Übertragung der Elternzeit: Flexible 24 Monate
Bis zu 24 Monate der maximal 36-monatigen Elternzeit können auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden, wenn sie zwischen Geburt und drittem Lebensjahr nicht genommen wurden (Beispiel-Aufteilung: 16 Monate direkt nach der Geburt des Kindes nehmen, 20 Monate im fünften und sechsten Lebensjahr des Kindes). Das nennt sich "Übertragung der Elternzeit".
Alle Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen, haben bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit muss beantragt werden, bedarf aber keiner Zustimmung des Arbeitgebers.
Seit dem 1. Juli 2015 ist auch für die Übertragung von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr erforderlich. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Alle Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen, haben bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit muss beantragt werden, bedarf aber keiner Zustimmung des Arbeitgebers.
Seit dem 1. Juli 2015 ist auch für die Übertragung von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr erforderlich. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Übertragung Elternzeit: Wann anmelden?
Sowohl du als auch deine Partnerin könnt eure gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Dein Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt.
Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung deines Chefs möglich.
Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn.
Auch hier gilt: Habt ihr eurem Arbeitgeber mitgeteilt, wann die übertragenen Monate genommen werden sollen, ist das bindend. Ihr könnt die Zeiträume nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verändern oder streichen! Wenn ihr (z.B. aus finanziellen Gründen) die übertragene Elternzeit nur nehmen könnt, wenn ihr in dieser Zeit Teilzeit arbeiten dürft, müsst ihr das in eurem Antrag vermerken! Es könnte sonst passieren, dass ihr Elternzeit nehmen müsst, der Arbeitgeber aber aus betrieblichen Gründen euren Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnt.
Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung deines Chefs möglich.
Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn.
Auch hier gilt: Habt ihr eurem Arbeitgeber mitgeteilt, wann die übertragenen Monate genommen werden sollen, ist das bindend. Ihr könnt die Zeiträume nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verändern oder streichen! Wenn ihr (z.B. aus finanziellen Gründen) die übertragene Elternzeit nur nehmen könnt, wenn ihr in dieser Zeit Teilzeit arbeiten dürft, müsst ihr das in eurem Antrag vermerken! Es könnte sonst passieren, dass ihr Elternzeit nehmen müsst, der Arbeitgeber aber aus betrieblichen Gründen euren Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnt.
Übertragung von Elternzeit: Antrag beim Arbeitgeber?
Für die Übertragung von Elternzeit in den Abschnitt vom 3. bis zum 8. Geburtstag des Kindes muss dein Arbeitgeber nicht zustimmen – seit dem 1. Juli 2015. Eine weitere Aufteilung in mehr als drei Abschnitte bedarf allerdings der Zustimmung deines Arbeitgebers.
Allgemeine Informationen und Tipps zum Thema Elternzeit findet ihr hier.
Allgemeine Informationen und Tipps zum Thema Elternzeit findet ihr hier.