Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit: Praktische Infos

Die aktuelle Corona-Krise stellt viele vor große Herausforderungen. Vor allem Arbeitnehmer fürchten um ihren Job. Der sicherste Weg, weiterhin attraktiv für den Arbeitsmarkt zu bleiben, sind Weiterbildungen. Ob und inwieweit sind diese auch während der Kurzarbeit möglich? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Warum eine Weiterbildung in der Corona-Krise sinnvoll ist
Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit?
Auch während der Kurzarbeit können Weiterbildungen staatlich gefördert werden. Eine Förderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob die Weiterbildungskosten voll oder teilweise übernommen werden, hängt ebenfalls von einigen Faktoren ab.
Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildungsförderung während Kurzarbeit?
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, welche über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Der Erwerb des Berufsabschlusses liegt mindestens vier Jahre zurück.
- In den letzten vier Jahren vor Antragstellung wurde nicht an einer nach Sozialgesetzbuch III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
- Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes durchgeführt und dauert mehr als 160 Wochenstunden.
- Sowohl die Maßnahme als auch der Träger selbst müssen für die Förderung zugelassen sein und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.
- Der Antragsteller ist vom Strukturwandel betroffen oder strebt eine Weiterbildung in einem Engpassberuf an. In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten kann hiervon abgewichen werden.
Findet eine Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz statt, muss der Arbeitgeber der Weiterbildung allerdings zustimmen. Somit haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Doch nicht immer weiß der Arbeitgeber vom Qualifizierungswunsch oder -bedarf seines Mitarbeiters. Deswegen empfiehlt es sich, vorab das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Sofern dieser das Okay für die Weiterbildung gibt, kann sich der Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit wenden und mit dieser das weitere Vorgehen besprechen. Wenn ein Anspruch auf Förderung besteht, erhält der Mitarbeiter in der Regel einen Bildungsgutschein. Auf diesem sind die geltenden Bedingungen festgelegt. Bei welchem Träger man die Maßnahme absolvieren möchte, kann man jedoch selbst entscheiden.
Bereits vor drohender Kurzarbeit handeln
Ein großer Vorteil bei Weiterbildungen vor angeordneter Kurzarbeit: Kommt es im Unternehmen zu Arbeitsausfällen, können Mitarbeiter diese Zeiten nutzen, um ihr Bewerberprofil zu schärfen. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Schließlich erwirbt der Mitarbeiter höhere Qualifikationen, welche er später gezielt im Unternehmen einsetzen kann.
Weiterbildungen, die vor der Kurzarbeit begonnen wurden
Aber wie sieht es aus, wenn die Kurzarbeit ganz oder teilweise endet? Hier gilt: Die Teilnahme an der während der Kurzarbeit begonnenen Weiterbildung darf einer Rückkehr zur normalen Arbeitszeit nicht im Weg stehen. Demnach muss sich die Weiterbildung zeitlich der komplett oder teilweise entfallenden Kurzarbeit anpassen. Bei der Rückkehr zur Regelarbeitszeit muss die Weiterbildung also enden. Einzige Ausnahme: Arbeitgeber und Mitarbeiter stimmen einer Fortsetzung zu und der Beschäftigte wird freigestellt um die Weiterbildung auch über das Ende der Kurzarbeit hinaus absolvieren zu können.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten können genutzt werden?
1. die allgemeine politische Weiterbildung
2. die berufliche Weiterbildung
3. die Weiterbildung an Hochschulen
Allgemeine Weiterbildung:
Zur allgemeinen Weiterbildung gehören alle Weiterbildungsangebote, die keinen direkten Bezug zum Beruf haben, also Kurse zu Medienkompetenz oder Teamfähigkeit sowie Sprachkurse. Der Teilnehmer erwirbt hierbei so genannte Schlüsselkompetenzen, die er in seinem Beruf sowie in der Arbeitswelt allgemein nutzen kann.
Berufliche Weiterbildung:
Anders sieht es bei einer beruflichen Weiterbildung aus. Hierzu zählen Kurse, mit denen berufliche Kenntnisse vertieft oder ergänzt werden. Möglichkeiten gibt es dabei viele, zum Beispiel Umschulungen, Anpassungsfortbildungen und Aufstiegsfortbildungen.
Weiterbildung an Hochschulen:
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung stehen einem alle Wege für ein Studium offen. Dank spezieller Angebote kann ein Studium auch berufsbegleitend durchgeführt werden. In Workshops, Seminaren oder mittels E-Learning kann neues Wissen erworben und ein anerkannter Abschluss angestrebt werde. Besonders beliebt ist etwa der Master of Business-Administration. Ein Hochschulstudium bietet sich vor allem dann an, wenn man in Führungspositionen aufsteigen möchte.