Mirna, Darnstadt:
08.01.2024 11:22
Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen und habe dies auch so bei meinem Arbeitgeber angemeldet. Jetzt arbeite ich seit Mai wieder und möchte doch nochmal Elternzeit nehmen. Ist das überhaupt möglich, nochmals in Elternzeit zu gehen? Und wenn ja wie lange ? Wie muss ich das bei meinem Arbeitgeber anmelden? Welche Anträge benötige ich?
Olli Hamburg :
27.10.2021 21:28
Unser Kind kommt im Januar wir wohne aber noch nicht zusammen da wir noch nicht die passende Wohnung gefunden haben wenn das bis Januar noch nicht geklappt hat kann ich trotzdem Elterngeld beantragen obwohl ich mit meinem Kind nicht in einem Haushalt lebe
Danke
Christoph Burkardroth:
08.11.2020 17:51
Hi,
wir bekommen im Dezember unser erstes Kind,
ich will 2 Monate Vaterschaftsurlaub machen.
Meine Frau 24 Elterngeld plus beantragen..
Gibt es da schwierigkeiten?
Steffen:
15.10.2020 09:56
@ Schwarzer,
vielleicht etwas zu Spät aber:
Elternzeit und Elterngeld sind 2 grundsätzlich verschieden Dinge.
Elternzeit = Unbezahlte Freigestellte Zeit des Arbeitgebers (bis zu 3 Jahre)
Elterngeld = Bezahlung der Krankenkasse 12 Monate ~68% vom Netto+ 2 Monate wenn sie am Stück (12+2) oder innerhlab der 12 Monate genommen werden.
Eterngeld Plus = 24 Monate bei 34% des Netto
KovanT ,Oyten :
23.09.2020 16:20
meine frau hat 5. kind bekommen, ich möchte zu Elternzeitkommen !
Schwarzer:
22.01.2020 19:14
Meine Frau hat 12 Monate Elternzeit genommen und ich der Vater habe für den 16 und 17 Lebensmonat beantragt. Das Elterngeld wurde abgelehnt. Die Begründung Elternzeit hätte ohne Unterbrechung genommen werden müssen also im 13 und 14 Monat.gem§4 Abs1 BEEG. Dies wurde mir in keinem vorab Gespräch auf dem Amt mitgeteilt und ich wurde sogar gefragt ob ich nicht 4 Monate in Anspruch nehmen will. Mir wurde gesagt das ich die Elternzeit sogar in 3 Abschnitte in den ersten 3 Lebensjahren aufteilen kann. welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch und ist die Entscheidung rechtens?
Ramy , Koblenz :
16.09.2018 01:37
Hallo. Ich habe eine Frage:muss man die Elternzeit dem Arbeitgeber 7 Wochen vorher schon komplett melden oder kann man z.bsp.den ersten Monat im November angeben und dann später noch mal einen Monat beantragen? Ich frage da ich noch einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mai habe und von daher den zweiten Monat ja jetzt noch nicht angeben kann da ich erst im März Bescheid bekomme wegen Entfristung .
Mit freundlichen Grüssen,
Ramy Abdelhalim
Michael, München:
05.02.2018 15:15
Hallo, ich habe heute morgen gekündigt - 2 Monate zum Monatsende, also zum 30.04.2018 - ich habe nun den Plan vom 18.02 - 18.04 - 2 Monate Elternzeit zu nehmen.
Ist das möglich, falls sich mein Arbeitgeber darauf einlässt, da ich ja die 7 Wochenfrist nicht einhalte?
Claudia aus Hamburg:
16.08.2017 09:32
Muss man bei der Aufnahme eines Dauerpflegekindes die 7 Wochen einhalten?! Dann haben wir ein Problem!
Wir nehmen einen Säugling auf und es muss schnell gehen, mein Mann würde ab dem 2.9. seine Elternzeit benötigen!
Giovanni aus dachau :
22.06.2017 17:49
Who bekomme ich den formular bitte Antworten
Miriam aus Eislingen:
22.05.2017 12:05
Hallo
Mein Mann möchte den 2. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit beim Arbeitgeber beantragten. Der geburtstermin ist offiziell der 15.6.17 Die 7 Wochen Frist wird also eingehalten wenn das schreiben jetzt raus geht. Doch wie beantrage ich dies schriftlich. Ich weiß nun ja nicht ob unser Kind doch evtl. Früher kommt? Wie ist es denn dann in diesem Fall? Ist der Arbeitgeber dann so flexibel und mein Mann kann pünktlich zum 2. Lenensmonat zu Hause bleiben oder muss er dann warten bis zum 15. 7.17 wenn laut heutigem geburtstermin unser Sohn in den 2.monat käme?
Lokaj pfedelbach:
29.04.2017 19:23
Hallo ich wollte frage ob mein Mann jetzt vaterzeit beantragen kann unseres kleine ist 16 Monate alt
A.-El Mnaouar:
21.03.2017 18:46
Hallo ich brauche bitte Antrag für Elternzeit danke
R +Abdullah :
26.07.2016 09:48
Hallo
Wo kann man väterzeit beantragen
Yildiray Blaubeuren :
30.05.2016 15:22
Hallo,
Ich habe 2 monate elternzeit bekomen.aber mein chef hat jetzt gesagt:du kannst nicht 30 tage jahresurlaub bekommen.Mein chef wiil 5 tage weil hast du 2 monate für mich nicht gearbeitet.
Matthias Post:
15.05.2015 20:28
Elternzeit geht immer nach Lebensmonaten und die meldet man auch an. Daten in einer Anmeldung sollten immer rein fiktiv sein und auch mit voraussichtlich beschriftet sein
Martin, Koblenz:
17.02.2015 11:41
startet die elternzeit denn automatisch mit der Geburt des KIndes falls es früher kommt oder später?..
Tres, Hamburg:
11.11.2014 10:42
Meine Frau hat eine Teilzeitvertrag von 30 Stunden. Sie möchte zwei Jahre ab den Tag der Geburt in Elternzeit gehen. Wobei sie die ersten 12 Monate zu Hause bleiben möchte (Zeit des Elterngeld) und ab dem 13 Monat wieder Teilzeit (volle 30 h ) arbeiten. Ist das Möglich wie muss dies beantragt werden . Oder muss es überhaupt beantragt werden .Kann der Arbeitgeber die Teilzeit ab den 13 Monat ablehnen.
Vielen Dank
Reppin, Berlin:
06.03.2014 17:19
Mein Mann konnte aus beruflichen Gründen bei unserer großen Tochter (geb Juli 2009) die zwei Monate Elternzeit nicht nehmen. Jetzt bleibt er mit unserer kleinen (geb Mai 2013) zwei Monate zu Haus. Jetzt meine Frage die zwei Monate von der großen sind weg, oder? Vielen Dank
René Schulz, Berlin:
21.02.2014 16:24
Ich habe von meinen Arbeitgeber einen " Antrag auf Elternzeit " für meine 2 Monate Elternzeit bekommen.
Ich habe ihn ausgefüllt und abgegeben. Jetzt fordert der Arbeitgeber noch Meldebescheinigungen nach um nachzuweisen das ich im gleichen Haushalt wie das Kind wohne.
Ist das zulässig oder reicht es wenn ich den AG nur informiere wann ich die Elternzeit nehmen will?
vielen Dank
midios@freenet.de
Berat Schiffweiler:
15.12.2013 18:44
Ich habe drei Kinder geboren drei und halb Jahre der zweite ist ein und halb Jahre und meine dochter ist sechs Monaten .Arbeite als Busfarer und möchte jetzt in Vaterschsftsurlaub gehen für meine drei Kinder wie darf ich zuhause bleiben von meine Arbeit fern und darf ich auch mini Job machen.
Ffinja:
09.09.2013 23:23
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag,der endete als ich im Mutterschutz ging. Nun bin ich seit 10 Monaten in Elternzeit und bekomme Elterngeld bis unser Kind 1 Jahr ist. Kann ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern,auch wenn ich zur Zeit keinen Arbeitgeber habe?? Ich möchte kein Geld,sondern mich ein weiters Jahr um unser Kind kümmern,anstatt es mit einem Jahr schon in eine Krippe zu geben.
Liga, Muenchen:
03.09.2013 10:07
Guten Tag!
Mein Sohn ist jetzt 1,3 Jahre alt. Ich habe bei AG 2 Jahre Elternzeit beantragt, besteht die Moeglichckeit auch das 3 Jahr beantragen?
Vielen Dank!
Mfg
Liga
Nele, Augsburg:
07.08.2013 20:30
Hallo, wenn mein Mann die Elternzeit in zwei Abschnitte aufteilt. Besteht ja der Kündigungsschutz jeweils nur acht Wochen vor dem jeweiligen Abschnitt. Aber man soll zu beginn der Elternzeit gleich alle zwei Jahre beim Arbeitgeber angeben. Somit hat mein Mann aber doch keinen Kündigungsschutz zwischen den beiden Elternzeitabschnitten??? Das ist doch alles nicht ganz gut ausgedacht???
Micki, Bonn:
28.07.2013 22:56
Hallo, ich habe letztes Jahr im Juli ein Kind bekommen. Mein AG wollte Anfang Juni keine schriftliche Meldung haben wann ich wieder arbeiten kommen möchte. Wir könnten dies auch kurz vorher besprechen. Darauf habe ich mich verlassen.
Nun möchte er mir keine Teilzeitstelle anbieten. Ich könnte lediglich in Vollzeit zurückkehren und dann nur in eine andere Filiale.
Habe ich mir selber das Grab geschaufelt in dem ich den Antrag nicht schriftlich gestellt habe?
Klarissa :
05.07.2013 15:47
Hallo,
was passiert, wenn man den Antrag für den Vater 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit stellt, wenn dieser direkt a Geburt Elternzeit nehmen möchte und die Geburt vor dem errechneten Termin ist?
suleiman o minden:
16.04.2013 01:54
Hallo, meine Tochter ist 1jahr und 4 Monate, habe ich recht auf Elternzeit, ich habe noch nicht beantragt
Beni, Offenburg:
16.03.2013 16:56
Hallo zusammen.,
den Antrag auf Elternzeit kann man beim Arbeitgeber bereits vor Geburt stellen, unter Angabe des geschätzten Geburtstermin, durch den Arzt.
Heiko, Aschaffenburg:
21.01.2013 17:34
Hallo Sascha!
Nicht spätestens 7 Wochen vor der Geburt, sondern spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, die sich erst an den 8-Wöchigen Mutterschutz hängt. Du musst den Antrag also spätestens in der ersten Woche nach der Geburt stellen!
Sascha, Iserlohn:
21.01.2013 16:14
Hallo zusammen,
ich lese immer wieder, dass man den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin beim AG einreichen muss. Kann ich den Antrag also auch schon z.B. 10 Wochen vor Geburtstermin einreichen? Ich habe nämlich auch schon mal gehört, dass es genau eine Woche ist (zwischen 6 und 7 Wochen vor Geburtstermin), in der man den Antrag einreichen muss um den Kündigungsschutz zu genießen.
Freue mich auf Eure Antworten und Hilfen
Alper Penzberg:
14.09.2012 22:45
War etwas enttäuscht, als ich bei der Beantragung von Elternzeit vom Amt diskriminiert wurde. Obwohl ich vorher Türkischer Staatsbürger war und seit fast 10 Jahren Deutscher Staatsbürger bin wurden von mir deutlich mehr Unterlagen abverlangt als von einem reinen Deutschen Staatsbürger wie z.b. Ausweiskopien, Urkunden aller Art u.s.w. - Dieses viel mir sehr NEGATIV auf. Zum Glück gab es beim Elterngeld keine 2. Klassen Gesellschaften. Desweiteren ist 12 Monate Elternzeit laut damaliger Werbung ebenfalls eine große Enttäuschung. Denn tatsächlich sind es 10 Monate für Frau und 2 Monate für den Mann und wenn die Männliche Person es nicht in Anspruch nehmen würde sind es trotz dessen für die Frau 10 Monate Elternzeit.
Stefan, Stadtroda:
04.12.2010 14:35
Top Seite! Endlich alles zum Thema kompakt und in verständlichen Texten.
Hier werde ich wohl ab "Lieferung vom Storchenexpress" öfter mal nachlesen.
LG
Stefan (Papa 2011)