Presner, Münster :
23.11.2021 10:43
Kann der Vater zum Schluss für 2 Monate in Elternzeit gehen? Den 11 und 12 Lebensmonat des Kindes. Die Mutter ist da auch noch in Elternzeit, so genannte Partnermonate.
LG Nelli
Kojan, Düsseldorf:
29.07.2021 13:58
Hallo,
meine Frau kriegt Elterngeld für 12 Monate. Unser Kind ist am Mai 2021 geboren
ich wollte zusätzlich 2 Monate Elterngeld (Partnermonate) beantragen. ich habe zuerst einen Monat als Teilzeitarbeit gearbeitet. Den anderen Monat wollte ich nächste Jahre beantragen. Natürlich habe Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich ein Monat teilzeittätig (20 Stunde pro woche) bin.
Der Beamte hat meinen Antrag abgelehnt. Mit der Behauptung, "es müssen mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden"
- müssen die zwei Monate am Stück genommen werden ?
- muss ich warten, bis ich das nächste Jahr (am Anfang) den anderen Monate nehme, dann beatrage ich das Elterngeld ?
- Was soll ich machen ?
Vielen Dank für die Erklärungen
Boskos ioannis :
06.07.2021 06:44
Hallo, brauche ich zuerst einen Vaterschaftsurlaub, den ich beim Dienst beantrage und dann bei meinem Arbeitgeber und muss dieser zuerst von meinem Arbeitgeber genehmigt werden?Vielen Dank
Tamer, Paderborn:
01.06.2021 01:54
Bis zu welchem Alter des Kindes kann ich 2Monate Vaterschaftsurlaub nehmen?
Daniel, Ingolstadt:
18.05.2021 07:31
Guten Tag,
meine Frau ist aktuell in beschäftigungsverbot.
- geplanter Entbindungstermin 01.08.2021
- nach der Mutterschutzfrist ist sie in Elternzeit für 24 Monate.
- Ich, Berufstätig möchte ab September von meiner aktuell 41std Woche in Teilzeit auf 30 Std die Woche wechseln.
steht mir in diesem Zeitraum trotzdem Elterngeld zu?
Viele Grüße und danke
Kleinwächter, Erkelenz:
22.03.2021 14:56
hat der Arbeitger das Recht die Elternzeit für einen
Vater abzulehnen ?
G.Kleinwächter
Robert, Berlin:
09.02.2021 10:49
Guten Tag, hat jemand Erfahrung mit Antragstellung auf Elternteilzeit ab den 7. Lebensmonat für Väter? Die Einhaltung der First von mind. 7 Wochen ist bereits bekannt. Nur zu wann Stelle ich meinen Antrag beim Arbeitgeber, 7 Wochen vor dem 7. Lebensmonat oder vor der Geburt des Kindes?
Den Absatz / Zitat: "Denn der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Der ist der errechnete Geburtstermin des Kindes. Sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber Bescheid wissen." empfinde ich nicht als eine eindeutige Aussage.
Grüße Robert
Meiko, Frankfurt:
18.08.2020 10:42
Hallo, mein Sohn wurde am 31.05. geboren. Ich habe einen Monat Elternzeit direkt ab Geburt genommen, den zweiten Monat möchte ich im März nehmen. Wann beginnt denn dann die Elternzeit genau? am 28.02.-30.03. oder 01.03.-31.03.? vielen Dank
Atiyeh Dodangeh, Von Hamburg:
08.07.2020 20:56
Hallo
Ich wurde nach fragen, falls immun Mann 2 Monate Elternzeit nimmt, in diesem Zeitraum, wer bezahlt sei Gehalt und wieviel Prozent von Broto verdient!!
Danke
Stipe München :
27.04.2020 12:42
Hallo. Meine Frau und ich sollten in 2 Wochen Eltern werden. Sie arbeitet nicht. Ich bin Angestellte. Ich würde 2 Monate elternzeit verwenden. Wie viel Geld ich in dieser Zeit bekommen würde.
Stipe München :
27.04.2020 12:42
Hallo. Meine Frau und ich sollten in 2 Wochen Eltern werden. Sie arbeitet nicht. Ich bin Angestellte. Ich würde 2 Monate elternzeit verwenden. Wie viel Geld ich in dieser Zeit bekommen würde.
Vladimir Karlsruhe:
28.01.2020 15:29
Hallo,
Meine Tochter ist am 09.12.2019 geboren. Ich möchte Elternzeit von 06.07.2020 biss 16.08.2020 und dann von 31.08.2020 biss 13.09.2020 nehmen. Kann ich das machen? Werder ich Elterngeld für dieses Zeitraum bekommen? Danke im voraus
Katrin Köln :
21.10.2019 08:50
Hallo ,
Mein Mann hat im Juni seinen Antrag auf Elternzeit eingereicht und hatte 4 Wochen vom 7.8.-6.9.Elternzeit. da die Vorgabe vom AG war bitte nicht die 8 Wochen am Stück zu nehmen. Jetzt hat er für die 2. 4 Wochen einen neuen Antrag eingereicht und dieser wurde abgelehnt mit Begründung des Paragraf 16 er hätte keinen Anspruch mehr weil er ja 4 Wochen schon genommen hat.
Im 1. Antrag hatten wir allerdings nicht schriftlich erwähnt dass noch 4 Wochen folgen. Weil dies ja nach mündlicher Absprache (8wochen bitte nicht am Stück) für uns selbstverständlich war.
Ist dies so korrekt vom AG?
Meier, Hamburg:
21.09.2019 15:51
Moin, 1. Muss ich als Vater in den ersten 14Monaten Elternzeit genommen haben?2.Hat dies eine Relevanz ob die Mutter 1 oder 2 Jahre Elternzeit nimmt?
Köbke,hamburg:
14.08.2019 06:02
Moin;
Unser Kind ist 25.07.19 geboren,und ich möchte nächstes Jahr 2 x 4 Wochen Eltern-Auszeit nehmen, muss ich dieses innerhalb 12 oder 14 Monate nach Geburt genommen haben?
Lg
Frank, Gießen:
03.07.2019 20:31
Wundere mich, warum nirgends von dieser Klausel geschrieben wird (evtl. auf den Unterseiten, dennoch nie Präsent), dass der Arbeitgeber den Urlaub kürzen kann.
Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, so darf sein Chef ihm den Anspruch auf den Jahresurlaub nur um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen. Das bedeutet, dass einem Arbeitnehmer, der Mitte eines Monats (bsp. ab 16.10.) in Elternzeit geht (bsp. bis 15.12.), weder für den Eingangs- noch für den Ausgangsmonat Urlaub abgezogen werden darf. Nur der dazwischen liegende, volle Kalendermonat seiner Abwesenheit dürfe zu einem um ein Zwölftel gekürzten Jahresurlaub führen
Bei 30 Urlaubstagen werden 5 Tage Urlaub abgezogen, nur weil diese "schlecht" verteilt wurden. Es wäre super, wenn Ihr das in den Hauptartikel nehmen könntet.
Marko, Salzwedel:
11.06.2019 14:26
"Allerdings gilt eine Mindestdauer von zwei Monaten für das – in der Regel gleichzeitig in Anspruch genommene – Elterngeld. Die Begründung des Bundesfamilienministeriums: Nur ein Monat bewege sich im Rahmen des Erholungsurlaubs und reiche nicht aus, um die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung des Kindes und der Familienarbeit zu festigen. Jedoch müssen die zwei Monate nicht zusammenhängend genommen werden; sie können aufgeteilt werden."
Hallo,
ich möchte dieses Jahr erstmals für 4 Wochen Elternzeit nehmen. (In diese 4 Wochen fällt der 1. Geburtstag meines Kindes.) Entgegen der Aussage im o.g. Zitat lese ich immer wieder, daß die 2 Monate als Mindestdauer zur Beziehung von Elterngeld doch ZUSAMMENHÄNGEND genommen werden müssen. Was ist nun richtig? Also mindesten 1x 2 Monate oder 2x 1 Monat? Gibt es eine konkrete Vorschrift, Paragraph etc. dazu?
Mfg Marko
Christopher, Hanau:
03.05.2019 16:15
Ich beabsichtige das erste Mal Elternzeit zu beantragen wenn mein Sprössling bereits 5 Jahre alt ist. 2017 ist er geboren. Muss ich in diesem Falle Elternzeit in irgendeiner Form "übertragen" bzw meinen Arbeitgeber vorher unterrichten/um eine Übertragung bitten? Dies wäre für mich vermutlich karrieretechnisch unvorteilhaft, weswegen ich dies im Vorfeld vermeiden möchte. Muss ich dies vorher anzeigen oder nicht?
Beppi, Stuttgart:
03.04.2019 16:37
Als Vater mehr als die üblichen zwei Monate Elternzeit nehmen (in meinem Fall ein ganzes Jahr) wird im konservativen deutschen Mittelstand weder verstanden noch unterstützt: Mir wurde schon vor Beginn der Elternzeit in einem persönlichen Gespräch gesagt, dass ich nicht wiederkommen soll. Können die das machen? Rechtlich nicht, aber was soll ich mich in so eine Firma wieder reinklagen? Also habe ich die angebotene (kleine) Abfindung genommen und mir enttäuscht einen anderen Job gesucht (was zum Glück im Moment nicht schwer ist).
ABi, München:
27.03.2019 16:40
Ic hwill die EZ in zwei Blökce auteilen. Muss ich beide Blöcke gleichzeitig anmelden oder gelten für jeden block die 7 Wochen Anmeldefrist?
Danke
NiNiehoe:
13.03.2019 12:13
Aufgrund des Wechsels des Arbeitgebers möchte ich beim neuen Arbeitgeber Elternzeit für meinen Sohn übertragen. Innerhalb welcher Frist muss der Arbeitgeber der Übertragung zustimmen/ablehnen?
Krause, Münster:
27.01.2019 12:26
Wie soll ich als Vater Elternzeit für den 1. Monat vor 7 Wochen vorher beantragen, wenn ich nicht weiß, wann das Kind genau geboren wird? Meldet mann das mit dem errechneten Datum an und die Zeit passt sich dann an das echte Geburtsdatum an?
Für eine Mutter, die 8 Wochen nach Geburt noch Mutterschutz hat, heißt diese 7 Wochen Regelung dann aber auch, dass die Beantragung innerhalb der esten Woche nach Geburt laufen muss. Wer hat sich den das ausgedacht? Oder beantragt man das evtl. auch mit dem errechneten Datum und die Zeiten korriegen sich später entsprechend des echten Geburtsdatums?
Susanne, Bad Vilbel:
05.12.2018 16:24
Das macht ja nicht eben Mut. Traut euch Väter! Zum Glück gibt es ja nicht nur blöde Chefs und wenn alle Elternzeit nehmen kann man am Ende auch nicht alle Benachteiligen. Und auch die Diskriminierung von Müttern wird am besten bekämpft wenn auch Papas fleissig in Elternzeit gehen.
Danke liebe Vorkämpfer, das mein Mann beim ersten Kind 14 Monate Elternzeit nehmen könnte und beim 2. Immerhin noch 2.
Michael, München:
03.12.2018 17:40
Hallo,
wir bekommen Anfang 2019 unser Kind. Gerne würde ich zwei Monate Elternzeit mit Elterngeld nehmen. Und zwar aufteilt (Anfang/Ende). Muss ich beide Monate bereits am Anfang beantragen? habe diese Info bis jetzt nirgends gefunden.
Danke,
balthasar, stuttgart:
22.11.2018 20:08
Nach meiner Elternzeit habe ich negative Erfahrungen am Arbeitsplatz erlebt.
Still und heimlich wurde ich ausgetauscht bzw. zurückgestellt.
Und erst spät wurde mir das mitgeteilt.
Eine Kündigung stand nicht zur Debatte.
Schwierig im ÖD.
Aber ich habe schon mit Einschränkungen gerechnet.
Fazit: Ich würde es wieder machen.
Die Zeit mit Kind kommt nicht zurück.
Kein Ag dankt es Dir wenn du dich aufreibst und Familie opferst.
Mit Nachteilen müßt ihr leben.
Abwägen was euch wichtig ist.
Christin, München:
11.11.2018 16:32
Unser Entbindungstermin ist der 20.04.19. Ich nehme nur die Mutterschutzzeit in Anspruch, für meinen Mann möchten wir Elternzeit für zwei Jahre ab dem 3. Lebensmonat (20.06.19) beantragen. Leider hat mein Mann nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2019. Müssen wir mit einer Kündigung rechnen zum 31.12.2019?
Freue mich über Antwort an christin-werkstaetter@gmx.de
Bieber, Bonn:
18.10.2018 16:29
Guten Tag,
meiner Meinung ist Ihnen ein Fehler unterlaufen zu "Elterngeld Plus". Dort sagen Sie, man müsse zw. 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Richtig wäre 15h bis 30.
Die Bedingung 25h bis 30h /Woche gilt für die Partnerschaftsbonusmonate
Karsten, Redaktion Väterzeit.de:
18.09.2018 14:21
Hallo Karin, ich danke dir für deinen Kommentar! Du hast recht und es ist nicht unser Bestreben, alle Arbeitgeber über einen Kamm zu scheren.
Karin, Herrenberg:
18.09.2018 11:03
warum müssen Arbeitgeber immer als schlimm dargestellt werden. wir haben regelmäßig männliche MA, die Elternzeit beantragen. wir finden es gut, wenn sich die Männer um die Kinder kümmern, und glauben Sie es mir, es ist für unseren kleinen Handwerksbetrieb (5 MA) MEHR ALS SCHWIERIG dieses Thema zu stemmen. Denn wir können eine Elternzeit nicht einfach abdecken, die Arbeit ist da, und einer weniger, der mitschafft. Trotzdem würden wir nie auf den Gedanken kommen, dem MA nur deshalb zu kündigen! NICHT ALLE ARBEITGEBER SIND BÖSE, ich hab manchmal so die Nase voll von solchen Kommentaren. Die, die so was schreiben, wissen gar nicht, wie schwierig es ist, einen kleinen Betrieb am Laufen zu halten, generell, und noch dazu, wenn ein MA wegfällt. Und man als Arbeitgeber gar keine Chance hat, gegen die Elternzeit anzugehen (wenn man dagegen wäre). Ein Großkonzern, für den dieselben Regeln gelten! kann einen solchen temporären Verlust viel einfach verdauen. Und dann gibt es MA, die ein halbes Jahr Elternzeit nehmen und dann einfach nicht mehr wiederkommen, man freut sich, dass die Arbeitskraft bald wieder da ist, und dann so was...also, es ist nicht immer nur für die MA schwer... Das musste ich einfach mal loswerden...
Andreas, Ulm:
12.01.2018 19:46
Hallo, Warum steht im Checkliste-Kasten: "Mindestdauer der Teilzeitarbeit: zwölf Monate" und im Text "Reduzierung ...mindestens zwei Monate..."?
ElterngeldPlus nur wenn beide Eltern 25-30h Teilzeit arbeiten???
Daniel, Goslar:
20.11.2017 07:56
Wenn ich elternzeit, zu den ausgerechneten Geburtstermin, anmelde bei meinem Arbeitgeber, mein Kind aber z.B. 1 woche früher/später kommt, ab wann bleib ich dann zuhause?
Liebe grüße
Haas; Nürnberg:
16.11.2017 18:57
Muss ich meinen Arbeitgeber fragen ob ich zu einer bestimmten Zeit Väterzeit nehmen kann? Kann er auch ablehnen?
Bauer:
29.10.2017 20:44
Was genau heißt "Mindestdauer: 2 Monate"? Gilt das nur für das ElternGELD oder auch für die ElternZEIT?
Konkret: Habe ich auch Anspruch auf nur 2 Wochen (unbezahlte) Elternzeit, wenn ich die freie Zeit für Jobwechsel und Umzug brauche? (Weil der bisherige AG einer einvernehmlichen unbezahlten Freistellung die letzten zwei Wochen vor Kündigungsdatum nicht zustimmt).
Beim neuen AG will und kann ich nicht gleich mit Elternzeit beginnnen.
Kondel, Bremen:
07.09.2017 08:38
Wir haben eine Tochter und haben jetzt Zwillinge bekommen. Am 5.09.2017 wie kann ich jetzt Elternzeit bekommen?
kiykiy:
19.06.2017 10:21
Welche unterlagen brauch ich vom arbeitgeber für die elterngeldstelle wenn ich vaterschaftsurlaub beantrage ? Bis etz hab ich vom arbeitgeber noch gar nix bekommen,obwohl ich im 1lebensmonat zuhause bleiben werde
Reinhard Hattersheim a.M,:
29.05.2017 09:14
Was ist der Minimum an Elternzeit der beantragt werden kann ?
Ist es möglich z.B. 6 Monate Elternzeit zu beantragen und in dieser Zeit Teilzeit zu arbeiten ?
Nach ende der Zeit wieder Vollzeit zu arbeiten ?
Gruß und Danke Reinhard
NAtalie Frankfurt:
10.04.2017 09:13
Guten Morgen zusammen, ist es (rechtlich) möglich, dass man den Arbeitgeber wechselt und gleich im ersten Monat als Vater Elternzeit nimmt?
Graf Tatjana :
06.04.2017 15:06
Wenn mein Mitarbeiter nimmt, als Vater 2 Monaten ElternZeit
steht im noch Urlaub für diesen Monaten 4Tage
Sissi berlin :
31.03.2017 14:25
Kann man vaterschaftsurlaub beantragen wenn die Mutter des Kindes nicht arbeitet...aber der Vater des Kindes schon ?
dobrica wuppertal:
18.01.2017 21:53
wo mus ich den antrag abgeben fur die zwei Monate vaterzeit
Alex, Hagen:
13.01.2017 14:53
Toller Beitrag. Aber ich habe es doch noch nicht ganz begriffen. Schön finde ich immer ein paar Beispiele.
evtl. kann jemand mir bei meiner Verständnisfrage helfen.
Meine Freundin und ich werden Eltern im Mai. Sie hat ja erst mal Mutterschutz (8Wo., wenn ich richtig liege). Danach plant sie volle 2 Jahre Elternzeit. In Summe also 2 J. + 8 Wo. bis 3. Lebensjahr. Das wäre doch ligitim, oder?
Dann wollen wir 2mal je 1 Monat in diesem Zeitraum als Partnermonat gestalten. Ich denke auch ligitim. Also plane ich (weil es 1. Monat etwa Juli/August) 7Wo. vor Beginn es beim AG zu beantragen. Mache ich es gleich für den 2. Monat (der etwa im No. oder Dez. folgt) gleichzeitig oder ist es ratsam es, in 2 Schritten zu machen (wegen Sonderkündigungsschutz)?
Nun zum finanziellen: 12 Mon. (Frau) + 2 Mon. (Mann) Elterngeld stehen uns doch zu, oder? Wie beantrage ich es es?
Kann man irgendwo hin, um sich beraten zu lassen?
Danke.
Franziska, München:
09.01.2017 16:48
Mein Mann möchte innerhalb des ersten Jahres ebenfalls zwei Monate Elternzeit nehmen. Eigentlich wissen wir aber noch nicht recht wann. Muss er das definitiv beim Antrag nach der Geburt angeben oder kann man das später bzw. kurzfristiger entscheiden. Wenn ja, wie vermerken ich das im Formular?
Dorothea, Frankfurt:
27.12.2016 11:54
Was ist, wenn zwei Väter gleichzeitig Elternzeit nehmen wollen? Muss der Chef beiden frei geben?
Stefan. Mannheim :
28.11.2016 14:25
Wie sieht es denn aus wenn der Arbeitsvertrag innerhalb der Elternteil am ablaufen ist. Ist der Arbeitgeber gezwungen ihn zu verlängern oder läuft dieser ganz normal aus ?
Thomas, Mettmann:
21.10.2016 16:05
ich als Vater, habe 3 Monate vor Entbindung eine, Kundigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist bekommen, wird die 8 Woche Eltern Zeit mir noch schutzen?
danke sehr!
Görlitz:
06.10.2016 06:10
Ich bin in einer Notsituation. Mein Partner hat Elternzeit genommen und ich bin wieder in meinen Beruf zurückgekehrt. Nun hat er sich getrennt und ich kann ab morgen nicht mehr arbeiten gehen. Kann ich von heute auf morgen Elternzeit nehmen oder kann ich nun gekündigt werden?
Matthias, :
24.09.2016 14:57
Bis wie viele monate nach gebort des Kindes darf man die Elternzeit beim Arbeitsgeber einreichen und
Patricia, Stuttgart:
18.08.2016 10:00
@ Sandy, Krauschwitz: es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, dein Arbeitgeber hat dies zu prüfen und muss schon sehr gute Gründe liefern, wieso eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb des gesamten Unternehmens nicht möglich sein sollte. Je höher die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens, desto weniger gilt es als realistisch, dass keine Teilzeitstelle frei ist oder geschaffen werden kann. Bei kleinen Betrieben sieht das wieder anders aus, man kann von einem Betrieb mit 20 Mitarbeitern kaum extra Stellen schaffen, i.d.R. ist dort alles belegt. GRUNDSÄTZLICH: du hast weder in Elternzeit noch danach einen Anspruch auf deine bisherige Stelle oder den Einsatz in der bisherigen Abteilung, sondern "nur" auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz (d.h. insb. in Sachen Entlohnung). Setze dich mit der Personalabteilung in Verbindung, dort gibt es einen entsprechenden Vordruck für den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit. Das sind deine korrekten Ansprechpartner für dieses Thema, sie fragen dann in den Abteilungen den Bedarf ab und melden sich bei dir. Viel Glück.
Eugen, Künzelsau:
18.07.2016 12:25
60%-? Ich dachte immer 68%.
Bei mir ist bald soweit. Werde 2 Monate Elternzeit nehmen.
Frank, Braunschweig:
13.07.2016 15:31
Moin,
ich komme gerade aus meiner 2 monatigen Elternzeit.
Genommen mabe ich Lebensmonat 13+14 meiner Tochter ... also die Zeit, in der man als Mann auch was mit dem Kind anfangen kann.
VÄTER .... nehmt euch diese Zeit mit eurem Kind. Es gibt nichts wertvolleres, nichts schöneres als das Kind bei der Entwicklung zu sehen. Und ihr werdet nie wieder die Chance bekommen so nahe dran zu sein. Bei den ersten Schritten, dem ersten Gebrabbel....
Zur frage von Cristoph.
Nein Du bekommst für die Elternzeit Dein Geld von der Elterngeldkasse. Nicht das volle Gehalt sondern ca. 60% von diesem.
Alles rechtzeitig beantragen das klappt das reibungslos.
Christoph boltenhagen :
08.07.2016 11:27
Wie verhält sich das wenn der vater zwei monate in elternzeit geht bekommt er weiterhin sein gehalt normal ?
sandy,krauschwitz:
04.05.2016 20:42
Hallo,
folgendes Problem , ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt würde aber gern nach 12 Monaten wieder arbeiten für 30 Std. Hätte ich das in dem Antrag zur Elternzeit mit angeben müssen oder nicht. Meine Chefin stellt mich erst nach 18 Monaten wieder an
Sven :
29.03.2016 10:45
Ich hab ein Theater mit meinem Arbeitgeber. Er weigert sich mir sogar überhaupt elternzeit zu genehmigen. Jetzt läuft es über den Anwalt. Sehr motivierend in der Arbeit zu sein.....
musa:
24.03.2016 17:45
Mein kind ist 19 monate alt ich wollte elternzeit beantragen, die von elterngeld stelle meinten ich habe kein anspurch mehr weill ich 5 monster spät bin ist das richtig
Tom, Hannover:
17.02.2016 17:55
Habe jetzt vier Wochen Elternzeit von Mitte April bis Mitte Mai. Bekomme ich dann trotzdem ein Teil gehalt? Weil Elterngeld bekommt man ja erst nach acht Wochen. Wollte beruflich bedingt aber nur vier Wochen nehmen !
Oder ist das dann so was wie vier Wochen unbezahlter Urlaub?
Das ist doch dann voll unlogisch.
Marius köln:
05.02.2016 19:57
Meine Zwillinge sind am 25.01.2016 geboren. Müssen bis 10.02.2016 in der Klinik bleiben. Wollte ab den 10ten dann in Vater-Zeit gehen. Bekomme ich Abzüge? Kollege meint ich sollte lieber am 25.2.2016 gehen? Wegen irgendwelchen Lebensmonaten.? Kann mir einer helfen.?
Heinz Müller:
11.11.2015 19:00
Ich habe eine Frage.meine Frau möchte nach der Geburt 2 Jahre zu Hause bleiben kann ich als Vater auch 2 Jahre zu Hause bleiben?Wie sieht es dann mit dem geld aus? Mfg
Sabine, Fulda:
23.10.2015 12:05
Wenn mein Mann gleich nach Geburt in Elternzeit gehen will, wann stellt man dann denn Antrag, da man nie weiß, wann genau das Kind auf die Welt kommt. Oder schreib man den errechneten Geburtstermin rein und es verschiebt sich automatisch auf den tatsächlichen Tag der Geburt??? Wie ist das? LG und Danke!!
:
06.08.2015 09:25
Hallo zusammen! Hat jemand Erfahrung damit ob ich Elternzeit nehmen kann, obwohl ich gesetzlich noch nicht der Vater bin? Meine Freundin ist "noch" verheiratet. Scheidung läuft... nun würde ich gerne die Elternzeit brantragen. Ist das möglich?
Jörg, Nürnberg:
24.06.2015 11:47
Laut Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums kann abweichend zur Aussage im obenstehendem Artikel die Elternzeit für weniger als 2 Monate beantragt werden (z.B. auch nur für einen Tag), das Elterngeld aber nicht.
Stefan , Villingen :
17.06.2015 08:16
Mein Mann wollte nach der Geburt unseres Kindes , die Paarmonate in Anspruch nehmen . Leider hat sein Arbeitgeber zu ihm gesagt das dies Unsinn sei , da er es nicht einsehen würde das wir beide zu Hause sind . Und er in der Sonne liegen könnte . Und er würde danach auf alle Fälle versetzt werden . Ich finde es um möglich wie manche Arbeitgeber meinen ihre Macht zu demonstrieren .
Patrick, köln:
08.06.2015 18:43
Hallo zusammen, vlt hat jemand eine gute Idee: unser Sohn wurde Mitte 2013 gebohren. Meine Frau ist nun fast 2 Jahre in elternzeit, wir haben das Elterngeld auf die 24 Monate verteilt. Ich wollte nun auch gerne meinen Anspruch auf die 2 partnermonate geltend machen. Leider musste ich von der elterngelstelle hören, dass ich dies hätte in den ersten 14 Monaten in Anspruch nehmen müssen?. Dies verwirrt mich nun sehr, da im Gesetzes Text etwas von splittung der Zeit und Aufteilung der Monate steht.
Ist jemand in einer ähnlichen Situation, oder hat eine gute Idee? vg Patrick
Werner, Stuttgart:
01.06.2015 12:50
Wenn ich als Vater von zwei Kindern (3 + 5 Jahre) erstmalig für ein Jahr Elternzeit nehmen möchte, wieviel und woher bekomme ich die notwendige finanzielle Untestützung. Ich bin der Hauptverdiener in der Familie, meine Frau hat lediglich einen MIni-Job.
Viererbl, Magdeburg:
11.05.2015 12:50
...ich frage mich als AG nur was das alles soll. Wir sind ein Handwerksbetrieb und chronisch unterbesetzt, da Arbeitskräftemangel. Jetzt gehen die Monteure schon in Elternzeit, wann und wie bestimme ich in meiner Firma jedenfalls nicht mehr. Vielleicht denkt der Gesetzgeber auch mal an die Arbeitgeber! Ich könnte die ganze Scheiß an den Nagel hängen, man hört nur noch Urlaub, krank und Elternzeit. Letztendlich machen die anderen Kollegen seine Arbeit mit, ich kann jedenfalls keine Rücksicht darauf nehmen, die Samstage kommen somit....leider
inan cudi Mülheim an der ruhe:
17.12.2014 16:31
ich habe eltern zeit beantragt meine arbeitgeber hat nicht
reagiert bis jets .for raussetslich gebort termine ist 04.01.2015 am 04.01.2015 ist 7 woche frist ist beendet
was mache ich wen meine arbeitgeber nicht bestetigt
Jörg, Rhede:
12.10.2014 13:04
Hallo zusammen,
vielleicht kann man mir nochmal helfen, ich habe trotz langer langer Suche nicht im I-Net gefunden.
Wenn ich als Vater den 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen will, welcher Zeitpunkt ist für mich für meinen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber entscheidend? Sind es die sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit meiner Frau oder sind es die sieben Wochen vor Beginn MEINER eigenen Elternzeit, also sieben Wochen VOR dem 13. bzw. 14. Lebensmonat?
Im zweiten Fall würde das bedeuten, dass ich beim Arbeitgeber so tun muß, als wenn ich keine Elternzeit nehmen möchte und dann sieben Wochen vor Beginn MEINER Elternzeit den Antrag offiziell stellen muß, oder verstehe ich das falsch?
Danke für euere Antworten.
Gruß
Jörg
Hakan Frankfurt:
08.10.2014 12:52
Hallo, mein Sohn ist am 31.07.2014 geboren. Wollte jetzt mal wissen im was für einem Zeitraum ih die Vaterzeit genommen haben muss, viele sage 12 Monate ab Geburt und manche sagen 14 Monate hat mann zeit ?????
Markus, Bonn:
20.09.2014 12:53
Bei Arbeitgeber stelle ich immer wieder einen sehr passiven Standpunkt zur Elternzeit fest, sprich Opferhaltung: Oh, ich armer Chef, jetzt ist mein MA weg und was soll ich machen?! Eine kleine Firma hat es da vielleicht schwieriger, in den Konzernen sieht es deswegen trotzdem keiner gerne. Die anderen Mitarbeiter müssen dann dazugeholt werden und die Aufgaben werden neu verteilt. Es gibt andere Gründe warum MA in den Firmen sogar von heut auf morgen fehlen und da wird auch eine Lösung gefunden. Das gehört zum Leben dazu. Wenn eine Firma aufgekauft, umstrukturiert, geschlossen, verlagert oder saniert wird, weil Chefs vorher falsche Entscheidungen getroffen haben, oder Firmen einfach nicht profitabel arbeiten und deswegen ein Personal Problem haben, dann sind auch die MA die betroffene und müssen sich fragen, warum habeich vorher nichts dazu gesagt. Egal was passiert, es sollte als Chacne begriffen werden, die Firma und dazu gehören auch die Mitarbeiter in Elternzeit, voranzubringen. Warum gibt es denn erfolgreiche Firmen, die nur mit Müttern und/oder Vätern in Teilzeit arbeiten?! Weil viele MA arbeiten wollen und keiner seine Kinder gerne alleine lassen will. Das Argument "früher hat das auch geklappt" zählt nicht, denn man muss sich auch fragen um welchen Preis. Ein weiterer Grund mehr Frauen in Chefpositionen zu bringen. Den verkrampfte Männer, die meinen ein 12 h Tag geht immer auf Dauer gut, der irrt gewaltig. Warum brennen denn immer mehr aus bei der Arbeit. Wieviele Führungskräfte sind Tabletten und Alkoholabhängig? Sind das die gewünschten "effizienten" Entscheidungstträger? Immer funktionieren, nur leisten und keine Zeit für sich und die Familie? Wenn mir als AN gekündigt wird, weil ich in Elternzeit gehe, dann muss man eigentlich sagen, danke: Jetzt weiß ich wo ich wirklich drann bin und suche mir was besseres. AG lassen dann auch Know-how aus der Firma gehen und schaden sich selbst und der Firma. Will ich Teil der Lösung sein oder Teil des Problems?! AG?AN
Martin Nürnberg:
18.07.2014 15:15
Hallo,
ich hatte bereits Elternzeit und möchte diese nicht missen! Es ging ohne Probleme mit einer Planung die Monate vorher statt fand. Wenn man bedenkt das bei manchen Arbeitgebern oft die paar Wochen so stark ins Gewicht fallen, weil ein Mensch einmal im Leben geboren wird, dann ist es moralisch schon mal der falsche. Außerdem ist das mit Sicherheit bei richtigem Einsatz nicht der Untergang für einen Arbeitgeber. Es sollte natürlich so viel Vertrauen geschaffen werden, dass beide Seiten mit offen Karten spielen, ansonsten stimmt des Verhältnis nicht ganz wenn es mit "Drohung" Elternzeit oder auf der anderen Seite mit Kündigung steht. Was wäre denn der Lösungsvorschlag mancher Arbeitgeber wenn man nicht wenigstens gesetzlich Geschützt ist?
Ich werde in meinem Leben ca. 50 Jahre arbeiten und bekomm nur einmal die Chance dazu sie zu nutzen, alles andere ist eher ein Luxusproblem oder falsche Vertrauensbasis...
Dennis Berlin:
16.07.2014 13:15
Hallo zusammen,
Ich hatte gestern schon einen Kommentar geschrieben, aber konnte ihn jetzt hier nicht mehr finden. Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich bin Alleinverdiener und wir haben das halbierte Elterngeld beantragt. Ich würde jetzt gerne einen Monat Elternzeit nehmen (01.12-31.12.14).Habe jetzt aber gehört, dass das nicht gehen soll. Bekomme ich dann überhaupt kein Gehalt in dieser Zeit, oder nur das verringerte Gehalt von 67%. Brauche Hilfe weil wir vereisen wollen und unseren Sohn den Großeltern im Ausland präsentieren wollen. Viele Dank im voraus.
Dennis_Tidwell@web.de
Daniel, Butzbach:
28.12.2013 12:53
Hallo,
ich habe rechtzeitig den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Habe in einer Werkstatt gearbeitet. Bevor ich meine Elternzeit im Januar antreten konnte wurde mir mit, an den Haaren herbeigezogenen Gründen, fristlos gekündigt. 5 Tage vor Weihnachten, ca. 2 Wochen vor der Geburt unserer Tochter und mit einem Hauskredit im Nacken.
Natürlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet und werde alles daran setzten das anderen, werdenden Vätern nicht das gleiche passiert in dieser Firma.
Väter, lasst Euch das nicht gefallen und fordert eure Rechte ein. Und, auch wenn ihr es von eurem Arbeitgeber nie erwarten würdet, legt euch eine Arbeitsrechtsschutz zu -> Vorher!
Raza, Bonn:
29.11.2013 12:37
Hallo,
meine Frau ist seit dem Geburt (16 März 2012)meines Sohnes Arbeitslos. Sie bekommt Hartz 4. und Krankengeld von der Krankenkasse weil unser Sohn sehr Krank ist und bleibt die meisten Zeiten ins Krankenhaus. kindergeld, Elterngeld.
Ich mache eine Ausbildung.aber wegen Krankheit meines Sohnes kann ich momentan nicht darauf konzentrieren. Gibt die Möglichkeit, dass ich im Nächst in der Elternzeit gehe bis mein Sohn 3 Jahre alt wird?
meine Frau ist diese Situation krank geworden und ich würde ihn helfen aber Ausbildung Abbruch will ich vermeiden.
Rönn, Garbsen:
15.11.2013 13:08
Meine Tochter ist am 11.11.2013 geboren. Von wann bis wann muss ich die Elternzeit für 2 Jahre beim Arbeitgeber beantragen. Also ich meine von welchem zu welchem Datum?
Christof, München :
26.09.2013 12:42
Meine Tochter ist jetzt 2 1/2 Jahre alt, ich hatte im ersten Jahr 2 Monate Elternzeit, meine Frau 12; so wie die meisten wohl. Gerne würde ich nun den Dezember 13 und Januar 14 Elternzeit (unbezahlt) nehmen. Ist dies möglich und ist hierbei die Erlaubnis des Arbeitgebers nötig? Ein Anwalt der Familie sagte mir es gibt hierzu unterschiedliche Urteile der Bundesländer...
Vielen Dank für Eure Information! Christof
Anne aus Trier:
29.08.2013 13:19
Bin Arbeitgeber und soll Aufträge annehmen.
Hat schon mal jemand nachgedacht wie das geht wenn Väter einfach 7 Wochen vor eintritt einfach sagt ich komme 2 Monate nicht und danach???????
Wie immer ist der Arbeitgeber der DEPPPPP.
Und ein 7 Tage altes Kind wir von 2 Personen versorgt. Mit einem Jahr 1 Erzieherin ca. 4 Kinder. Von Entwicklung der Kinder haben die Politiker leider auch noch nichts gehört.
Oder soll ich denken ``hauptsache Geboren``
Hanna, NRW, :
08.05.2013 08:24
Hallo Philipp aus München,
wir wollten uns für dein Kommentar bedanken! Das uns sehr weiter geholfen hat. - Danke -
Heinrich, Frankfurt:
29.04.2013 09:30
Mein Partner und ich haben einen fast 4 Monate alten sohn, nun würde mein Partner gerne die 2 Monate bezahlte Elternzeit beanspruchen, ich selbst bin Arbeitslos und möchte die ersten drei Jahre komplett für Junior da sein , ich werde vom Amt unterstützt. wie ist das nun. Kann er die 2 Monate ohne weiteres nehmen??
Mit freundlichem Gruss
Dave, Frankfurt:
23.04.2013 13:03
Meine Tochter ist nun bereits fast 2. Ich habe aus Angst vor berufl. Konsequenzen keine Elternzeit genommen. Nun möchte ich dies für einen Monat unbezahlt nachholen. Wie sieht mein Rechtsanspruch hierzu aus? Benötige ich eine Zustimmung des Arbeitgebers?
Mo Düsseldorf :
21.04.2013 20:59
Stimmt das, dass es eine Anzahl von Angestellten im geben muss das man in Elternzeit gehen kann ??
Bitte um dringende Antwort
kotat-zelmat@hotmail.de
Rosenblatt,Dachau:
12.04.2013 11:28
Meine Erfahrung ist folgende:
Erwähnt man beim Einstellungsgespräch dass ein Antrag auf Elternzeit gestellt wurde,kommt trocken der Kommentar:
"Ja wenn Du in Elternzeit gehst,brauchst erst gar nicht bei uns anfangen."
Bei Rückfrage bei der zuständigen Stelle heisst es nur:
"Sie haben einen rechtsanspruch auf die Elternzeit,aber den durch zu bekommen,bleibt an Ihnen hängen."
Heißt für mich:
Väter,die in Elternzeit gehen wollen,werden vom Arbeitgeber sowie vom Staat im Regen stehen gelassen.
Das ist jetzt 2 Jahre her,nun bekommen wir wieder ein Baby und ich hab wieder Ärger mit dem Arbeitgeber.
Kunert, Dresden:
04.04.2013 18:05
Ich bin Arbeitgeber mit 2 Angestellten, selbst Mutti von 3 Kindern und weiß wie das alles ist. Jetzt stehe ich auf der anderen Seite und habe ein Problem: Mein Angestellter hat jetzt Urlaub angespart (6 Wochen, ich hatte nicht geahnt, wofür) und meinte, diesen komplett zur Geburt des Kindes im August / September zu nehmen. Es ist die Zeit im Jahr, zu der bei uns im Büro der Bär steppt. Mein Einwand das ich damit ein Problem habe, war seitens seiner Frau flott vom Tisch mit dem Argument, dass es ja außer den 6 Wochen Urlaub noch die Elterzeit gibt, die ihm zusteht. Hat sich mal einer der werdenden Papas Gedanken gemacht, wie sich der Chef einer Minifirma vorkommt? Toleranz und Entgegenkommen ist da irgendwie auf beiden Seiten gefragt, oder?
Schausten,Ratingen:
04.04.2013 13:40
Die Elterzeit beginnt immer ab Geburtstag des Kindes nicht ab Ende Mutterschutzfrist. Klar für Mutter und Vater schließt die Elternzeit an die Muschufrist an. Sie ist aber beim AG ab Geburtstag des Kindes zu beantragen! Die Dauer der Elternzeit ist immer noch bis zu dreinJahren nach Geburt zu beantragen..wie gehabt.
Lg
Sschausten
Sandra, Halle:
20.03.2013 11:08
Hallo
unser et ist am 20.7.13. kann mein mann gleich nach der geburt 2 monate elternzeit nehmen?das wäre ja dann bis zum 19.9.13 und ich dann die 12 monate bis zum 19.9.2014?
das ist do rechnerisch so möglich oder habe ich das falsch verstanden?
Simon P. München/Unterföhring:
21.02.2013 16:37
Folgende Situation:
Mein/unser Sohn ist im November 2012 geboren.
Ab Ende März gehe ich für 1,5 Jahre in Elternzeit.
Ich habe das fristgerecht (7 Wochen vorher) bei meinem AG/Chef (persönlich) eingereicht/angemeldet.
Nun, mußte er heute völlig überraschend Insolvenz beantragen.
Es sind noch genau 5 Wochen bis zum Beginn meiner Elternzeit !!!
Bleibt dabei mein Anspruch auf Elternzeit & Elterngeld unberührt ?! Mein festes Arbeitsverhältnis (unbefristete Festanstellung) fällt nun ja weg.
"Muss" mein AG mich offiziell kündigen (schriftlich) oder geht das mit der Anmeldung der Insolvenz einher ?
Das ich mich bei der AA als "arbeitslos" melden muss wurde mir schon telefonisch mitgeteilt !
Wer ist hiermit rechtlich so vertraut um mir genaue Auskünfte geben zu können ?!
Vielen Dank !
mailto:simon.piyamongkol@gmx.de
Osman, hanau:
06.02.2013 18:41
Mein kind wird ab juni 2013 2 jahre alt kann ich noch für elternzeit beantragen????
erkan gütersloh:
19.09.2012 12:10
meine frau ist hausfrau, sie arbeitet nicht und ich bin seit 5 jahren am arbeiten, wieviel elternzeit steht mir zu...
Alexandra, Halle:
09.09.2012 19:59
ich bin noch bis zum 11.11.12 in elternzeit, habe aber am 31.08.12 meine lehre wieder angefangen, aber mein klener war bis heute krank, morgen ist also der große tag...merke aber das ich es eiglt nicht kann...da ich 6 uhr aus dem haus muss und 17 uhr erst wieder nach hause komme....würde am liebsten noch ein jahr bzw mind ein halbes jahr elternzeit dran hängen....habe aber inziwschen alles in rollen gebraucht, was das ALG II, BAB usw. angeht....ob ich da die zeit noch verlänger kann einfach so ? lg
Andreas, Bremen:
09.08.2012 14:10
Ich habe meinen Antrag auf 2 Monate Elternzeit 1 Jahr nach Geburt meines Sohnes bei meinem Arbeitgeber gestellt und auch genehmigt bekommen. Mittlerweile hat der Geschäftsführer gewechselt, dieser ist nun der Meinung, dass das nicht geht, schliesslich sei ich Abteilungsleiter. Womit muss ich rechnen?
müller, düsseldorf:
03.06.2012 18:28
liebe alle,
zwei fragen:
ich habe fristgerecht meine 2 partner monate beantragt. meine freundin hat vorher ihre 12 (bezahlten) monate genommen. kann ich innerhalb der zwei monate (oder später) meine 'unbezahlte' elternzeit noch verlängern?
zweite frage:
ich habe schon immer nebenberufglich selbständig gearbeitet. kann ich diese freiberufliche tätigkeit in der elternzeit weiter ausüben, von zu hause aus?
dank & grüsse!
schmidt, heidelberg:
23.05.2012 12:17
liebe alle,
ich hätte da eine frage. wenn man eine mündliche kündigung erhält und gesagt bekommt, dass die schriftliche kündigung zwei wochen später erfolgen soll, kann ich schnell elternzeit anmelden und das ganz hinauszögern? hilft eine sofortige anmeldung der elternzeit nach mündlicher aussprache der kündigung?
vielen dank für ihre antworten
Vitali, Essen:
14.05.2012 14:38
Hallo,
kann man auch bei Bezug von ALG1 Elternzeit beim Arbeitsamt beantragen (Kind ist bereits 2,5 Jahre)?
Vielen Dank im Voraus...
Samantha, Mönchengladbach:
14.04.2012 14:08
Sorry, hatte die Anzahl der Vätermonate vergessen. Ich meine natürlich 2 Monate (die Zeit des Mutterschaftsurlaubes).
Danke...
Samantha, Mönchengladbach:
14.04.2012 14:07
Is es möglich dass mein Mann Vätermonate unmittelbar nach der Geburt unseres Kindes nehmen kann, während ich noch im Mutterschaftsurlaub bin. Leider geht das aus dem Eltergeldantrag nicht deutlich hervor.
Es wäre echt super wenn jemand eine (konkrete) Antwort darauf hätte...
Danke
Markus, Hof:
29.03.2012 19:29
kann ich für zwei monate elternzeit nehmen, wenn meine frau schon 1 jahr genommen hat. meine frau geht zum 02.07. wieder arbeiten?!
wenn ja, wie viel würde ich bekommen an geld? ich wo kann ich nachlesen oder mich informieren?
danke
Ulf, Offenburg:
28.03.2012 20:49
Hallo,
kann ich Elternzeit machen, wenn ich mich in gekündigter Position befinde? Also, Kündigung auf den 30.06. ausgesprochen, Elternzeit im Mai/Juni (unter Berücksichtigung der sieben Wochen, die man vorher bei Arbeitgeber) die Elternzeit anzeigen muss.
Danke,
Ulf
nils:
20.03.2012 20:19
Ich werde im Mai zum zweiten mal Vater und habe gleich die zwei Vätermonate beantragt. Ich arbeite als Erzieher im Kindergarten (im öffentlichen Dienst) und mir wurde von meinem Arbeitgeber gesagt, daas ich nur in Elternzeit gehen kann wenn Ersatz gefunden wird.
Kann mir jemand sagen ob mir in diesem Fall der Arbeitgeber die Elternzeit verwehren kann?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Steffi Frankfurt:
09.03.2012 15:33
@Frankfurt
Für die Mutter verlängert such dadurch der Mutterschutz um 2 Wochen, d.h. Errechneter Termin+ 2 Wochen. Unerheblich ist dabei ob z.B. Geplanter Kaiserschnitt. Für den Vater weiss ich's nicht. Könnte mir vorstellen, dass das sehnlich geregelt ist. Frag nach in der Elterngeldstelle im Nordwestzentrum.
sascha kirstein:
04.03.2012 19:13
Wie ist des meine kleine ist am 8.1.12 auf die Welt gekommen und meine Freundin geht nach ihren mutterschutz wider arbeiten also am 5.3.12. Jetzt will ich aber erst im September in Elternzeit und davor arbeiten wir beide geht das?
stephanie:
28.02.2012 12:18
wenn ich elternzeit beim arbeitsgeber beantage wie mache ich das edwa schriftlich.
Frankfurt :
28.02.2012 04:18
Wie ist es denn wenn man elternzeit beantragen tut vom 29.5.12 aber das kind kommt dann z.B 2 wochen früher ???????
Rene:
23.02.2012 14:37
Hallo, ist die Elternzeit genau 4 Wochen, oder einen Monat. Es kann ja sein, das ein Monat mehr wie 4 Wochen hat? Ich möchte gerne ab dem 26.03.12 in Elternzeit gehen. Wann ist dann mein erster Arbeitstag? Am 26.04.12, oder am 23.04.12?
Ralf Ruhl, väterzeit-redaktion:
29.01.2012 11:28
In der Infospalte rechts steht unter "Antäge zum Download" "Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber". Einfach anklicken und ausdrucken!
lars grothe:
25.01.2012 19:33
hallo, muss der arbeitgeben in irgendeiner vorm für das elterngeld aufkommen?? sprich wenn der arbeitnehmer in vaterschaft geht muss dan der arbeitgeber oder der staat zahlen mfg lars
Jens Neustadt:
16.01.2012 20:34
Suche nen antrag zum ausdrucken für meine elternzeit
ich finde hier nix im netz oder bin zu blond
könnt ihr mit bitte helfen so langsam verzweifel ich
irgend ein link wo man es ausdrucken kann
lg Jens
Sascha;Werther:
12.01.2012 13:30
Kann mir jemand sagen ob ich als Vater auch in Elternzeit gehen kann wenn meine Frau nur auf 400 € Basis arbeiten geht?
Peggy:
09.01.2012 15:02
Hallo Steffi,
deine Frage hatte ich damals auch :)
Also, erstmal bezieht sich der Antrag auf Lebenesmonate, daher beantragst du nicht von einem bestimmten Tag an, sondern z.B. 1-12 Lebensmonat des Kindes. Den Antrag selber schickst du ja erst weg wenn das Kind geboren ist. Eher kannst du diesen eh nicht wegschicken, da du dafür auch die Geburtsurkunde brauchst.Falls du diesen aber online schon soweit fertig machen willst, nimm einfach das vorraus. Geburtsdatum. Und dem Arbeitgeber könnt ihr vorher schon mitteilen das dein Mann ab vorraus. Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen möchte aber auch diesen würde ich gleich nach der Geburt des Kindes mit dem korrekten Datum nachreichen. Generell muss man in der ersten Woche nach der Geburt des Kindes sämtliche Anträge wegschicken. Ich habe diese alle soweit vorbereitet damit ich dann nur noch das genaue Geburtsdatum eintragen musste. LG Peggy
Peggy:
09.01.2012 14:50
Hallo Matthias,
da mein Mann und ich das selbe gemacht haben, antworte ich einfach mal auf deine Frage.
Die Aufteilung der beiden Monate ist ohne Probleme möglich. Mein Mann hatte den ersten Monat nach der Geburt genommen und dann noch den 12ten Monat. Ob du aber über den 12ten Lebensmonat hinaus einen Monat nehmen kanns, weiss ich nicht sicher. Meine aber das es bis zum 14ten LB-Monat geht. Ich hatte damals kurz bei der Beratungsstelle (wo du auch den Antrag hinschickst) angerufen und die haben mir das schnell erklärt. Z.B. auf Antrag eintragen: 1-2 Lebensmonat und 13-14 Lebensmonat.
LG
Matthias:
07.01.2012 17:57
Hallo, kann ich 2 Vätermonate aufteilen? 1 Monat nach der Geburt und den anderen Monat nach 13 Monaten?
Danke
N.W:
05.01.2012 19:26
Werde Mitte Mai Vater und möchte gleich die Vätermonate nehmen. Da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe, würde ich gerne wissen ob ich überhaupt in Elternzeit gehen kann?
Kann mir das jemand beantworten?
Vielen Dank
Steffi Gröbner, Aich:
14.12.2011 08:02
Hallo, mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen, und zwar die ersten Beiden direkt nach der Geburt. Auf welches Datum stelle ich den Antrag bzw, was mache ich, wenn sich das Baby nicht an den errechneten Geburtstermin hält und früher oder später auf die Welt kommt? Ist er dann an den Termin aus dem Antrag gebunden? Oder trage ich besser gar kein exaktes Datum in den Antrag ein?
Vielen Dank! Mfg Gröbner
:
12.12.2011 19:17
für Pelz aus Hamburg: die 8 Wochen nach der Geburt ist die Mutterschaft für die Mutter. Danach Elternzeit. Der Vater kann die Elternzeit sofort ab dem ersten Tag beantragen.
Pelz, Hamburg:
11.12.2011 11:03
Hallo, ab wann beginnt die Elternzeit? 8 Wochen nach der Geburt?
Halimi,Darmstadt:
14.11.2011 09:13
Hallo,
ich möchte wissen wer bezaht die Elternzeit wen man nimt.
Malte, hamburg:
03.11.2011 14:35
@ Susanne:
Es geht doch auch bei diesem Artikel ums gesellschaftliche Umdenken!!! Wollen wir die Frau mit Kinder an der Brust vor dem Herd??? Auf der anderenseite diskutiert die politik über frauenquoten in Führungsposition. Das passt alles nicht zusammen. Die Arbeitgeber sollten das Thema Familie bzw work life balance nutzen und nicht verteufel ... gerade im Bezug auf den Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern.
Meiner Generation (1985) ist nicht nur das wichtig was auf dem Kontoauszug steht. Wir müssen im hier und jetzt leben, denn Rente gibts wohl nicht (lieber Herr Blühm), wenn wir mal in den Genuss kommen sollten!
Die Elternzeit für Mütter beginnt immer am ersten tag nach Ende des Mutterschutzes und geht bei drei Jahre bis einen tag vor dem Geburtstag in drei jahren.
Elterngeld kann man erst beantragen, wenn das Kind geboren wurde. Für den Antrag benötigt man eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, die man zusammen mit der Geburtsurkunde kostenlos erhält.
Elternzeit kann man als man auch im 14. und 15 Monat nehmen, aber Elterngeld wird nur in den ersten 12 bzw. 14 Monaten bezahlt.
alica 89075ulm:
08.10.2011 12:21
Hallo ist Elternzeit ab geburt(28.09.2008)oder schriftlich Beantragt (14.11.2008)?? wann müsste ich wieder anfangen bei 3 Jahre Erziehungsurlaub??
Artur , Nürnberg:
18.09.2011 18:56
Hallo , bis wann kann ich elternzeit beantragen (bis was für ein alter vom kind ) das ich noch geld in der elternzeit bekomme?
MfG
Marc,Gründau:
24.05.2011 13:57
Hallo,wir sind am 17.08.2010 Eltern geworden.Meine Frau
hat hat zwei Jahre Elternzeit genommen.Ich möchte Ende diesen Jahres zwei Monate Elternzeit nehmen.
Ist dies auch möglich im 14. und 15. Monatohne Probleme möglich?
MfG
Kafa83,Büchel:
06.03.2011 11:31
hallo,mein Sohn ist am 11.02.11 geboren und ich würde gerne von 11.06 bis 11.08 Elternzeit beantragen.Ich fange jedoch am 1.10 eine neue Stelle als Beamtenanwärter in einer JVA an,das weiß mein Arbeitgeber jedoch noch nicht da ich noch bis 1.04 Probezeit habe.Kann ich die Elternzeit ganz normal beantragen und ganz wichtig kann ich nach der Elternzeit also ab 11.08 selber Kündigen?Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.Mfg
Jasmin Offenbach:
07.02.2011 17:26
Hallo,
Habe zunächst nur ein Jahr elternzeit genommen doch jetzt merke ich es reicht mir nicht.
Was mache ich jetzt bekomme ich noch geld wenn ich auf 2 jahre verängere.
Falko, Wolfsburg:
25.01.2011 11:45
Hallo,
wenn ich mir mit meinem Arbeitgeber schon einig bin, kann ich die Elternzeit (zwei Monate) auch in weniger als 7 Wochen beantragen?
Alice, Bernau:
04.10.2010 06:59
Hilfe,
ein Freund lebt von der Mutter seines Sohnes seit kurz nach der Geburt getrennt.
Der Kleine ist jetzt 4 1/2 und lebte bislang bei der Mutter.
Nun hat er das volle Sorgerecht bekommen und den Kleinen zu sich geholt. Kann er jetzt noch Elternzeit nehmen um erstmal für den Spatz da zu sein?
Wenn nein gibt es noch andere Möglichkeiten?
Klaus, Dresden:
27.09.2010 14:37
Hallo,
darf der Varter 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn die Mutter Hausfrau ist?
Darf der Arbeitsgeber überhaupt den Antrag auf Elternzeit für Vater (12 Monate) ablehnen?
Vielen Dank für die Antworten!
AE, Breisac:
23.09.2010 15:31
man sollte sich auch mal in den Arbeitgeber versetzen! Wenn ein Vater ein ganzes Jahr aus einem Kleinbetrieb in Elternzeit geht, muss er sich nicht wundern, wenn nach dem Jahr die Kündigung auf dem Tisch liegt! und der Arbeitgeber hat völlig recht wenn er den Elternzeiter nicht mehr nimmt. Man denke an den "Ersatz" der her musste, soll er diesen wieder rausschmeisen? EZ für Väter ist Mist
Daniel, Frankfurt:
22.07.2010 09:57
Hallo,
Ich habe eine etwas verrückt wirkende Frage. Im Spätherbst werde ich zum zweiten Mal Vater und möchte für ein Jahr Elternzeit beantragen. Um den Spagat zwischen "Nicht-zu-früh" und "Fairerweise-so-früh-wie-möglich" zu schaffen, möchte ich meinen Arbeitgeber nicht zu lange in Unkenntnis lassen.
Da ich aber berechtigte Befürchtungen habe, dass man mir dann schnell kündigen wird, hat ein Bekannter einen besonderen Vorschlag gemacht. Ich sollte doch mit dem Gespräch beim Arbeitgeber gleich den Antrag auf die zwei Vätermonate meiner ersten Tochter (25 Monate alt) einreichen. Dann müsste ich ja sofort acht Wochen Sonderkündigungsschutz geniessen, anschliessend zwei Monate wegen Vätermonaten. Und daran anschliessend sofort wieder wegen der fristgerechten Beantragung der Elternzeit für die zweite Tochter. Geht das wirklich? Kann ich aus der Elternzeit der ersten Tochter heraus wegen Geburt der zweiten Elternzeit beantragen?
Vielen Dank für die Antworten!
Sonja, St. Georgen:
12.07.2010 15:21
Hallo Theo,
mein Mann hat auch 2 nicht zusammenhängende Monate bei seinem AG beantragt. Da man sich sofort auf die ersten beiden Lebensjahre des Kindes festlegen muss, müsste nach meinem Verständnis ein Kündigungsschutz zwischen 1. und 2. Vatermonat bestehen, außer natürlich bei Fällen von Insolvenz o.ä. Die große Gefahr für Väter besteht also nur wenn die Elternzeit zu früh beantragt wird. Da muss der Gesetzgeber unbedingt noch nachbessern. Ich denke nicht, dass Ihr Männer ein gutes Gefühl dabei habt wenn ihr Euren AG erst relativ kurzfristig über Eure Absichten informieren könnt. Die momentane Lage bedeuted ja eigentlich Klappe halten und 8 Wochen vor Elternzeitbeginn gleich schriftlich beantragen ohne vorher eine Ankündigung gemacht zu haben.
Theo, berlin:
14.04.2010 15:24
Ist es möglich in meiner Elternzeit meinen Arbeitgeber zu kündigen ?
Michel, Berlin:
09.03.2010 14:05
Hallo, Der geplante Termin für die entbindung ist 09.Juni 2010.
Muss das Kind schon geboren werden, damit ich Elternzeit beantragen kann ? Oder darf ich mit acht Wochen vor der geplante Termin rechnen ? Ich würde gern ab 09 Juni im Elternzeit sein für ein Monat.
Danke.
Sascha,Berlin:
04.03.2010 12:54
ich war im Ausland und habe einen neuen job und 6 monate probezeit. Nun möchte ich im Juni meine Elternzeit nehmen. Der erste Tag der Elternzeit ist 2 Tage vor Ablauf der Probezeit. Wann soll ich meinen Arbeitgeber am besten informieren ohne das ich die Kündigung kassiere?
Viele Grüsse an alle Papas aus Berlin
Oliver, Heinsberg:
14.02.2010 20:18
Habe gerade gelesen das der Partner min. zwei Monate Elternzeit beantragen muss. Gilt dieses nur wenn man die max 14 Monate erhalten möchte.
Wie verhält es sich denn wenn die Frau 12 Monate und der Mann nur einen Monat bzw. zwei mal 14 Tage beantragen möchte.
Ralf Ruhl, Väterzeit-Redaktion:
06.01.2010 21:07
Man kann insgesamt bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen, Geld gibts aber nur für 12 Monate, 14, wenn die Partnerin mindestens zwei Monate nimmt.
Falk Simons, Dortmund:
06.01.2010 08:38
Hallo,
kann ich, als Vater, auch nur 2 Monate Elternzeit nehmen, owohl meine Frau keine nimmt?
Karsten Knigge, väterzeit-Redaktion:
10.08.2009 15:03
Liebe Frau Meier,
eigentlich beantworten unsere Artikel fast alle Ihrer Fragen. Bitte wenden Sie sich an eine lokale Beratungsstelle, wenn Sie noch unsicher sind. Das kann Ihnen viel zusätzliches Geld bringen!
Viele Grüße!
Karsten Knigge
Meier, Tübingen:
10.08.2009 08:38
Mein Mann möchte gerne 2x 1 Monat Vaterzeit nehmen. Ist das generell möglich? Bei uns wird es voraussichtlich Mitte Oktober (14.10.) soweit sein. Ich möchte direkt in die Elternzeit gehen - wann muss ich den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber einreichen? Mein Mann würde gerne Juni 2010 und September 2010 die Vaterzeit nehmen, geht das oder müssen die 2 Monate am Stück genommen werden? Wie ist das mit dem Elterngeld? soweit ich bisher verstanden habe, werden mir 2 Monate Mutterschutz (Mutterschaftsgeld) auf meine 12 Monate Anspruch angerechnet, d.h. ich würde theoretisch nur bis zum 14. August 2010 Elterngeld bekommen, oder? Mein Mann würde aber für den Monat Juni 2010 und für den Monat September 2010 ebenfalls Elterngeld bekommen, oder? Werden Einkünfte aus Vermietung auf das Elterngeld angerechnet?