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30.01.2009
3. Woche
Elterngeld - Vorsicht Fallen!
Da es bei uns weiterhin recht gut läuft, nutze ich den Blog diesmal dazu, Euch vor Fallen beim Elterngeld zu warnen.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
diesmal möchte ich Euch im Wesentlichen vor ein paar Fallen beim Elterngeld warnen. Insofern mache ich den Wochenbericht recht kurz:
Unser Alltag lief die ersten Tage der letzten Woche so vor sich hin. Eigentlich haben wir wenig Probleme. Gerade Tanja ist derzeit relativ pflegeleicht. Bei Alexander läuft es auch ganz gut. Leider hält er uns immer wieder nachts wach, indem er eine oder mehrere Wachphasen in die Mitte der Nacht verlegt. Außerdem ist er in seinen Wachphasen zur Zeit sehr unruhig und betreuungsbedürftig. Aber da wir beide zuhause sind, lässt sich das Kind – im wahrsten Sinne – schon schaukeln.
Leider bewahrheitete sich zur Mitte der Woche die Sorge, dass uns die im Augenblick in den Kindergärten unseres Bundeslandes umlaufende Erkältungswelle erwischen würde. Schon Anfang der Woche war es in unserem Kindergarten verdächtig still, da viele Kinder bereits krank zuhause waren. Wir erhielten dann Dienstag den Anruf, dass Tanja Fieber hat und wir sie abholen dürften. Die folgenden beiden Tage war Tanja dann mit starkem Husten und zeitweiligem Fieber zuhause. Wenigstens Freitag war sie allerdings wieder soweit hergestellt, dass sie wieder in den Kindergarten gehen konnte.
Unsere große Befürchtung ist natürlich, dass wir uns und vor allem Alexander sich anstecken könnte. Zwar sind Säuglinge durch die Antikörper in der Muttermilch ziemlich gut dagegen geschützt, sich bei der Mutter anzustecken. Dies gilt aber nicht unbedingt für Infektionen durch Dritte. Unsere zunächst überlegte Option, dass meine Frau mit Alexander vorsichtshalber in ein Hotel umzieht (so früh muss er wirklich noch nicht krank werden), haben wir dann aber doch nicht wahr gemacht. Wenn Tanja uns angesteckt hat, dann dürfte es schon passiert sein.
Ansonsten nervt die andauernde Kälte, die die Möglichkeiten zum Hinausgehen nicht gerade erweitert. Wie jedes Jahr wünschen wir uns den Frühling herbei und schmieden schon mal mehr oder weniger ernsthaft Reisepläne dahin „wo es warm ist“.
Das Hauptthema meines Blogs liegt diese Woche allerdings auf dem Elterngeld.
Als ich zuerst vom Elterngeld hörte, war ich rundherum begeistert. Endlich wird die Erziehung von Kindern zwar nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt, aber wenigstens für diejenigen teilweise bezahlt, die vorher gearbeitet haben. Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr sehe ich, dass das Elterngeld zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber in vielen Fällen auch zur Mogelpackung werden kann. Ich habe mal zusammen notiert, was man zum Elterngeld unbedingt wissen sollte:
Punkt 1:
Ganz allgemein zum Thema: Es ist keineswegs so, dass das Elterngeld in Deutschland eine neue Erfindung ist. Tatsächlich gab es diese Leistung in ganz ähnlicher Form schon in den letzten Jahren der DDR. Und wurde dann mit der Wiedervereinigung zu Gunsten des weit geringeren (BRD-)Erziehungsgeldes gestrichen. Wenn ich auch mitnichten ein Freund der DDR war, finde ich es doch erstaunlich, wie jetzt, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, das Elterngeld als angeblich brandneue Idee hochkommt.
Punkt 2:
Zudem war das System des Elterngelds in der DDR besser gelöst. Dort erhielt man nämlich das Geld als Quasi-Arbeitslohn unmittelbar vom Betrieb, in dem man arbeitete (und der holte es sich dann vom Staat wieder). Das bedeutete nicht nur wesentlich weniger Verwaltungsaufwand für den Bürger, sondern führte auch dazu, dass diese Leistung bei der Rente voll angerechnet wird. Beim neuen System läuft das nicht so. Man muss sich die Bescheinigungen vom Arbeitgeber besorgen und damit zum Amt laufen – Zeitaufwand, Missverständnisse und falsch ausgefüllte Formulare inklusive. Und bis auf die vernachlässigbare Anrechnung von Kindererziehungszeiten wirkt sich das heutige Elterngeld bei der Rente nicht aus.
Punkt 3:
Sicherlich hat sich auch schon rumgesprochen, dass man im Regelfall auch nicht 14 Monate Elterngeld bekommt (wie stolz durch die Politik verkündet), sondern dass üblicherweise 2 Monate abgezogen werden, in denen die Frau Muttergeld erhält. Bleiben also 12 Monate, die man sich als Paar wirklich teilen kann.
Punkt 4:
Als Elterngeld erhält man bekanntermaßen zwei Drittel des Gehaltes. Aber nicht des letzten Gehaltes, sondern des Durchschnitts der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Das ist z.B. für all die ein Problem, die in diesen Monaten wegen Betreuung eines ersten Kindes zeitweise nur Teilzeit gearbeitet haben. Wie bei uns. Gehässig formuliert: Wer so blöd ist, sein Kind selbst zu betreuen anstatt es möglichst früh in den Kindergarten zu stecken, der bekommt auch weniger Elterngeld. Ach ja, Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld werden natürlich nicht berücksichtigt.
(Viel blöder wird das übrigens noch bei Selbstständigen: Erfolgt z.B. die Zahlung für einen erledigten Auftrag noch rechtzeitig im letzten Monat vor der Geburt, wird das beim Elterngeld berücksichtigt. Erfolgt die Zahlung erst später, weil der Kunde erst dreimal gemahnt werden muss, kann das wiederum als Einkommen angerechnet werden.)
Punkt 5:
Okay, dann also von den letzten 12 Monaten den Durchschnitt bilden und dann davon 2 Drittel? Nein. Denn zum Schluss der Berechnung werden dann einfach noch mal „Werbungskosten“ abgezogen. Und das nicht zu knapp. Bei einem berechneten Elterngeld von monatlich 1.500 Euro kann das schon mal 50 Euro weniger bedeuten.
Punkt 6:
Super, das Elterngeld ist steuerfrei. Es gibt da nur ein ganz kleines, geradezu winziges Problem. Bei der Steuererklärung wird das steuerfrei ausgezahlte Elterngeld nämlich kurzerhand auf die Einkünfte drauf geschlagen – und damit zur Ermittlung der Steuern herangezogen. Dies führt dazu, dass man beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich je nach Einkommen des Partners deutlich Steuern nachzahlen darf.
Nimmt man mal diese letzten Punkte zusammen, stellt man fest, dass die meisten Elterngeldbezieher alles in allem eher bei 50-55 Prozent liegen als bei 66 Prozent.
Punkt 7:
Das kanntet Ihr alles schon? Hat sich alles schon rumgesprochen? Dann kommt jetzt etwas, das viele erst merken, wenn es schon zu spät ist. Glaubt bloß nicht, dass Ihr bei – sagen wir – 5 Monaten Elternzeit tatsächlich auch für 5 Monate das entsprechende Elterngeld bekommt.
Das ist mir nämlich jetzt beim hiesigen Versorgungsamt klar gemacht worden, als ich meinen Antrag einreichen wollte (nicht ohne unfreundlich-arrogante Sprüche wie: „Das steht doch so im Gesetz“ und „Hätten Sie sich doch vorher erkundigen können“).
Das Problem ist hier, dass der Gesetzgeber die Leistung nicht nach den Monaten der Elternzeit zahlt (was ja eigentlich einfach und logisch wäre), sondern nach Bezugszeiträumen, die sich wiederum an den Lebensmonaten des Babys orientieren.
Ich erkläre es Euch mal ganz langsam:
Kein Problem haben die, die genau zu den jeweiligen Lebensmonaten des Babys Elternzeit nehmen. Nehmen wir an, Dein Kind wird am 05. Februar geboren und Du machst dann nach Deiner Mutterschutzfrist ab dem 05. April x Monate Elternzeit. Dann stimmt der Bezugszeitraum – also der jeweilige Lebensmonat – mit der Elternzeit überein.
Aber nehmen wir mal an, dass Du nach der Mutterschutzfrist noch mal zwei Wochen arbeitest, um eine Arbeit abzuschließen, oder – eigentlich ganz typisch – einfach zuerst noch alten Urlaub nimmst. Sollte ja eigentlich kein Problem sein, dann nimmst Du halt ab 20. April Elternzeit.
Aber dummerweise stimmen jetzt der Lebensmonat des Kindes und Deine Elternzeit nicht mehr überein. Der Lebensmonat (Bezugszeitraum) geht vom 05. April bis 04. Mai, Dein Elternzeitmonat aber vom 20. April bis 19. Mai. Jeder normale Mensch würde nun sagen: „Was soll`s? Die Frau/der Mann nimmt einen Monat Elternzeit und bekommt für diese Zeit kein Gehalt. Also zahlen wir auch das volle Elterngeld.“
Aber so geht das natürlich nicht. Vielmehr wird beim Bearbeiten des Elterngeldantrages nun spitzfindig gerechnet. Da Du ja im Bezugszeitraum April bis zum 19. gearbeitet hast, werden diese Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes für diesen Monat angerechnet. Im Extremfall führt dies dazu, dass Du statt Deines Dir eigentlich zustehenden Elterngeldes nur den Grundbetrag von 300 Euro erhältst.
Jetzt denkst Du vielleicht: Seltsames System, aber so schlimm ist das ja nicht. Denn was mir halt im ersten Monat angerechnet wird, wird mir logischerweise im letzten Monat wieder draufgerechnet. Ne, ne, so geht das nicht. Denn dann hast Du ja keine Elternzeit mehr, also bekommst Du auch kein Elterngeld.
Habe ich es einigermaßen verständlich erklärt? In der Kurzfassung: Wer nicht taggenau zu den Lebensmonaten des Kindes Elternzeit nimmt, dem wird für einen Monat das Elterngeld gekürzt. Je größer dabei der Unterschied zwischen dem Elternzeit-Monat und dem Lebensmonats des Kindes ist, desto mehr wird abgezogen.
Also für alle, die noch Elternzeit beantragen wollen: Sorgt unbedingt dafür, dass Eure Elternzeit möglichst genau mit den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmt. Ansonsten bekommt Ihr Abzüge.
In meinem Fall wird das Ganze noch absurder: Nehme ich erst Urlaub und dann Elternzeit, wird mein Elterngeld gekürzt, weil dann Elternzeit und Lebensmonate des Babys nicht übereinstimmen. Nehme ich hingegen erst Elternzeit und dann meinen Urlaub – was effektiv aufs Gleiche hinausläuft – bekomme ich das volle Elterngeld für alle Monate.
Ach ja, Punkt 8:
Wer sich jetzt genauso wie ich über diesen bürokratischen Schwachsinn ärgert, der letztlich nur dazu führt, dass man Teile des Elterngeldes, das einem eigentlich zusteht, nicht bekommt, kann seinerseits den Staat reinlegen. Da sich da Elterngeld nach dem Netto berechnet, sollten die Elternteile, die überwiegend die Elternmonate nehmen (also im Zweifel die Frau), sofort nach dem Erkennen der Schwangerschaft durch Wechsel der Steuerklasse ihr Netto erhöhen. Das ist rechtmäßig, wie mehrere Gerichte festgestellt haben! Klappt aber leider nur, wenn man verheiratet ist....
In diesem Sinne: Ich hoffe, ich konnte für den ein oder anderen von Euch ein paar Euro herausholen. Lasst Euch nicht ver......... albern.
Euer Gerd
marcel, ahrensburg:
28.02.2011 12:41
genau in der von dir in punkt 7 beschriebenen falle hänge ich auc gerade - LM vs. KM :(
J.G. , Gladbeck:
09.03.2009 19:56
Lieber Gerd
Ich danke dir, für die Hinweise in Sachen Elterngeld.
Vieles was du schreibst ist gut zu wissen, denn die finanzielle Situation nach der Geburt finde ich nicht unerheblich, da sollte man im voraus schon wissen, worauf man sich einläßt.
Lass dich durch manche neg. Kommentare nicht abschrecken, sondern schreib weiter so interessante Berichte! Liebe Grüße
Sandra, Hamburg:
04.02.2009 21:57
Hallo Gerd, ich finde deinen Blog in der Regel immer sehr interessant zu lesen. Ausführungen zum Elterngeld gehören jedoch nicht dazu. Persönlich finde ich, daß das Elterngeld eine wirkliche Erleichterung ist und bin froh, daß wir in den Genuß gekommen sind. Die Lücken und Tücken sind sowieso bei jedem anders. Ein paar Worte möchte ich jedoch noch zu dem Komentar von Bianca verlieren. Die Einstellung von Bianca finde ich ziemlich arrogant. Gerade Frauen, die gut verdienen, sollte das Elterngeld eine Erleichterung sein, was es ja letztendlich auch ist. Wenn du 3 Jahre zu Hause bleiben willst, ist das dein Problem, wie du das finanzierst. Aber du kannst nicht erwarten, daß der Staat dir volle 3 Jahre dein altes Gehalt zahlt. Dann hättest du lieber auf ein Kind verzichten sollen, wenn dir Geld so wichtig ist. Und von abschieben nach einem Jahr kann überhapt keine Rede sein. Unser Sohn ist mit einem Jahr in die Krippe gekommen, da ich meine alte Tätigkeit mit 30 Stunden in der Woche wieder aufgenommen habe. Ich liebe meinen Sohn sehr, und weiß, das er gerne dort hingeht und gut aufgehoben ist. Deine Einstellung finde ich ziemlich antiquiert und hoffe, daß sie nicht für die Mehrzahl der Frauen steht. Liebe Grüße aus Hamburg
Bianca, München:
04.02.2009 12:26
ohaa, also ich kenn mich ja mit diesem ganzen bürokratischen Mist sowieso nicht aus, finde es aber eine Schweinerei.
Schon allein, dass man Elterngeld nur 12 Monate bekommt. Früher sind Mütter bis zum 3.Lebensjahr ihrer Kinder zuHause bei ihnen geblieben und dann erst wieder arbeiten. Haben aber auch diese 3 Jahre Geld bekommen. Und jetzt soll ich nach einem Jahr mein Kind "abschieben" zur Kita, Pflegemutter oder was weis ich, weil ich ja dann kein Geld mehr bekomme, um dann arbeiten zu gehen. Ich hab gelesen mit dieser Methode soll den Müttern der Arbeitseinstieg leichter gemacht werden. So ein schwachsinn. Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet die Mutter nach der Elternzeit (die auch 3 Jahre im normalfall ist) wieder einzustellen. Er muss ihr ja den Platz freihalten oder dann wieder frei machen. Und ich finde es schon wichtig die ersten 3 Jahre bei seinem Kind zu sein. Das ist die wichtigste Zeit. Okay man kann sich schon einen Nebenjob suchen und in der Zeit arbeiten gehen wo der Vater des Kindes dann Zeit zum Aufpassen hat.
Und noch eins finde ich echt schade. Und zwar dass das Elterngeld sehr wenig ist, besser gesagt finde ich es zuuuuu wenig. Ich habe, bevor ich schwanger war sehr gut verdient und hatte alles für mich alleine.
Jetzt wenn dann mein Baby da ist(kommt in 2Monaten) hab ich fast die hälfte weniger geld zur Verfügung, muss das aber für 2 Personen nutzen. Und Babysachen(windel, nahrung, klamotten)sind nicht so billig. Naja ich bin schon sehr gespannt, wie das ganze laufen wird, wenn dann meine kleine Maus auf der Welt ist.
Liebe Grüße
Gast:
03.02.2009 18:12
manchmal heißen welche Silvia,plötzlich jedoch Simone.schon komisch!!!
Silvia, München:
03.02.2009 14:20
Hallo Gerd,
also wir haben in der Schwangerschaft bei der zuständigen Elterngeldstelle alle Daten eingereicht und nach einem halbstündigen
Telefongespräch sämtlichen Ungereimtheiten geklärt. Danach haben wir exakt den zu erwartenden Betrag genannt bekommen und einige Gesetzeslücken noch dazu.
Kann Deine Ausführung nicht ganz teilen. Früher gabs wirklich nichts; das sollte man bei der ganzen Maulerei nicht vergessen.
Übrigens wenn ein KInd Fieber hat und nach zwei Tagen wieder im Kindergarten ist braucht man sich nicht wundern wenn's relativ schnell wieder krank ist. Ich habe selbst drei Kinder (2 Jahre und Zwillinge 4Monate) die auch ständig krank sind, ist echt nervig, aber so ist es halt nun mal.
Liebe Grüße Simone
Stefanie, Köln:
03.02.2009 13:01
Hallo, keine Sorge, die meisten Babys verarbeiten eine Erkältung in dem Alter innerhalb von drei Tagen. Unser Sohn war leider schon nach einer halben Woche erkältet, weil die große ihn angesteckt hat.Nch drei Tagen war alles wieder gut. Im Bekanntenkreis genauso.
eva-maria, düsseldorf:
02.02.2009 20:48
hi,
naja, immerhin bekommt ihr geld, und nicht wie wir, die nur beim 1.kind erziehungsgeld bekamen(1 jahr 304€ monatlich), bei nr. 2 leider knapp über der (sowieso niedrigen einkommensgrenze) waren, deshalb null erziehungsgeld für nr. 2 und nr. 3, die kurz vor neuem gesetz geboren wurde, bei dem wir wenigstens etwas bekommen hätten. so ist das, man bekommt 3 kinder für vater staat und bekommt nur kindergeld.
kannst du dir vorstellen, wie ich mich da geärgert habe?
liebe grüße, eva
Gast:
02.02.2009 19:12
also, ich fand´s ganz interessant, auch, wenn wir den ganzen bürokratiekram schon hinter uns gebracht haben. und die ironie fand ich durchaus angemessen. bei uns war´s so, dass wir dachten, wir hätten uns vorher ausreichend informiert (bei verschiedenen stellen), aber dann hat mein freund (selbstständiger) letztlich sogar 300 euro weniger bekommen (!), als wir uns vorher ausgerechnet haben. und zwar deshalb, weil bei selbstständigen nämlich - nicht, wie du schreibst - die letzten 12 monate vor geburt berücksichtigt werden, sondern das abgeschlossene steuerjahr vor dem geburtsjahr des kindes (wegen des einzureichenden steuerbescheides). und das war bei meinem freund leider weniger. außerdem wird bei selbstständigen der krankenkassenbeitrag des gesamten jahres abgezogen, da der bei angestellten im nettolohn ja auch nicht drin ist. da selbstständige sich aber meist privat versichern (müssen), liegt der ganz schön weit oben.... naja, wir haben´s trotzdem irgendwie hinbekommen und insgesamt ist es ja wirklich toll, dass der staat die familien so unterstützt :-) liebe grüße und weiterhin gute gesundheit, i, köln
Gast:
02.02.2009 18:39
leider diesmal ziemlich langweiliger Bericht.
C, München:
02.02.2009 12:09
Hallo Gerd,
ich schließe mich der Meinung des Vorkommentars an.
Zur Ergänzung: wenn man zwei Kinder zeitnah aufeinanderfolgend bekommt, dann hat man auch zweimal fast volles Elterngeld. Das klappt leider nicht, wenn ein paar Jahre dazwischen wartet - man kann dann aber auch nicht das erste Kind volle 8 Stunden in den
Kindergarten geben.
M, Soest:
02.02.2009 06:47
Hallo Gerd,
größtenteils finde ich Deine Ausführungen zum Elterngeld sehr unsachlich. Manchmal ist Ironie im Übermaß auch Fehl am Platze und macht den Blog/Artikel für (anfangs) interessierte Leser unverständlich... Schade, war eigentlich vielversprechend.
Tagebuch
3. Woche Elterngeld - Vorsicht Fallen!
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