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Väter streiten für Mütterrente


Versorgungsausgleich - Väter streiten für MütterrenteBild: © stakhov - Fotolia.de

Die im Juli 2014 eingeführte Mütterrente gilt trotz ihres irreführenden Namens auch für Väter - wenn diese sich in der Kleinkindphase intensiv um ihren Nachwuchs gekümmert haben. Bisher kaum bekannt: auch geschiedene Männer können rückwirkend von der neuen Regelung profitieren, indem sie den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen.

Väter: engagiert für Kinder vor 1992


Schon der Begriff war falsch und ausgrenzend. Als nach Bildung der Großen Koalition die Umsetzung eines zentralen Wahlversprechens der Christdemokraten diskutiert wurde, sprachen Politiker und Berichterstatter ständig von der "Mütterrente”. Dabei hatte der Gesetzentwurf das Vorhaben zwar für Laien unverständlich, aber durchaus geschlechtsneutral formuliert. Von einem "Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung” war im offiziellen Bürokratendeutsch die Rede. Bezeichnungen wie "Elternrente” oder "Erziehendenrente” wären also treffender. Neben über neun Millionen Müttern haben nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums immerhin rund 150 000 Väter Anspruch auf die neue Leistung. Dazu zählen zum Beispiel Witwer, die ihre vor 1992 geborenen Kinder nach dem Tod der Mutter alleine groß zogen. Zu den möglichen Nutznießern gehören aber ebenso geschiedene Väter, die sich vor einer Trennung engagiert um gemeinsame Kinder gekümmert haben.

Versorgungsausgleich neu berechnen lassen!


Aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund belegen, dass immer mehr dieser Väter jetzt vor die Familiengerichte ziehen. Wenn sich nämlich das Altersgeld einer früheren Partnerin durch die Mütterrente erhöht, können Geschiedene den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen. Schon im zweiten Halbjahr 2014, also unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Rentenpaketes der Bundesregierung, ist die Zahl dieser von Juristen so genannten Abänderungsverfahren explosionsartig auf über 2000 angewachsen. Zwischen Juli und Dezember 2013, also im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor, hatten die Statistiker nicht einmal 300 solcher Fälle verzeichnet. Väter, die bei regionalen Rententrägern wie den früheren Landesversicherungsanstalten ihre Anträge stellten, sind in den Berechnungen noch gar nicht enthalten. Die vorläufige Bilanz signalisiert noch keine Antragsflut, der schnelle Anstieg macht aber deutlich, was auf die Gerichte noch zukommen könnte. Denn den wenigsten Trennungsvätern ist bislang überhaupt bekannt, dass neben ihrer Ex-Frau auch sie selbst von der "Mütterrente” profitieren könnten. Wenn zum Beispiel zwei damals gemeinsam versorgte Kinder vor 1992 geboren sind, macht das immerhin gut 28 Euro mehr Rente pro Monat aus; bei drei Kindern sind es schon fast 43 Euro. Voraussetzung ist jeweils, dass das Familiengericht im Änderungsverfahren den betroffenen Männern die Hälfte des zusätzlichen Anspruches an Entgeltpunkten zuspricht.

Lohnt die Rente die Kosten?


Bei der Prüfung existieren allerdings gleich mehrere Haken. So weist Manuela Bodewell von der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich darauf hin, dass die Anträge erst dann bearbeitet werden, wenn mindestens einer der beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder in den nächsten sechs Monaten in den Ruhestand geht. Zudem müssen Väter die Kosten einer weiteren Auseinandersetzung mit der früheren Partnerin bedenken. Heinrich Schürmann vom Oberlandesgericht Oldenburg warnt deshalb vor hastigen Entscheidungen. Eine neuerliche Prüfung der gegenseitigen Rentenansprüche, so der stellvertretende Vorsitzende und Sprecher des Deutschen Familiengerichtstages, lohne sich nur dann, wenn mindestens zwei Kinder aus der geschiedenen Ehe hervorgegangen sind. Wurde dagegen nur ein Kind vor 1992 geboren, wird der vom Gesetz vorgegebene Grenzwert für eine Abänderung des Versorgungsausgleiches gar nicht erst erreicht. Trennungsväter sollten also die finanziellen Vor- und Nachteile wie auch die psychischen Belastungen eines Rechtsstreites sorgfältig abwägen.

Thomas Gesterkamp

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