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Leibliche Väter


Rechte leiblicher Väter stärkenBild: © Sergej Khackimullin - Fotolia.com

Die Bundesregierung will die Rechte biologischer Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes zusammenleben, stärken. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Bisherige Rechtspraxis


Bis jetzt hatte ein leiblicher Vater, der nicht mit der Mutter des Kindes zusammen lebte, keine Chance auf das Sorgerecht, wenn die Mutter es ihm nicht zugestand. Der biologische Vater müsse bereits eine Beziehung zum Kind aufgebaut haben, um es zu erlangen, so urteilten deutsche Gerichte. Auch wenn die Schuld bei der Mutter lag, sie den Aufbau einer Beziehung zwischen Vater und Kind erfolgreich verhindert hatte, hatte der Mann keine Aussicht, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind zugestanden zu bekommen.

Diese Praxis hatte der EGMR 2010 kritisiert (Väterzeit hierzu: Biologische Väter schlechter gestellt ). Jetzt hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der leiblichen Vätern auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit zum Umgang mit ihrem Kind verschaffen soll.

Nachhaltiges Interesse zeigen


"Künftig haben biologische Väter ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern, sofern es die Begegnung nicht im Einzelfall dem Kindeswohl zuwider läuft. Die Vater-Kind-Beziehung ist gerade auch für die Kinder wichtig", sagte die Justizministerin. Zeigt der leibliche Vater ein nachhaltiges Interesse am Kind, soll er Umgangs- und Auskunftsrechte erhalten, so der Vorschlag zur Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das gilt, wenn es bereits einen rechtlichen Vater gibt, die Mutter also mit einem anderen Mann verheiratet ist oder ein anderer Mann das Kind als seins anerkannt hat.

Ist kein rechtlicher Vater vorhanden, muss der biologische Vater zunächst seine Vaterschaft feststellen lassen (Vaterschaftstest) und sie dann anerkennen. Damit muss er Unterhalt zahlen und bekommt gleichzeitig die Möglichkeit des Umgangs. All das gilt nur, wenn es nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Ralf Ruhl

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