereinigtes Nettoeinkommen".
Nina, Hannover:
06.03.2012 20:19
wir haben leider aus Unwissen heraus bei dem Arbeitgeber meines Mannes 2 gesplittete Monate Elternzeit für meinen Mann beantragt, die aber so gar nicht den Lebensmonaten des Kindes entsprechen. Der Zeitraum muss aber genau so sein wegen der Projekte, die mein Mann betreut und aus familiären Gründen. Ändern können wollen an dem Zeitraum nichts. Alternative wäre nur, dass mein Mann dann gar keine EZ nimmt, da die Elterngeldstelle sagt, dass wir den Zeitraum beim AG so belassen können aber bei der Elterngeldstelle zwei Lebensmonate festlegen müssen. Dabei würde uns die Hälfte des Geldes gekürzt werden, weil mein Mann ja dann während der EZ arbeitet. Und dazu kommt noch dass wir die PKV meines Mannes in den 2 Monaten selber zahlen müssen und wir nochzusätzlich auf Gehalt verzichten weil mein Mann mehr verdient als 2700 Netto. Wenn die unseren Geplanten Zetraum nicht akzeptieren, können wir uns die EZ nicht mehr leisten. Das wäre so schade! Kann man da bei der Elterngekdstelle Einspruch erheben? Mit welchen Argumenten an besten?? vielen Dank für eine schnelle Antwort
Tom Heidelberg:
24.02.2012 16:57
Hallo kann mir jemand Bitte Bitte Helfen ich möchte gerne 2 monate zuhause bleiben und weis net troz googln wie und was ich machen muss soll bitte helt mir ich brauche ganz breziehse angaben was ich zu machen hab wie wo und was bitte helft mir auch gerne unter meiner e-mail : Tomsi81@web.de Vielen dank
Martin Hamburg:
09.02.2012 13:35
ist auch folgendes möglich:
Elternzeit der Mutter - 12 Monate
Elternzeit des Vaters - danach 1 Tag pro Woche für ca. 40 Wochen, also die 2 Monate aufgeteilt auf 1freien Tag pro Woche ... Hintergrund: 2 Monate frei wären schwierig - würde aber sehr gern mit meinem Kind jeweils einen freien Tag in der Woche haben so lange es geht...
Elternzeit der Mutter - 12 Monate
Elternzeit des Vaters - danach 1 Tag pro Woche für ca. 40 Wochen, also die 2 Monate aufgeteilt auf 1freien Tag pro Woche ... Hintergrund: 2 Monate frei wären schwierig - würde aber sehr gern mit meinem Kind jeweils einen freien Tag in der Woche haben so lange es geht...
tobmanj, münchen:
02.02.2012 16:17
Partnermonate = Elternzeit??
Hallo zusammen, habe nach der Geburt unserer Tochter im Sommer einen der beiden Partnermonate genommen. Den 2. nehme ich dann (hoffentlich) im nächsten Sommer.
Nachdem sich die Vorzeichen jetzt geändert haben und meine Frau gerne nach einem Jahr wieder in die Arbeit gehen würde, wir unsere Tochter aber voraussichtlich erst im Aoril 2013 in einer Krippe unterbringen, würde ich jetzt gerne ein halbes Jahr 'Elternzeit' beantragen...!?
Klappt das? Oder habe ich das versäumt, indem mein ursprünglicher Antrag auschließlich auf die Partnermonate lautete...???
Hallo zusammen, habe nach der Geburt unserer Tochter im Sommer einen der beiden Partnermonate genommen. Den 2. nehme ich dann (hoffentlich) im nächsten Sommer.
Nachdem sich die Vorzeichen jetzt geändert haben und meine Frau gerne nach einem Jahr wieder in die Arbeit gehen würde, wir unsere Tochter aber voraussichtlich erst im Aoril 2013 in einer Krippe unterbringen, würde ich jetzt gerne ein halbes Jahr 'Elternzeit' beantragen...!?
Klappt das? Oder habe ich das versäumt, indem mein ursprünglicher Antrag auschließlich auf die Partnermonate lautete...???
Jana aus Mühlhausen:
18.01.2012 11:55
Hallo, mein Mann nimmt ebenfalls zwei Monate Elternzeit und zwar den 4. LM und den 10. LM. Hat er trotzdem für das gesamte Jahr 2012 Urlaubsanspruch oder wird der Anspruch jeweils um diese zwei Monate gekürzt? Wenn ja, wie errechnet sich dann der Anspruch, da die Lebensmonate jeweils vom 04. eines Monats bis zum 3. des nächsten Monats gerechnet werden. Vielen Dank. Jana
Ellen, Zwickau:
06.01.2012 08:10
Muss ein Kindesvater unbedingt zwei Monate Elternzeit nehmen, um Elterngeld beziehen zu müssen. Hier geht
es um einen Vater, der den 1. Lebensmonat seiner Tochter gleichzeitig mit Elternzeit nehmen möchte, aber die Elterngeldstelle besteht auf zwei Monate Elternzeit, um Elterngeld zu zahlen.
es um einen Vater, der den 1. Lebensmonat seiner Tochter gleichzeitig mit Elternzeit nehmen möchte, aber die Elterngeldstelle besteht auf zwei Monate Elternzeit, um Elterngeld zu zahlen.
rico berlin:
02.01.2012 13:17
gibt es denn diese 10 tage vaterschaftsurlaub????
Thomas, Köln:
21.12.2011 10:04
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Väter-Elternzeit.
Und zwar: Wir bekommen im April 2012 unser Kind.
Meine Frau möchte 24 Monate zu Hause bleiben, d.h. sie splittet das Elterngeld auf. Ist es richtig das diese 24 Monate erst nach den 8 Wochen nach der Geburt, also dem Mutterschutz, beginnen ? Demnach im Juni 2012? Bekommt sie im Mutterschutz volles Gehalt?
Ich würde gerne direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit machen (d.h. 65 % v. Nettogehalt). Den zweiten muss ich wohl machen, oder kann ich auch nur einen machen ? Wenn ich den zweiten machen muss, bis wann muss ich den genommen haben, gibt es da irgendwelche zeitlichen Vorgaben ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
ich habe eine Frage bezüglich der Väter-Elternzeit.
Und zwar: Wir bekommen im April 2012 unser Kind.
Meine Frau möchte 24 Monate zu Hause bleiben, d.h. sie splittet das Elterngeld auf. Ist es richtig das diese 24 Monate erst nach den 8 Wochen nach der Geburt, also dem Mutterschutz, beginnen ? Demnach im Juni 2012? Bekommt sie im Mutterschutz volles Gehalt?
Ich würde gerne direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit machen (d.h. 65 % v. Nettogehalt). Den zweiten muss ich wohl machen, oder kann ich auch nur einen machen ? Wenn ich den zweiten machen muss, bis wann muss ich den genommen haben, gibt es da irgendwelche zeitlichen Vorgaben ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Klaus, Köln:
18.12.2011 15:29
Hallo,
ich möchte 2 nicht-zusammenhängende Monate im ersten Lebensjahr (Elterngeld) nehmen, habe ich damit schon den gesetzlichen auf 2 Zeiträume ausgereizt? Ich möchte nämlich noch die Betreuungsoption mit meiner Frau für später offenhalten, d.h. ggf. noch Teilzeit-Elternzeit nehmen. Mein Vorgesetzter ist dazu im Moment bereit, da er die 2 getrennten Monate auch besser findet, aber der VG kann sich ja ändern. Wie formuliert man den Antrag, um sich die Option für später offen zu halten und geht das überhaupt? Danke für Auskunft und Erfahrungen
ich möchte 2 nicht-zusammenhängende Monate im ersten Lebensjahr (Elterngeld) nehmen, habe ich damit schon den gesetzlichen auf 2 Zeiträume ausgereizt? Ich möchte nämlich noch die Betreuungsoption mit meiner Frau für später offenhalten, d.h. ggf. noch Teilzeit-Elternzeit nehmen. Mein Vorgesetzter ist dazu im Moment bereit, da er die 2 getrennten Monate auch besser findet, aber der VG kann sich ja ändern. Wie formuliert man den Antrag, um sich die Option für später offen zu halten und geht das überhaupt? Danke für Auskunft und Erfahrungen
Gordon, Hamburg:
19.11.2011 19:18
in unehelichen Partnerschaften ist die Zustimmung der Mutter notwendig. Das birgt großes Streitpotential wenn die Mutter dann arbeiten gehen muss und den Versorger machen muss und es dann auch noch weniger Geld in der Haushaltskasse gibt. Spreche aus Erfahrung. Meine Partnerin hat die Unterschrift verweigert. Wollte 6 Monate Elternzeit.
Marco Lewii Bottrop:
28.10.2011 11:35
ich überlege auch mit Elternzeit Problem ist:
a) weniger Geld was ein paar Hundert Euro ausmacht für beide elternteil da beide gleichzeitig die Zeit nimmt
b) dass man 2 Monate nehmen muss und nicht z.B nur eine was für den Arbeitgeber mehr entgegenkommt
c) wahrscheinlich stress und schlechte Stimmung Elternzeit durch zu bekommen
a) weniger Geld was ein paar Hundert Euro ausmacht für beide elternteil da beide gleichzeitig die Zeit nimmt
b) dass man 2 Monate nehmen muss und nicht z.B nur eine was für den Arbeitgeber mehr entgegenkommt
c) wahrscheinlich stress und schlechte Stimmung Elternzeit durch zu bekommen
thomas, dresden:
18.10.2011 15:57
Ich möchte gerne mal wissen, ob man als Vater seine Väterzeit ( 2 Monate) zusammenhängend nehmen muss ( januar + februar) oder ob man sie auch splitten kann( Januar + Mai) zum Beispiel. KAnn mir da jemand helfen???
Christoph, Wedel:
17.10.2011 20:01
Meine Frau ist bereits in Elternzeit, insgesamt 12 Monate. Ich würde gerne einen Tag in der Woche (z.B. Montag) für die Elternzeit nutzen. Also die restlichen vier müsste ich Arbeiten. Wie verteilt sich denn dann die Elternzeit? Verteile ich dann die Tage der zwei Monate auf das Jahr oder ist das so nicht vorgesehen?
Dirk Ludwigsfelde:
27.08.2011 20:01
kann mir jemand sagen ob ich nach meinen 2 monaten elternzeit die wohnmeldung wieder abgeben muß? oder kann ich einfach die unterschrift zur ummeldung verweigern sodas es weiterhin bei mir gemeldet bleibt?
danke
danke
Frank, Ludwigsfelde:
25.07.2011 22:17
Als werdender Vater suche ich nach Informationen zum Thema Elternzeit und allem drum rum. Sicher gibt es welche, aber diese werfen meist mehr Fragen auf, als sie beantworten. Gibt es ein Sammelsorium an detailierten Informationen zum Thema, ohne von A nach B über C und D gehen zu müssen? Es scheint, als sei es nicht unbedingt gewollt, dass zuviel taugliche Infos an die Oberfläche gelangen...
steffi, Karbow:
10.06.2011 09:56
Hallo zusammen, ich bekomme ein Kind im August und wollte 9Monate zu Hause bleiben und mein Partner die letzten drei Monate. Meine Frage ist nun, ob das auch so geht. Oder darf der Vater nur zwei Monate. Lg Steffi
Kristina, Regensburg:
12.05.2011 10:39
Hallo! Ich nehme seit Januar meine Eltenzeit in Anspruch für 1 Jahr.
Vor kurzem sprach ich und mein Mann ob es im Nach-hinein auch noch zu beantragen ginge das Er die 2 Partnermonate noch nehmen würde?
Ginge das allgemein und müssten die anschließend meiner zeit genommen o. können die mit mit noch genommen werden.
Vor kurzem sprach ich und mein Mann ob es im Nach-hinein auch noch zu beantragen ginge das Er die 2 Partnermonate noch nehmen würde?
Ginge das allgemein und müssten die anschließend meiner zeit genommen o. können die mit mit noch genommen werden.
hannes,münchen:
17.03.2011 08:19
Servus,
muss Ich als Vater 2 Monate Vaterschaftsurlaub nehemen,
oder kann Ich auch nur 4 Wochen nehmen?
MfG Hannes
muss Ich als Vater 2 Monate Vaterschaftsurlaub nehemen,
oder kann Ich auch nur 4 Wochen nehmen?
MfG Hannes
drescher:
06.03.2011 12:08
meien schwager ist fast 1 jahr arbeitlos und will dann bald in elternzeit gehen,damit seine frau die lehre fertig machen kann.bekommt er dann noch geld und wie viel ca. danke für eure hilfe.lg drescher
Agnes, Berlin:
28.02.2011 12:39
Hallo zusammen,
mein Mann und ich wollen uns gern die Elternzeit teilen. Dazu kommt, dass er Selbstständig ist. Ich selber bin im öffenltichen Dienst angestellt und will ab September wieder arbeiten, um meinen Abschluss zu machen.
Wie ist das dann mit der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit bei Selbststänidigen? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Lg agnes
mein Mann und ich wollen uns gern die Elternzeit teilen. Dazu kommt, dass er Selbstständig ist. Ich selber bin im öffenltichen Dienst angestellt und will ab September wieder arbeiten, um meinen Abschluss zu machen.
Wie ist das dann mit der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit bei Selbststänidigen? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Lg agnes
Stephanie, Berlin:
17.02.2011 05:48
@Benny:
Du kannst schon 24 Monate Elternzeitnehmen. Beachte jedoch, dass ihr nur für 14 Monate Geld bekommt. Also deine Frau wahrscheinlich 12 Monate, du dann zwei Monate. Wie ihr es aufteilt ist jedoch eure Entscheidung. Mann kann sich auch das halbe Geld auf die Doppelte Zeit auszahlen lassen.
VG,
St
Du kannst schon 24 Monate Elternzeitnehmen. Beachte jedoch, dass ihr nur für 14 Monate Geld bekommt. Also deine Frau wahrscheinlich 12 Monate, du dann zwei Monate. Wie ihr es aufteilt ist jedoch eure Entscheidung. Mann kann sich auch das halbe Geld auf die Doppelte Zeit auszahlen lassen.
VG,
St
Benny, Krefeld:
04.02.2011 18:34
Hallo zusammen, ist es möglich das nach dem mein Frau die ersten 12 Monate Elternzeit in Anspruch genommen hat, ich anschliessend 24 Vatermonate mache?
Danke und Gruß Benny
Danke und Gruß Benny
Björn Voß, Lübeck:
03.02.2011 11:50
Bin Vater von einer süßen Tochter.
Mache zur zeit 12 Monate Elternzeit.
Wir bekommen auch 67% vom Amt, aber aufgepasst.
Es ist eine große Mogelpackung und hat viele versteckte Fallen.
1. Die 67% werden vom Grundlohn gerechnet.
2. Ich arbeite auf 400 Euro in meiner Firma im Labor.
bekomme aber alles angerechnet.
3. Das Amt hatte mir vor Antritt gesagt, das nur 2/3 angerechnet wird.
Mache zur zeit 12 Monate Elternzeit.
Wir bekommen auch 67% vom Amt, aber aufgepasst.
Es ist eine große Mogelpackung und hat viele versteckte Fallen.
1. Die 67% werden vom Grundlohn gerechnet.
2. Ich arbeite auf 400 Euro in meiner Firma im Labor.
bekomme aber alles angerechnet.
3. Das Amt hatte mir vor Antritt gesagt, das nur 2/3 angerechnet wird.
bianca,witten:
30.01.2011 18:53
Hallo,wir bekommen am 25.3.11 unser erstes Baby.ich bleibe 12 Monate zu Haus,von 1lebensmonat bis zu 12 Lebensmonat.Mein Partner kann nur den Juli und August nehmen,Bekommen wir trotzdem beide zu der Zeit die 65% Elterngeld?
René, Frankfurt:
20.01.2011 09:09
hallo,
ich bin Vater einer 8 Monate jungen Tochter. Ich würde gerne 2 Monate in Anspruch nehmen als Vater habe jedoch noch keinen Antrag gestellt bei meinem Arbeitgeber. Ist das jetzt zu spät oder kann ich den Antrag trotzdem noch stellen? Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
ich bin Vater einer 8 Monate jungen Tochter. Ich würde gerne 2 Monate in Anspruch nehmen als Vater habe jedoch noch keinen Antrag gestellt bei meinem Arbeitgeber. Ist das jetzt zu spät oder kann ich den Antrag trotzdem noch stellen? Vielen Dank im voraus für die Hilfe!