Sorgerecht: Verfassungsgericht urteilt für unverheiratete Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat unverheiratete Väter im Ringen ums Sorgerecht gestärkt. Das Recht unverheirateter Mütter, mit einfachem Veto das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, ist Vergangenheit.
Mehr Rechte für Väter
Mehr Rechte für Väter
Gemeinsames Sorgerecht
Wer will, dass sich Väter gleich stark und gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, darf sie beim Sorgerecht nicht ausgrenzen. Das sagt
Erkenntnisse einer Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums
Erkenntnisse einer Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums
Alleinerziehende Väter
Sie sind eine der am stärksten wachsenden gesellschaftlichen Gruppen. Und sie organisieren sich ganz anders als alleinstehende Mütter.
Wie der Alltag von alleinerziehenden Vätern aussieht
Wie der Alltag von alleinerziehenden Vätern aussieht
Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung und Namensregelung
Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung und Namensregelung
Verheirateten Vätern wird das geteilte Sorgerecht automatisch zugesprochen. Eine Vaterschaftsanerkennung ist für Kinder die in eine eheliche Gemeinschaft geboren werden nicht notwendig.
Für unverheiratete Väter sind beide Vorgänge eine unkomplizierte Formalie. Dieser Behördengang kann bereits von der Geburt erledigt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung über das geteilte Sorgerecht müssen beide Elternteile beim zuständigen Standesamt unterschreiben.
Dabei wird auch festgelegt welchen Nachnamen das Kind tragen wird. Die Eltern müssen sich auf den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters einigen. Doppelnamen sind nicht zulässig. Alle weiteren Kinder in dieser Partnerschaft werden den gleichen Nachnamen bekommen, da Geschwisterkinder die gleichen Nachnamen tragen sollen.
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Verheirateten Vätern wird das geteilte Sorgerecht automatisch zugesprochen. Eine Vaterschaftsanerkennung ist für Kinder die in eine eheliche Gemeinschaft geboren werden nicht notwendig.
Für unverheiratete Väter sind beide Vorgänge eine unkomplizierte Formalie. Dieser Behördengang kann bereits von der Geburt erledigt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung über das geteilte Sorgerecht müssen beide Elternteile beim zuständigen Standesamt unterschreiben.
Dabei wird auch festgelegt welchen Nachnamen das Kind tragen wird. Die Eltern müssen sich auf den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters einigen. Doppelnamen sind nicht zulässig. Alle weiteren Kinder in dieser Partnerschaft werden den gleichen Nachnamen bekommen, da Geschwisterkinder die gleichen Nachnamen tragen sollen.
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