Gute Kinderkliniken
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Das Kind muss operiert werden und muss in die Klinik. Aber welches Krankenhaus ist das richtige, welches ist auf die Bedürfnisse von Kindern, Müttern und Vätern eingestellt? Das verrät das Gütesiegel "Ausgezeichnet. Für Kinder".
Im Falle einer notwendigen Operation oder Krankenhausbehandlung wünschen sich alle Eltern, dass die Klinik kindgerecht eingerichtet ist und das Personal gut auf die Kleinen eingeht. Das Zertifikat "Ausgezeichnet. Für Kinder" soll Eltern eine Orientierung bieten und legt Qualitätsstandards fest. Es wird für höchstens zwei Jahre vergeben, danach muss sich die Klinik einer erneuten Überprüfung unterziehen. Fast 150 Kliniken in Deutschland sind im Zertifizierungsprozess.
Die ausgezeichneten Kliniken müssen eine kontinuierliche Grundversorgung anbieten, Pflegeteam und Ärzte müssen speziell qualifiziert sein. Das gilt auch für alle weiteren Angebote aus dem pädagogischen und therapeutischen Bereich. Auch seltene und schwere Krankheitsbilder müssen in den Kliniken gut behandelt werden können. Die Besuchszeiten sollen familienfreundlich sein; werden Säuglinge oder Kleinkinder stationär behandelt, wird ein Elternteil kostenlos mit aufgenommen.
Zu den Kriterien gehört, dass bei Kindern bis zum neunten Lebensjahr grundsätzlich und ohne besondere Begründung eine Begleitperson mit aufgenommen werden kann. Das gilt auch bei Trennungsangst, Sprachproblemen und schweren Krankheiten. Die Begleitpersonen sollen im Umgang mit der Krankheit geschult werden, damit sie zum Beispiel die Insulinversorgung bei Diabetes selbst übernehmen können.
Weitere Kriterien sind ein 24-Stunden-Präsenzdienst eines Kinder- und Jugend-Arztes, 24-Stunden-Schichtdienst qualifizierter Kinderkrankenpflegekräfte, Labor und Diagnostik sollen pädiatrisch ausgerichtet sein und selbstverständlich soll die Raumausstattung mehr als ausreichen.
Ralf Ruhl
Die ausgezeichneten Kliniken müssen eine kontinuierliche Grundversorgung anbieten, Pflegeteam und Ärzte müssen speziell qualifiziert sein. Das gilt auch für alle weiteren Angebote aus dem pädagogischen und therapeutischen Bereich. Auch seltene und schwere Krankheitsbilder müssen in den Kliniken gut behandelt werden können. Die Besuchszeiten sollen familienfreundlich sein; werden Säuglinge oder Kleinkinder stationär behandelt, wird ein Elternteil kostenlos mit aufgenommen.
Begleitperson ist obligatorisch
Zu den Kriterien gehört, dass bei Kindern bis zum neunten Lebensjahr grundsätzlich und ohne besondere Begründung eine Begleitperson mit aufgenommen werden kann. Das gilt auch bei Trennungsangst, Sprachproblemen und schweren Krankheiten. Die Begleitpersonen sollen im Umgang mit der Krankheit geschult werden, damit sie zum Beispiel die Insulinversorgung bei Diabetes selbst übernehmen können.
Weitere Kriterien sind ein 24-Stunden-Präsenzdienst eines Kinder- und Jugend-Arztes, 24-Stunden-Schichtdienst qualifizierter Kinderkrankenpflegekräfte, Labor und Diagnostik sollen pädiatrisch ausgerichtet sein und selbstverständlich soll die Raumausstattung mehr als ausreichen.
Ralf Ruhl
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