Studieren mit Kind: Was werdende Väter wissen sollten
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Lehrjahre sind in Zeiten von Bologna ohnehin schon keine Herrenjahre. Wer zusätzlich noch ein Kind zu versorgen hat, muss nicht nur mit seiner knapp bemessenen Zeit gut haushalten können. Auch die Finanzen gilt es, im Blick zu behalten. Da vielen Studenten gar nicht bewusst ist, dass ihnen viel Unterstützung zusteht, folgt hier ein kleiner Überblick.
Es gibt Menschen, die halten die Studienzeit für den günstigsten Zeitpunkt, um mit der Gründung der eigenen kleinen Familie zu beginnen. Viele Studenten sehen das womöglich anders. Immerhin wird sich während des Studiums nicht nur um den Erwerb neuen Wissens gekümmert, es kommen zudem neue Freundschaften und ein Engagement in Gremien oder anderen Organisationen zustande.
Ist es dann doch passiert und ein kleiner Mensch kündigt sich an, so heißt es zunächst, sich nicht nur an die bevorstehende Elternschaft zu gewöhnen, auch die nötige Unterstützung muss her. Wie eingangs schon angesprochen, müssen Studierende heutzutage ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. Universitäten und Staat bieten verschiedene Hilfen an.
Jeder Mensch, der in Deutschland ein Kind hat, erhält automatisch den Anspruch, Kindergeld beziehen zu können. Dieses beträgt derzeit exakt 164 Euro pro Monat und wird unabhängig des Einkommens in konstanter Höhe gezahlt. Ab drei Kindern erhöht sich der Beitragssatz auf 170 Euro, bei noch mehr Kindern sind es sogar 195 Euro pro Kind. Zudem können Studierende für das erste Jahr nach der Geburt Elterngeld beantragen, obwohl sie vorher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Hierbei werden maximal 300 Euro pro Monat ausgezahlt. Der BaFöG-Anspruch schmälert sich durch das Elterngeld nicht.
Auch für die Erstausstattung kann der Staat um Hilfe gebeten werden. Beihilfen hierzu können bei der Agentur für Arbeit oder bei der Bundesstiftung für Mutter und Kind beantragt werden. Weitere nützliche Hinweise zur Finanzierung der jungen Familie im Studium gibt es hier.
Wer studiert, ist auf eine zuverlässige und zugleich bezahlbare Kinderbetreuung angewiesen. Natürlich passen die meisten Großeltern und Verwandten gerne ab und zu auf das Kind auf - eine dauerhafte Lösung ist dies nicht. Manche Universitäten bieten aus diesem Grund eine interne Kinderbetreuung an, in denen Kinder aller Altersstufen rundum versorgt werden, während die Eltern in Ruhe Vorlesungen besuchen oder in der Bibliothek lesen.
Das Studium mit einem Kind ist kein Zuckerschlecken für junge Eltern. Deswegen haben Studenten die Möglichkeit, sich zugunsten der Erziehung und der Pflege des Kindes freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss beim Sekretariat der Universität beantragt werden. Weiterhin gibt es dort die Möglichkeit, dass der Semesterbeitrag erlassen wird.
Studierende mit Kind: Finanzielle Hilfe vom Staat holen
Ist es dann doch passiert und ein kleiner Mensch kündigt sich an, so heißt es zunächst, sich nicht nur an die bevorstehende Elternschaft zu gewöhnen, auch die nötige Unterstützung muss her. Wie eingangs schon angesprochen, müssen Studierende heutzutage ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. Universitäten und Staat bieten verschiedene Hilfen an.
Jeder Mensch, der in Deutschland ein Kind hat, erhält automatisch den Anspruch, Kindergeld beziehen zu können. Dieses beträgt derzeit exakt 164 Euro pro Monat und wird unabhängig des Einkommens in konstanter Höhe gezahlt. Ab drei Kindern erhöht sich der Beitragssatz auf 170 Euro, bei noch mehr Kindern sind es sogar 195 Euro pro Kind. Zudem können Studierende für das erste Jahr nach der Geburt Elterngeld beantragen, obwohl sie vorher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Hierbei werden maximal 300 Euro pro Monat ausgezahlt. Der BaFöG-Anspruch schmälert sich durch das Elterngeld nicht.
Auch für die Erstausstattung kann der Staat um Hilfe gebeten werden. Beihilfen hierzu können bei der Agentur für Arbeit oder bei der Bundesstiftung für Mutter und Kind beantragt werden. Weitere nützliche Hinweise zur Finanzierung der jungen Familie im Studium gibt es hier.
Die richtige Betreuung für das Kind während des Studiums
Wer studiert, ist auf eine zuverlässige und zugleich bezahlbare Kinderbetreuung angewiesen. Natürlich passen die meisten Großeltern und Verwandten gerne ab und zu auf das Kind auf - eine dauerhafte Lösung ist dies nicht. Manche Universitäten bieten aus diesem Grund eine interne Kinderbetreuung an, in denen Kinder aller Altersstufen rundum versorgt werden, während die Eltern in Ruhe Vorlesungen besuchen oder in der Bibliothek lesen.
Urlaubssemester und Kind
Das Studium mit einem Kind ist kein Zuckerschlecken für junge Eltern. Deswegen haben Studenten die Möglichkeit, sich zugunsten der Erziehung und der Pflege des Kindes freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss beim Sekretariat der Universität beantragt werden. Weiterhin gibt es dort die Möglichkeit, dass der Semesterbeitrag erlassen wird.