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Checkliste: Teilzeitarbeit während der Elternzeit


  • Antragsfrist vor Beginn der Teilzeitarbeit: sieben Wochen;
  • Mindestens 15 und maximal 32 Wochenstunden Teilzeit möglich in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern;
  • Mindestbetriebszugehörigkeit: sechs Monate;
  • Mindestdauer der Teilzeitarbeit: zwei Monate;
  • Was bedeutet das für den Elterngeldbezug? – Arbeiten beide Eltern mindestens 25 Stunden parallel, kann der Elterngeldbezug auf 24 Monate gestreckt werden (mit Elterngeld Plus sogar auf 28 Monate).


Elternzeit beantragen - der Antrag beim Arbeitgeber


Elternzeit beim Arbeitgeber beantragenBild: Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen - fotolia - Stuart Monk

Ihr wollt nach der Geburt Euer Kind selbst betreuen? Dann habt Ihr Anspruch auf Elternzeit! Und zwar bis zu drei Jahre lang! Beantragen muss man die Elternzeit übrigens nicht. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch, der nicht verweigert werden darf. Dem Arbeitgeber muss der Wunsch allerdings fristgerecht mitgeteilt werden.

Elternzeit: Die Antragsfrist beachten


Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn müsst ihr Elternzeit beantragen und Eurem Arbeitgeber mitteilen, dass ihr in Elternzeit gehen wollt. Und - ganz wichtig - auch ab welchem Zeitpunkt und bis zu welchem Zeitpunkt! Nimmt die Frau Elternzeit, beginnt die Elternzeit mit dem Ende der Mutterschutzfrist. Der Mutterschutz zählt zur Elternzeit dazu, sie wird also nicht um diese acht Wochen verlängert! Ihr müsst euch verbindlich festlegen, für welche Zeiträume ihr innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nehmt. Wer z.B. nur für das erste Lebensjahr des Kindes Elternzeit beantragt, hat damit kein Recht im zweiten Lebensjahr Elternzeit nachzumelden - es sei denn der Arbeitgeber ist kulant. Eine Verlängerung ist dann also nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.

Bis zu 24 Monate können in die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Hier beträgt die Antragsfrist allerdings 13 Wochen! Und: Die Elternzeit muss schriftlich beantragt werden, Fax oder E-Mail genügen nicht!

Der Arbeitgeber muss der Mitteilung zustimmen. Die Übertragung des dritten Elternzeitabschnitts in die Zeit nach dem dritten Lebensjahr kann er nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Diese müssen im Fall des Falles entsprechend dargelegt werden.

Die "Vätermonate"


Auch für die Partnermonate gilt die Antragsfrist von sieben Wochen.

Eltern können frei entscheiden, wer von beiden und wann er oder sie in Elternzeit geht und das Kind betreut. Sie können Elternzeit auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Viele Väter nehmen die Partnermonate gern direkt im Anschluss an die Geburt, weil sie dann mit der Mutter gemeinsam die erste, einzigartige und schöne Zeit mit dem Kind erleben können.

Allerdings gilt eine Mindestdauer von zwei Monaten für das – in der Regel gleichzeitig in Anspruch genommene – Elterngeld. Die Begründung des Bundesfamilienministeriums: Nur ein Monat bewege sich im Rahmen des Erholungsurlaubs und reiche nicht aus, um die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung des Kindes und der Familienarbeit zu festigen. Jedoch müssen die zwei Monate nicht zusammenhängend genommen werden; sie können aufgeteilt werden.

Teilzeitarbeit ist möglich


In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten habt ihr während der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit von bis zu 32 Stunden pro Woche – auch wenn ihr Elterngeld in Anspruch nehmt. Auch in diesem Fall gilt die Antragsfrist von sieben Wochen (13 Wochen bei Kindern ab dem 3.Lebensjahr) – natürlich muss auch die Teilzeitarbeit schriftlich beantragt werden. Außerdem muss man mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen tätig sein, die Reduzierung der Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate gelten und man muss mindestens 15 Stunden arbeiten. Und: Es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die sind im Fall des Falles allerdings darzulegen.

Nach Ende der Elternzeit gilt wieder die frühere Arbeitszeitregelung. Außerdem hat man Anspruch darauf, auf einen gleichwertigen – nicht den gleichen! – Arbeitsplatz zurückzukehren.

Arbeitet man in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten, gilt: Aushandeln. Einen gesetzlichen Anspruch hat man hier nicht, man ist vom guten Willen des Arbeitgebers zur Gewährung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit abhängig.
Beim Elternzeit-beantragen auf Fristen achten!

Checkliste: Elternzeit aufteilen


  • Elternzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes in drei Etappen aufteilbar;
  • Freie Aufteilung des „Zeitguthabens“: egal ob am Stück, einzelne Wochen und Monate oder gleichzeitig mit der Partnerin;
  • Allerdings Mindestdauer: Zwei Lebensmonate, wenn auch für diese Zeit Elterngeld beantragt werden soll;
  • Fristen unbedingt beachten: 7 Wochen in den ersten 2 Jahren, 13 Wochen ab dem 3. Lebensjahr!

Checkliste: Hürden durch den Arbeitgeber


  • Dein Chef kann dir nach der Elternzeit kündigen - je nach Tarifvertrag;
  • Du hast beim Wiedereintritt keinen Anspruch auf den exakt gleichen Arbeitsplatz;
  • Anspruch besteht lediglich auf gleiche Arbeitszeit und Entlohnung.

Elterngeld beantragen


Willst du nicht nur zur Betreuung deines Kindes Elternzeit nehmen, sondern auch Elterngeld beantragen, nimm dir möglichst schon vorher Zeit dafür. Das Elterngeld bietet finanzielle Unterstützung für die Elternzeit. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, nicht um eine Sozialleistung. Das Elterngeld ersetzt 65% - 67% des letzten Arbeitslohns. Denn der Antrag ist umfangreich und es dauert wahrscheinlich seine Zeit, bis Vater und Mutter ihre Unterlagen beisammen haben. Alles Wichtige zum Antrag auf Elterngeld findest du auf unseren Elterngeld-Seiten oder in unserer Elterngeld-Elternzeit-Infothek!

Aktualisiert: Februar 2022

Elternzeit für Väter


Viele Mütter und Väter meinen, sie haben freundliche Arbeitgeber, sind sogar mit den Vorgesetzten per "Du". Außerdem wollen sie zeigen, dass sie sich um betriebliche Belange kümmern und gern und engagiert arbeiten. Also sagen sie schon mal vier Monate vor dem geplanten Beginn der Elternzeit Bescheid. Und haben ganz schnell eine Kündigung auf dem Tisch. Denn gekündigt werden darf dir nicht während der Elternzeit und auch nicht wegen der Elternzeit oder wegen der Betreuung deines Kindes. Aber rechtzeitig vorher aus anderen Gründen schon. Und da ist der so emsige Mitarbeiter auf einmal nicht mehr der Richtige für die anstehenden Aufgaben.

Väter haben nur wenig Zeit, wenn sie fristgerecht und ohne Angst vor einer Kündigung die Elternzeit beantragen wollen: exakt eine Woche! Denn der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Der ist der errechnete Geburtstermin des Kindes. Sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Also am besten diese eine Woche rot im Terminkalender anstreichen, damit man die Antragsfrist zur Elternzeit auf keinen Fall versäumt!

Väter aufs Abstellgleis?


Andere Väter klagen, dass sie einen Tag nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit die Kündigung auf dem Tisch hatten - natürlich unter Einhaltung der dann wieder regulären Kündigungsfristen. Auch das ist rechtens. Leider. Hier könnte der Gesetzgeber durchaus nachbessern mit Mindestfristen.

Ein weiteres typisches Problem nach der Elternzeit für Väter: Sie wurden aufs Abstellgleis geschoben. Übel, aber leider zulässig. Denn ein Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit besteht nicht. Nur auf einen gleichwertigen. Und das heißt vor allem, man darf nicht weniger verdienen als vorher. Auch Leitungsfunktionen können nach der Rückkehr aus der Elternzeit entzogen werden, meint das Landesarbeitsgericht Köln, wenn "Führungsverantwortung nicht zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe gehört."

Praktisch heißt das: Hat der Arbeitgeber Vorbehalte gegen Väter in Elternzeit, unterstellt er insgeheim, sie würden nicht mehr so engagiert ihren Dienst tun wie vorher, sondern sich nur noch den Kindern widmen – dann trifft man sich häufig vor dem Arbeitgericht wieder und kann bestenfalls eine Abfindung aushandeln.

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