Elterngeld Plus fördert Teilzeitarbeit
Bild: © Ana Blazic Pavlovic - Fotolia.com
Wer in Teilzeit arbeitet und gleichzeitig sein Kind betreut, kann jetzt länger Elterngeld beziehen. Das sieht das neue Elterngeld Plus vor. Im Detail sorgt es aber leider für einige Verwirrung, zumal die Berechnungen nicht immer transparent sind.
Gerechtigkeitslücke schließen
Mit dem Elterngeld Plus soll eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden. Denn Väter und Mütter, die in ihrer Elternzeit gleichzeitig Teilzeit arbeiten, bekommen mit dem ursprünglichen Elterngeld deutlich weniger Geld vom Staat als diejenigen, die in dieser Zeit ganz auf die Berufstätigkeit verzichten.
Das "normale" Elterngeld gibt es für längstens 14 Monate - zwölf Monate plus zwei Partnermonate. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1800 Euro. In der Regel beträgt das Elterngeld 65% des Nettoverdienstes. Da es keinen Freibetrag gibt, den man dazu verdienen darf, werden alle Einkünfte während der Elternzeit anteilig angerechnet. Daher stehen Teilzeitverdiener schlechter da.
Das "normale" Elterngeld gibt es für längstens 14 Monate - zwölf Monate plus zwei Partnermonate. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1800 Euro. In der Regel beträgt das Elterngeld 65% des Nettoverdienstes. Da es keinen Freibetrag gibt, den man dazu verdienen darf, werden alle Einkünfte während der Elternzeit anteilig angerechnet. Daher stehen Teilzeitverdiener schlechter da.
Mehr Geld in Teilzeit
Hier knüpft das Elterngeld Plus an: Wenn Väter und Mütter Teilzeit arbeiten, sollen sie maximal die Hälfte des Elterngeldes bekommen. Das können sie bis zu 28 Monate lang beziehen, und diese Monate können bis zum achten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden. Allerdings müssen beide Eltern in mindestens vier aufeinander folgenden Monaten jeweils 25 bis 30 Stunden Teilzeit arbeiten. Sonst läuft das Elterngeld nur über 24 Monate. Die Partnermonate können wie bisher aufgeteilt werden.
Ein Beispiel: Ein Vater verdient vor der Geburt des Kindes 2000 Euro netto. Bisher bekam er 65 %, also 1300 Euro, über 14 Monate. Mit Elterngeld Plus kann er bei seinem bisherigen Arbeitgeber weiterhin bis zu 30 Stunden beschäftigt sein und 900 Euro netto verdienen. Dazu bekommt er über 28 Monate 650 Euro Elterngeld, wenn die Mutter ebenfalls mindestens vier Monate lang Teilzeit arbeitet und nebenbei das Kind betreut.
Ein Beispiel: Ein Vater verdient vor der Geburt des Kindes 2000 Euro netto. Bisher bekam er 65 %, also 1300 Euro, über 14 Monate. Mit Elterngeld Plus kann er bei seinem bisherigen Arbeitgeber weiterhin bis zu 30 Stunden beschäftigt sein und 900 Euro netto verdienen. Dazu bekommt er über 28 Monate 650 Euro Elterngeld, wenn die Mutter ebenfalls mindestens vier Monate lang Teilzeit arbeitet und nebenbei das Kind betreut.
Getrennte Eltern
So weit ist das Elterngeld Plus absolut positiv zu bewerten, denn es fördert die partnerschaftliche Erziehung mit möglichst gleicher Zeitaufteilung zwischen Vätern und Müttern. Ein Problem ergibt sich jedoch, wenn das Paar sich trennt - sei es vor der Geburt oder während der ersten beiden Lebensjahre. Immerhin ein Drittel der Kinder macht ungewollte Bekanntschaft mit diesem Phänomen, in absoluten Zahlen etwa 200.000. Es ist also nicht nur eine kleine Minderheit betroffen - und außerdem sind es diejenigen, die in Zukunft die Geschicke unseres Zusammenlebens bestimmen werden.
Wie beim Elterngeld gilt auch beim Elterngeld Plus als Anspruchsvoraussetzung, dass der Antragsteller mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das ist aber bei getrennten Eltern nicht der Fall. So ist es durchaus möglich, dass sich beispielsweise die Mutter vormittags um das Kind kümmert und nachmittags ihrer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Dann hat der Vater seinen Teilzeitarbeitstag bereits hinter sich und kann die Betreuung übernehmen.
Ein Ziel der Regelung ist es, dass beide Eltern eingeschränkt erwerbstätig sind und sich bei der Kinderbetreuung abwechseln. Das tun vor allem viele getrennte Eltern, die das Wechselmodell praktizieren und nicht das nach dem Entwurf favorisierte Residenzmodell. Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Väteraufbruchs für Kinder, merkt an, dass somit im Gesetz "das Prinzip eines gemeinsamen Haushalts über die personelle Kontinuität der Kinderbetreuung" gesetzt werde. Dies widerspreche auch dem Anspruch, allen Familienformen gerecht zu werden. Im Fall getrennter Haushalte sollte, so Sonnenberger, "rechtlichen Eltern ein eigenständiger Anspruch auf Elterngeld eingeräumt" werden. Nach der bisherigen Regelung werden getrennte Eltern auf eine bestimmte Art des Familienlebens festgelegt.
Wie beim Elterngeld gilt auch beim Elterngeld Plus als Anspruchsvoraussetzung, dass der Antragsteller mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das ist aber bei getrennten Eltern nicht der Fall. So ist es durchaus möglich, dass sich beispielsweise die Mutter vormittags um das Kind kümmert und nachmittags ihrer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Dann hat der Vater seinen Teilzeitarbeitstag bereits hinter sich und kann die Betreuung übernehmen.
Ein Ziel der Regelung ist es, dass beide Eltern eingeschränkt erwerbstätig sind und sich bei der Kinderbetreuung abwechseln. Das tun vor allem viele getrennte Eltern, die das Wechselmodell praktizieren und nicht das nach dem Entwurf favorisierte Residenzmodell. Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Väteraufbruchs für Kinder, merkt an, dass somit im Gesetz "das Prinzip eines gemeinsamen Haushalts über die personelle Kontinuität der Kinderbetreuung" gesetzt werde. Dies widerspreche auch dem Anspruch, allen Familienformen gerecht zu werden. Im Fall getrennter Haushalte sollte, so Sonnenberger, "rechtlichen Eltern ein eigenständiger Anspruch auf Elterngeld eingeräumt" werden. Nach der bisherigen Regelung werden getrennte Eltern auf eine bestimmte Art des Familienlebens festgelegt.
Drohende Kündigung
Ein weiteres Problem, vor allem für die in ihrer Mehrheit voll erwerbstätigen Väter: die Antragsfristen. Beim "normalen" Elterngeld gilt acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz, sieben Wochen vorher muss spätestens der Antrag beim Arbeitgeber eingereicht sein. Entsprechend sieht es beim Elterngeld Plus aus: Hier liegen die Fristen bei 13 bzw. zwölf Wochen. Väter haben also nur eine Woche, in der sie ohne Angst vor Kündigung ihrem Arbeitgeber mitteilen wollen, dass sie sich mehr um ihre Kinder kümmern wollen. Auch an einen Kündigungsschutz nach der Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung ist nicht gedacht - obwohl sich immer noch viele Väter darüber beklagen, dass sie einen Tag nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz das Kündigungsschreiben auf dem Tisch liegen hatten. So werden Existenzängste der Familien verschärft. Von den Gewerkschaften wurde bis jetzt zu diesem Thema keine Stimme laut.
Unübersichtlicher Antragswust
Momentan sieht es noch so aus, als wäre mit dem Elterngeld Plus ein ungeheurer Aufwand für die Anträge verbunden. Und für so etwas haben Eltern logischerweise weder Zeit noch Lust. Schließlich sollen sie in der Elternzeit ja ihre Kinder betreuen und nicht zu Ämtern laufen. So kann erst der Antrag auf Elterngeld gestellt werden, dann getrennt davon der Antrag auf Elterngeld Plus. Gesondert werden Vor- und Hauptbescheide ausgestellt. Sowohl die Eltern als auch die Arbeitgeber sind verpflichtet, über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit Auskunft zu erteilen. Wird die Höchstarbeitszeit von 30 Stunden auch nur von einem Elternteil überschritten, wird alles zurück abgewickelt und das Geld muss zurückgezahlt werden. Das klingt nach einem bürokratischen Kontrollmonster, das viele hoch bezahlte Arbeitsstunden von administrativ Beschäftigten kosten wird.
Das wäre leicht zu vermeiden, wenn generell erst der "normale" Elterngeldantrag gestellt würde, dann der "Plus-Antrag". In dem müssen ja sowieso alle Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Das wäre leicht zu vermeiden, wenn generell erst der "normale" Elterngeldantrag gestellt würde, dann der "Plus-Antrag". In dem müssen ja sowieso alle Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Wie wollen wir erziehen und leben?
Grundsätzlich stellt sich auch bei der Diskussion ums Elterngeld Plus die Frage, wie wir eigentlich unsere Kinder erziehen und betreuen wollen - und wie wir leben wollen. Gehört unser Leben dem Arbeitgeber? Ist es unser Hauptanliegen, zu arbeiten, uns sogar in der Arbeit zu verwirklichen? Dann steht dem Primat der Erwerbstätigkeit vor der Familienarbeit nichts entgegen. Die Frage ist jedoch: Wer betreut und erzieht unsere Kinder, wenn nach einer relativ kurzen Spanne beide Eltern Vollzeit arbeiten? Und wer erzieht und betreut sie vorher, während sie beide Teilzeit arbeiten?
Die Forderung nach mehr Krippenplätzen ist wohlfeil, löst jedoch das Problem nicht. Schon heute sind Betreuungszeiten von acht und mehr Stunden für Unter-Zweijährige keine Seltenheit. Wer betreut da nach welchen Kriterien? Der Staat? Die Kirche? Damit hatten wir doch in beiden deutschen Staaten nicht gerade die besten Erfahrungen. Wollen wir wirklich unser Liebstes, unsere Babys, fast den ganzen Tag lang in die Hände von uns unbekannten und von uns nicht zu kontrollierenden Menschen geben? Die meist noch schlecht bezahlt werden und mit einem niedrigen Betreuungsschlüssel in engen Räumen bei hohen Dezibelzahlen Zuwendung geben sollen? Die Kinder wollen das sicher nicht.
Ralf Ruhl
Die Forderung nach mehr Krippenplätzen ist wohlfeil, löst jedoch das Problem nicht. Schon heute sind Betreuungszeiten von acht und mehr Stunden für Unter-Zweijährige keine Seltenheit. Wer betreut da nach welchen Kriterien? Der Staat? Die Kirche? Damit hatten wir doch in beiden deutschen Staaten nicht gerade die besten Erfahrungen. Wollen wir wirklich unser Liebstes, unsere Babys, fast den ganzen Tag lang in die Hände von uns unbekannten und von uns nicht zu kontrollierenden Menschen geben? Die meist noch schlecht bezahlt werden und mit einem niedrigen Betreuungsschlüssel in engen Räumen bei hohen Dezibelzahlen Zuwendung geben sollen? Die Kinder wollen das sicher nicht.
Ralf Ruhl
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