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Sind Kinderprophylaxe und Fissurenversiegelung wirklich nötig? - Das sagt der Experte


Kinderprophylaxe und Fissurenversiegelung notwendig?Bild: © Katarzyna Leszczynsk - Fotolia

Wenn von Vorbeugemaßnahmen gegen Kariesbefall und Parodontose bei Kindern die Rede ist, wird auch oft über die sogenannte Kinderprophylaxe und die Fissurenversiegelung als wichtige Maßnahmen gesprochen. Doch sind diese präventiven Behandlungen tatsächlich sinnvoll - angesichts der Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen sie nur in ganz bestimmten Fällen übernehmen? Experte Lars Weiland gibt dazu Auskunft.



Sinn und Nutzen der Fissurenversiegelung




Die menschlichen Backenzähne zeichnen sich evolutionsbedingt durch eine zerklüftete Oberfläche aus. Diese sogenannten Fissuren in der Zahnoberfläche sind typische Einfallstore für Kariesbakterien, weil sie sich schwer reinigen lassen und sich oftmals Speisereste dort absetzen. Für die normale Zahnnutzung - also das Kauen der Nahrung - ist die unebene Oberfläche der Backenzähne jedoch gar nicht notwendig. Deshalb liegt es nahe, die gefährdeten Furchen zu versiegeln, so lange sie noch komplett gesund und ohne Kariesbefall sind. Diese Fissurenversiegelung funktioniert auf eine sehr einfache Weise: Der Zahnarzt reinigt die Kauflächen und legt sie anschließend trocken. Dann werden sie mit einem Säure-Gel leicht angeraut, so dass das im Folgenden darauf aufgebrachte Versieglungsmaterial gut anhaftet. Dieses Material wird nach dem Aufbringen mit Hilfe speziellen Lichts ausgehärtet und danach poliert - und so entsteht eine glatte, leicht zu reinigende Kaufläche, die weniger kariesanfällig ist, als die ursprüngliche Oberfläche.



Trotz dieser Prophylaxewirkung wird die Maßnahme in manchen Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. "Bei Kindern zwischen sechs und 17 Jahren übernimmt die Kasse unter ganz bestimmten Voraussetzungen zwar die Kosten für die Fissurenversiegelung - jedoch lediglich für die letzten beiden Backenzähne in jeder Zahnreihe. Die Versiegelung weiterer Kauflächen muss ebenso wie die Fissurenfüllung für Milchzähne in Eigenleistung bezahlt werden", erklärt Lars Weiland dazu. Gerade Letzteres - also die Versiegelung der Milchzähne - erscheint jedoch durchaus sinnvoll, in Anbetracht der Tatsache, dass sich Kariesschäden des Milchgebisses auf das dahinter bereits angelegte bleibende Gebiss übertragen können. 

Es lassen sich übrigens auch Zähne versiegeln, bei denen bereits beginnender Karies diagnostiziert wurde - dieser muss dann lediglich vor der Fissurenversiegelung durch Bohren entfernt werden. Sicherheitshalber, so der Expertenrat, sollten in einem solchen Fall auch zusätzlich Röntgenbilder erstellt werden, um abzuklären, ob sich bereits von außen nicht sichtbare Kariesherde gebildet haben.



Bedeutung der Kinderprophylaxe




Unter der Bezeichnung Kinderprophylaxe wird eine weitere wichtige Vorsorgemaßnahme angeboten, die von Kassenseite nicht übernommen wird. Damit ist vor allem das gründliche Reinigen des Gebisses, beispielsweise im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung gemeint. "Diese Prophylaxe ist besonders dann empfehlenswert, wenn die Kinder eine festsitzende Zahnspange oder Retainer tragen. Denn dadurch wird die ohnehin kaum lückenlos mögliche Reinigung weiter erschwert und in den einzelnen Teilen wie Brackets und Befestigungen sammeln sich besonders hartnäckige Essensreste und Partikel an. Die Gefahr, dass es an diesen Stellen später zu Kariesentwicklung kommt, ist deshalb sehr viel größer", begründet Weiland die Empfehlung, eine solche Kinderprophylaxe regelmäßig durchführen zu lassen. 



Abdeckung der Privatleistungen durch Zusatzversicherung




Um die Kosten vollständig abzudecken, die durch die empfohlenen Prophylaxemaßnahmen am Kindergebiss entstehen, aber nicht durch die Krankenkassen übernommen werden, denken viele Eltern über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für ihr Kind nach. "Beim Abschluss ist jedoch genaues vergleichen nötig", erklärt Lars Weiland. "Eine Zahnzusatzversicherung besteht aus zahlreichen Komponenten. Für Kinder sind neben der Prophylaxe zum Beispiel auch die Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung ein häufig in Anspruch genommener Baustein. Auch die Wartezeit und eventuelle Selbstbeteiligungen sollten genau hinterfragt werden. Daher ist es sinnvoll genau zwischen den einzelnen Tarifen zu vergleichen und sicherzustellen, dass die gewählte Versicherung die Leistungen Fissurenversiegelung und Kinderprophylaxe auch eindeutig mit abdecken".


Individualprophylaxe und Fissurenversiegelung werden von Experten für alle Kinder empfohlen, um die Gefahr eines Kariesbefalls so gering wie möglich zu halten. Doch viele dieser Vorbeugemaßnahmen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Deshalb raten Experten den Eltern, rechtzeitig selbst vorzusorgen.

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