Elterliche Sorge
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Sorgerecht, elterliche Sorge - was heißt das eigentlich? Und ist eine Gesetzesreform nötig?
Sorgerecht
Im Zuge der Reform des Familienrechts wurde 1980 der Begriff der elterlichen Sorge eingeführt, gemeinhin "Sorgerecht" genannt. Er ersetzte den bis dato vorherrschenden Begriff der "elterlichen Gewalt". Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Ausgestaltung der elterlichen Sorge in den §§ 1626 bis 1698 geregelt. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge für das Kind.
Vermögenssorge
Hat ein Kind geldwertes Vermögen, sei es auch noch so klein, haben die sorgeberechtigten Eltern das Recht, dieses in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Sie dürfen es anlegen und vermehren, sie dürfen es aber auch nutzen und ausgeben - z.B. um eine Wohnung zu kaufen. Dabei muss es wirtschaftlich angelegt werden, insbesondere ist auf die Verzinsung zu achten. Erträge aus dem Vermögen dürfen für Verwaltungskosten, sowie den alltäglichen Bedarf des Kindes und seiner minderjährigen Geschwister genutzt werden.
Personensorge
Wer das Sorgerecht für ein Kind hat, darf auch bestimmen, wo es wohnt. Das ist logisch, denn in der Regel soll es ja in der Wohnung der Eltern großgezogen werden. Außerdem gehören Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes zur Personensorge. Welcher Kindergarten und welche Schule besucht wird, welche Tagesmutter beauftragt wird oder welcher Babysitter - das bestimmt, wer das Sorgerecht innehat, ebenso, welche Berufsausbildung angestrebt oder welche Lehrstelle angetreten wird. Auch die religiöse Erziehung gehört dazu. Sorgeberechtigte dürfen dem Kind bei Krankheit Medikamente verabreichen oder in eine Operation einwilligen. Der Umgang mit den Eltern, ebenso mit den Großeltern, Verwandten oder anderen Personen, zu denen das Kind eine Bindung hat, gehört zur Personensorge. Dabei müssen die Sorgeberechtigten jedoch immer das Kindeswohl im Auge behalten.
Die Sorgeberechtigten
Inhaber der elterlichen Sorge sind, wenn sie verheiratet sind, Mutter und Vater. Da aber inzwischen etwa 40 Prozent der Kinder in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften geboren werden, in Patchwork- oder Stieffamilien leben, entspricht es nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, die elterliche Sorge ausschließlich an die Ehe zu binden. Unverheiratete Eltern haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben und zu beurkunden. Diese ist auch nicht einfach zu widerrufen. Wenn die Mutter der gemeinsamen Sorge nicht zustimmt, bekommt sie zunächst das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Der Vater hatte bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 keine rechtliche Möglichkeit, juristisch die Mitwirkung der Mutter bei einer Erklärung der gemeinsamen Sorge zu erwirken. Aufgrund dieses Urteils ist jetzt eine Neuregelung des Sorgerechts nötig geworden.
Drei Sorgerechtsmodelle in der Diskussion
Momentan stehen grundsätzlich drei Sorgerechtsmodelle zur Diskussion:
Wer das alleinige Sorgerecht hat, darf alles bestimmen, was das Kind betrifft. Wo es wohnt, wohin es in Urlaub fährt, ob es einer Sekte angehören soll, ob es vegetarisch ernährt wird, welchen Kindergarten es besucht etc. Bei Unverheirateten hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht, es sein denn, sie stimmt einer Erklärung der gemeinsamen Sorge zu. Der Vater darf nicht das Schulzeugnis seines Kindes unterschreiben, er darf beim Arzt auch keiner medikamentösen Behandlung zustimmen, er darf nicht den seit neuestem nötigen Personalausweis für das Kind beantragen. All das darf nur die Mutter. KritikerInnen bemängeln, dass die meisten Väter im Alltag genauso gut das Kind erziehen können und sich die meisten unverheirateten Eltern im Alltag gemeinsam um die Kinder kümmern - wieso sollte der Vater rechtlich davon ausgeschlossen bzw. vom Wohlwollen der Mutter abhängig sein? Außerdem sei die Gefahr groß, dass das Kind dem Vater entfremdet werde (PAS - Parental Alientation Syndrome). BefürworterInnen gehen davon aus, dass die Mutter sowieso weiß, was das Beste fürs Kind ist, dass sie sowieso den größten Teil der Erziehungs- und Pflegeleistung erbringt. Wieso sollte sie sich dann vom Vater des Kindes reinreden lassen? Außerdem hilft das alleinige Sorgerecht im Falle von Gewalt oder Drohungen, dem Vater den Kontakt zum Kind zu verweigern.
Modell: Alleiniges Sorgerecht
Wer das alleinige Sorgerecht hat, darf alles bestimmen, was das Kind betrifft. Wo es wohnt, wohin es in Urlaub fährt, ob es einer Sekte angehören soll, ob es vegetarisch ernährt wird, welchen Kindergarten es besucht etc. Bei Unverheirateten hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht, es sein denn, sie stimmt einer Erklärung der gemeinsamen Sorge zu. Der Vater darf nicht das Schulzeugnis seines Kindes unterschreiben, er darf beim Arzt auch keiner medikamentösen Behandlung zustimmen, er darf nicht den seit neuestem nötigen Personalausweis für das Kind beantragen. All das darf nur die Mutter. KritikerInnen bemängeln, dass die meisten Väter im Alltag genauso gut das Kind erziehen können und sich die meisten unverheirateten Eltern im Alltag gemeinsam um die Kinder kümmern - wieso sollte der Vater rechtlich davon ausgeschlossen bzw. vom Wohlwollen der Mutter abhängig sein? Außerdem sei die Gefahr groß, dass das Kind dem Vater entfremdet werde (PAS - Parental Alientation Syndrome). BefürworterInnen gehen davon aus, dass die Mutter sowieso weiß, was das Beste fürs Kind ist, dass sie sowieso den größten Teil der Erziehungs- und Pflegeleistung erbringt. Wieso sollte sie sich dann vom Vater des Kindes reinreden lassen? Außerdem hilft das alleinige Sorgerecht im Falle von Gewalt oder Drohungen, dem Vater den Kontakt zum Kind zu verweigern.
Modell: Gemeinsames Sorgerecht auf Antrag
Der ledige Vater darf frühestens sechs Wochen nach der Geburt beim Jugendamt einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen, widerspricht die Mutter nicht, wird dem stattgegeben. BefürworterInnen sehen hier die große Chance für die Mutter, zu testen, ob der Vater es ernst meint mit der gemeinsamen Verantwortung, ob er wirklich bereit ist für das Kind zu sorgen. Auch sei die Gefahr, dass der Vater z.B. mit Androhung von Gewalt Kontakt zum Kind erzwingt, geringer, denn die Mutter kann ja noch ablehnen bzw. hat Bedenkzeit. KritikerInnen halten es für absurd, dass dem Vater erst dann ein Recht gewährt wird, wenn die Mutter zustimmt. Umgekehrt würde ein Sturm der Entrüstung durchs Land fegen, wenn jemand der Mutter nur auf Antrag die Chance einräumen wollte, sich um ihr Kind zu kümmern. Dieses Angewiesen sein auf das Wohlwollen der Mutter widerspreche dem Gedanken der Gleichberechtigung der Geschlechter. Außerdem könne es den Kontakt zwischen Vater und Kind erschweren sowie den Erziehungsstil und die Erziehungsbereitschaft des Vaters deutlich erschweren. Das könne auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, wenn z.B. die Mutter den in ihren Augen riskanten Sport "Klettern" ablehnt und der Vater sich dem fügt, weil er fürchtet, dass sie sonst einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen wird.
Modell: Gemeinsames Sorgerecht von Geburt an
Das bedeutet, Vater und Mutter haben das gleiche Recht sich von Anfang an um ihr Kind zu kümmern und die Personen- sowie Vermögenssorge wahrzunehmen. KritikerInnen bemängeln, dass hier dem Vater, der sich nicht oder zu wenig ums Kind kümmert, große Möglichkeiten eingeräumt werden, den Alltag des Kindes zu bestimmen und so die Selbstbestimmung der Mutter zu begrenzen. BerfürworterInnen sagen, wenn es Konflikte gibt, beispielsweise in Erziehungsfragen, müssen Eltern diese austragen und sich einigen - wie es von Verheirateten auch verlangt wird.
Ralf Ruhl