Wochenbettbetreuung und Nachsorge
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Eine Geburt bedeutet Veränderung. Doch schnell bemerkt man: der einst so eingespielte Alltag muss völlig neu organisiert werden, anfangs vor allem im Wochenbett und bei der Nachsorge. Wir zeigen, welche Ansprüche ihr habt und wie das alles gut gelingen kann.
Betreuung zu Hause
Jetzt geht es um die Bedürfnisse aller Familienmitglieder. Um diese alle zu erfüllen, müssen teilweise anstrengende Phasen durchlaufen werden. Dennoch beginnt für die meisten Familien gerade jetzt nicht nur eine schöne, sondern auch noch eine echt aufregende Zeit. Damit sich die Mutter jetzt ganz um ihr Kind kümmern kann, ist in den ersten Wochen nach der Geburt des Babys die Hebamme Ansprechpartner und Begleitung zugleich. In der Regel kommt die Hebamme gerade in den ersten zehn Tagen täglich zu Besuch nach Hause. Ihre Aufgabe ist es, neben dem allgemeinen Zustand der Mutter auch den des Kindes zu kontrollieren. Sie prüft die Nabelheilung des Säuglings, sein Trinkverhalten sowie bei der Mutter die Wundheilung nach Dammriss bzw. Dammschnitt. Gleiches gilt bei erfolgtem Kaiserschnitt. Sie kontrolliert auch wie sich die Gebärmutter zurückbildet.
Dabei richtet sich die Anzahl der Besuche allein nach den Bedürfnissen von Mutter und Kind. Bis ein Kind die achte Woche vollendet hat, besteht für die Mutter die Möglichkeit, die Hebamme darüber hinaus noch 16 mal um Rat und Hilfe zu bitten. Sollten im Anschluss daran auch noch Stillprobleme auftreten, hat die Mutter das Recht, noch einmal 4 mal in Kontakt zu ihrer Hebamme zu treten. Ist die Mutter auf weitere Besuche angewiesen, können diese durch einen Arzt verordnet werden. Dasselbe gilt entsprechend für den Fall einer Frühgeburt oder bei größeren Problemen, hier genügt dann ein entsprechendes Rezept durch den Frauenarzt. Die Wochenbettbetreuungen sind völlig unabhängig von der Art der Entbindung und werden von den Krankenkassen in voller Höhe übernommen.
Anspruchsberechtigte
Eine Wochenbettbetreuung steht allen Frauen nach einer Geburt zu. Dies gilt auch bei einer Fehl- oder Totgeburt. In der typischerweise andauernden sechs- bis achtwöchigen Phase hat die Mutter so die Möglichkeit, sich von Schwangerschaft und Geburt zu erholen. Aber auch Adoptiveltern können einen entsprechenden Antrag bei ihrer oder der Krankenkasse ihres Kindes stellen. Die Unterstützung durch eine Hebamme soll dazu dienen, dass sich die Eltern schnell auf ihre neue Situation einstellen können. Dies gilt in besonderem Maße für Frauen, die ein Adoptivkind stillen wollen. Für sie ist die Unterstützung durch eine Hebamme unerlässlich.
Gerade für Adoptiveltern dient die Wochenbettzeit dazu, sich dem neuen Lebensrhythmus durch das Baby anzupassen. Die Unterstützung durch die Hebammenhilfe erfolgt auf Rechnung, die durch die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet wird. Ist die Mutter Privat versichert, erhält sie eine Rechnung für die Krankenkasse. Über diese Leistungen hinaus übernehmen die privaten Kassen weitere individuelle Leistungen. Welche das genau sind, solltet ihr bei eurer Kasse erfragen. Leistungen wie Säuglingspflege, Babymassage oder Schwimmkurse zählen nicht dazu und müssen privat übernommen werden.
Mütter im Frühwochenbett, also vom 1. bis 10. Tag nach der Geburt, benötigen Ruhe und entsprechende Pflege. Es sollte während dieser Zeit auch keinerlei körperliche Arbeit verrichtet werden. Vielmehr sollte sich die Mutter voll und ganz auf ihr Neugeborenes und sich selbst konzentrieren. Daher besteht in Deutschland im Rahmen des Mutterschutzgesetzes ein absolutes Beschäftigungsverbot in den ersten acht Wochen nach der Geburt. Innerhalb dieser Zeit wird der Verdienstausfall entweder von der Krankenkasse, vom Arbeitgeber oder aus einem Familienfonds ersetzt. Neben dieser Leistung hat die Mutter ein Recht auf medizinische Betreuung durch die Hebamme, die Mutter und Kind in dieser neuen Situation umfassend unterstützt.
Nachsorge
Einmalzahlungen
Wer über ein niedriges Einkommen verfügt, kann über verschiedene Einrichtungen wie Arbeiterwohlfahrt, Pro Familia, Caritas, Deutscher Familienverband, Diakonisches Werk einen Unterstützungsantrag stellen. Diese sind generell an die Bundes-Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" zu stellen. Dabei sollte der Antrag nicht nur frühzeitig gestellt werden, er ist auch einkommensabhängig und richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Die Einmalzahlungen, die nicht mehr zurückgefordert werden, liegen zwischen 300 und 1.500 Euro. Alleinerziehende sowie Familien ab 3 Kindern können über die Landes-Stiftung "Familie in Not" eine Geldleistung erhalten. Hierzu werden die entsprechenden Anträge bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder bei den Sozial-, Jugend- oder Gesundheitsämtern eingereicht. Die Höhe richtet sich nach der Bedürftigkeit und nach den Mitteln, die der Stiftung zur Verfügung stehen.
Teilweise fehlt Familien auch das Geld für wichtige Anschaffungen wie das von bestimmten Kleidungsstücken oder gar die Babyausstattung selbst. Hilfe leisten hier die Sozialämter.
Nachsorge
Ist das Baby erst einmal auf der Welt, sollte man sich so schnell wie möglich bei der Krankenkasse melden und eine Hebamme aus dem Wohnort suchen. Die Nachsorge beinhaltet dabei nicht nur die gemeinsame Beobachtung des Neugeborenen, Hebammen behandeln auch eine eventuelle Neugeborenen-Gelbsucht, versorgen den Nabel und wiegen das Baby im Bedarfsfalle. Weitere Unterstützung erfahren Mütter beim Stillen, beim Milcheinschuss oder bei anderweitig auftretenden Problemen. Je nach Dienstleister wird die Wochenbettbetreuung auch noch verbunden mit einer Haushaltshilfe für den Krankheitsfall. Einige Anbieter übernehmen dabei in kompetenter Weise die Haushaltsweiterführung wie zum Beispiel das Kochen, Putzen oder Einkaufen.
Neben der Betreuung des Babys erfolgt zusätzlich die Betreuung der älteren Geschwister. Hinzu kommt eine Nachtbetreuung, damit die Mutter selbst auch mal zum Schlafen kommt. Wenn Krankenkasse oder Jugendamt diese Leistungen nicht übernehmen: Lasst es euch als Gutschein von Freunden, Verwandten oder Bekannten schenken. Auf diese Weise ist das Geld sinnvoll angelegt und es kommt erst gar nicht zu einem - ach je, dem zwölften Strampler.
Dietmar Kern