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Kinder und ihr Geld


Kinder und ihr Geld - Wann sind Kinder geschäftsfähig?Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Was dürfen Kinder mit ihrem Geld tun? Ab wann sind sie geschäftsfähig? Was können Eltern verbieten und rückgängig machen? Wofür müssen sie gerade stehen? Was ist mit dem Taschengeld? Und wieviel soll es eigentlich sein? Fragen, mit denen sich jeder Vater irgendwann einmal auseinandersetzen muss.

Bis 7 Jahre: Nicht geschäftsfähig


Kinder bis zum Alter von sieben Jahren dürfen selbstständig nichts kaufen. Sie brauchen für jeden Einkauf eine Erlaubnis der Eltern, denn sie sind noch nicht geschäftsfähig. Nun muss deshalb noch lange nicht jeder Bäcker, der dem Kind am Sonntag Morgen Brötchen verkauft, eine schriftliche Einwilligung verlangen. Er kann davon ausgehen, dass die Eltern einverstanden sind. Für jedes Herunterladen von Klingeltönen oder den Kauf einer App allerdings sollte nach der Einwilligung gefragt werden - und die können nur die Eltern selbst geben.

Bis 17 Jahre: Beschränkt geschäftsfähig


Zwischen sieben und 17 Jahren gelten Kinder als beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, wenn der Sohn sich ein neues Fahrrad kauft oder die Tochter neue Stiefeletten, können die Eltern den Kauf beim Händler rückgängig machen. Der Händler darf keine Abzüge für irgendetwas in Rechnung stellen, das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass die Eltern ihre Einwilligung vor dem Kauf erklären müssen. Dabei ist es egal, ob die Kinder im Laden, an der Haustür oder per Internet bestellt haben. Auch, wenn Abonnements (Klingeltöne, Streaming-Dienste!) abgeschlossen wurden, gilt: Die Eltern können es rückgängig machen!

Das eigene Konto


Viele Banken und Geldinstitute versuchen, Kinder als Kunden zu gewinnen, indem sie ihnen bei Einrichtung eines Kontos kleine Gutschriften versprechen. Auch hier gilt: Die Eltern müssen mitgehen! Eine Kontoeröffnung ist nur mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten möglich. Kinderkonten werden oft mit 0 Euro monatlichen Gebühren angeboten, auch ohne festen monatlichen Geldeingang. Die Banken lassen es sich schon was kosten, neue künftige Kunden an sich zu binden! Einige dieser Kinderkonten können auch speziell konfiguriert werden, je nachdem, wie weit das Kind erfahren ist damit, das eigene Konto zu nutzen und zu verwalten. Überziehungen sind allerdings in der Regel nicht möglich (was euch als Eltern sicher auch ruhiger schlafen lässt). Online gibt es Übersichten zu den verschiedenen Angeboten.

Was ist aber mit Abhebungen vom Konto? Eltern können mit der Bank eine Höchstgrenze festlegen, mehr darf dann im Monat nicht an das Kind ausgezahlt werden. Auch eine Überziehung des Kontos kann so ausgeschlossen werden. Fährt das Kind mit Freunden für ein paar Tage weg oder geht auf Klassenfahrt kann es sinnvoll sein, eine Zahlkarte im Gepäck zu haben. Sie funktionieren wie Kreditkarten, werden vor der Ausgabe aufgeladen und können im Notfall von den Eltern von Zuhause aus frisch aufgeladen werden. Solche Zahlkarten haben große Kreditkartenunternehmen im Programm, viele Händler akzeptieren sie wie eine normale Kreditkarte.

Ab wann das eigene Konto eingerichtet werden sollte - darüber sollten Eltern unbedingt mit dem Kind sprechen. Grundsätzlich kommt es auf Eure Einschätzung an: Hältst du dein Kind für so vernünftig, dass es nicht mehr Geld ausgibt, als es hat? Und auch nur für das, was es eigentlich haben wollte? Auch den Eltern fällt es schließlich leichter, mal eben die Karte zu zücken als die Geldscheine aus dem Portemonnaie zu lupfen. Auf der anderen Seite zeigt das eigene Konto das Vertrauen, dass die Eltern in die Fähigkeiten ihres Kindes haben. Und kann die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung stärken.

Taschengeld


Aber was dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld anfangen? Eigentlich alles. Denn das haben die Eltern dem Kind ja gegeben, damit es sich etwas kauft, ganz selbstständig. Nur ein Tier, der Herzenswunsch vieler Kinder, das darf auch mit der größten angesparten Taschengeldmenge nicht erworben werden. Laut Tierschutzgesetz brauchen Kinder bis 14 Jahre immer die Einwilligung der Eltern, wenn sie sich ein Tier zulegen wollen. Soll es ein Hund, eine Katze oder ein anderer Warmblüter sein, gilt das sogar bis zum 16. Lebensjahr.

Ralf Ruhl

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