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Wie und wo muss Elternzeit beantragt werden?


Was muss der Antrag beinhalten?


Gibt es Fristen für den Antrag?

Was gilt, wenn ich die Frist versäumt habe?

Was ist, wenn mein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt?

Elternzeit: Beantragung


Elternzeit: BeantragungBild: time./photocase.de

Was ist, wenn mein Kind ein Frühchen ist, also mehr als drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde?

Wie und wo muss Elternzeit beantragt werden?

Die Elternzeit beantragst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber. Der Antrag muss deinem Chef spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit unterschrieben vorliegen. Eine Zustimmung deines Chefs ist rechtlich nicht nötig. Wir empfehlen jedoch, die Mitteilung bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben zu schicken.

Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, den du über die gesamte Elternzeit genießt. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.

Hier findest du weitere Hinweise für deinen Antrag:

Artikel: Antrag auf Elternzeit

Was muss der Antrag beinhalten?

Ein formloses Schreiben an deinen Chef genügt. Darin gibst du verbindlich an, wie du die ersten zwei Jahre deiner Elternzeit gestalten willst, d.h. in welchen Zeiträumen innerhalb der ersten beiden Lebensjahre deines Kindes du Elternzeit nimmst.
Gib dabei genaue Daten an und vermeide Formulierungen wie "Elternzeit für ein Jahr". Wenn du als Vater unmittelbar nach der Geburt deines Kindes Elternzeit nehmen möchtest, gib als Beginn "ab Geburt" an. Nenne deinem Chef auch das voraussichtliche Geburtsdatum, damit dieser sich z.B. um eine Vertretung kümmern kann.

Falls du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du das hier bereits andeuten und Vorschläge zum Zeitpunkt und zur genauen Stundenzahl machen. So kannst du vermeiden, dass dein Chef den Antrag ablehnt, weil er z.B. schon für die gesamte Dauer deiner Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt hat.

Weitere Informationen zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit findest du hier:

Artikel: Teilzeitarbeit und Elternzeit

Alle wichtigen Musteranträge findest du hier:

Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber (Muster)

Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit (Muster)

Antrag auf Übertragung von Elternzeit? – Lies hier, ob und wann er nötig ist

Gibt es Fristen für den Antrag?

Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit bei deinem Chef angemeldet werden. Die Elternzeit beginnt für die Mutter frühestens nach Ende des Mutterschutzes (d. h. in der Regel nach der achten Woche nach der Geburt des Kindes) und für den Vater frühestens mit der Geburt des Kindes.

Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt für Mütter und Väter ein besonderer Kündigungsschutz, der über die ganze Auszeit Gültigkeit hat. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.

Was gilt, wenn ich die Frist versäumt habe?

Wenn du die Frist nicht eingehalten hast, beginnt die Elternzeit immer sieben Wochen, nachdem dein Chef deinen Elternzeitantrag erhalten hat - der Termin für den Beginn deiner Elternzeit verschiebt sich also entsprechend um sieben Wochen.

Was ist, wenn mein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt?

Wird dein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren, muss dir dein Chef die Elternzeit entsprechend flexibel einräumen. Mütter müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist anmelden. Kommt das Kind am errechneten Termin oder später zur Welt, muss die Anmeldung der Elternzeit also innerhalb der ersten Lebenswoche deines Kindes beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Was ist, wenn mein Kind ein Frühchen ist, also mehr als drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde?

Bei einer Frühgeburt verlängert sich für Mütter die Mutterschutzfrist um die Zeit, die das Kind zu früh kommt - mindestens aber auf 12 Wochen nach der Geburt. Soll sich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, haben Mütter auch entsprechend mehr Zeit, um die Elternzeit - unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist - anzumelden.

Väter können die Anmeldefrist der Elternzeit beim Arbeitgeber aus dringenden Gründen - und mindestens sieben Wochen vor Beginn - verkürzen. Eine Frühgeburt ist ein solcher dringender Grund.

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