Teil 1
Ausbildung unterbrechen oder Fortsetzen?
Teil 2
Finanzielle Entlastungen für Väter im Studium
Ausbildung unterbrechen oder Fortsetzen?
Teil 2
Finanzielle Entlastungen für Väter im Studium
Studienplanung: Finanzierungsmodelle für Väter
Finanzielle Entlastungen für Väter im Studium
In ihrer Studienzeit kommen den Vätern finanzielle Entlastungen zugute. So sind Väter an einigen Universitäten von den Studiengebühren, exklusive Verwaltungsgebühren, bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes befreit.
Eltern beziehen monatlich 219 Euro Kindergeld für das erste und zweite, 225 Euro für das dritte und 250 für jedes weitere Kind.
Eltern mit geringem Einkommen können außerdem Wohngeld und einen Kinderzuschlag beantragen. Letzterer beläuft sich ab Januar 2017 auf maximal 170 Euro monatlich. Ansprechpartner sind die zuständigen Wohngeldstellen und die Familienkassen der Arbeitsagenturen. Ein Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag, maximal 140€ monatlich, besteht nur dann, wenn dem Paar zusammen monatlich mindestens ein Bruttoeinkommen von 900€ zur Verfügung steht. Leistungen nach BAföG gelten in diesem Zusammenhang als Einkommen.
Ist der Vater Bafögempfänger kann er einen Kinderbetreuungszuschlag von 113€ im Monat für das erste und 85€ monatlich für jedes weitere Kind beantragen, sofern seine Partnerin diesen nicht beantragt.
Studierende Eltern bekommen meist den Mindestsatz des Elterngeldes. Das sind 300€ monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ein höherer Betrag kann nur dann veranschlagt werden, wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt berufstätig war. Ist dieser Fall gegeben, kann das Elterngeld unter Umständen für 14 Monate bezogen werden.
Studierende Väter haben die Möglichkeit sich über eine Studienstiftung für ein Stipendium zu bewerben. Finanzierungsmöglichkeiten über Stipendien sind stark an fachliche und persönliche Eignungen geknüpft. Es gibt einige Stiftungen, die mit ihrem Angebot speziell Studierende mit Kindern ansprechen.
Stand April 2017
Ist der Vater Bafögempfänger kann er einen Kinderbetreuungszuschlag von 113€ im Monat für das erste und 85€ monatlich für jedes weitere Kind beantragen, sofern seine Partnerin diesen nicht beantragt.
Studierende Eltern bekommen meist den Mindestsatz des Elterngeldes. Das sind 300€ monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ein höherer Betrag kann nur dann veranschlagt werden, wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt berufstätig war. Ist dieser Fall gegeben, kann das Elterngeld unter Umständen für 14 Monate bezogen werden.
Studierende Väter haben die Möglichkeit sich über eine Studienstiftung für ein Stipendium zu bewerben. Finanzierungsmöglichkeiten über Stipendien sind stark an fachliche und persönliche Eignungen geknüpft. Es gibt einige Stiftungen, die mit ihrem Angebot speziell Studierende mit Kindern ansprechen.
Stand April 2017