Biologische Väter
Bild: markcarper - photocase.com
Sind Väter nur Erzeuger, haben sie weniger Rechte. Das bestätigen verschiedene Urteile, u.a. des Europäischen Menschengerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Jedenfalls, wenn juristisch ein anderer Mann als rechtlicher Vater gilt.
Wenn es der Vater wissen will
Wer die Mutter ist, ist klar, an der Vaterschaft bestehen immer Zweifel. Für Juristen hat diese alte Weisheit eine ganz besondere Bedeutung. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt entschieden, dass der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen nicht anfechten kann, wenn dieser eine sozial familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat.
Wie kann so etwas geschehen? Das Kind kann das Produkt eines Seitensprungs sein. Oder die Mutter lebte in Trennung und hat sich dann doch entschlossen, die Ehe aufrecht zu erhalten. Oder die Beziehung war am Ende, als sie schwanger war, und sie hat den anderen Mann geheiratet. Das Ergebnis für Kind und biologischen Vater: Sie leben nicht zusammen und haben juristisch gesehen keine verwandtschaftliche Beziehung.
Bereits vorher hatte das Gericht biologischen Vätern einen Umgang mit ihrem Kind eingeräumt. Jetzt hatten aber zwei Väter geklagt, die nicht nur Kontakt zu ihrem Kind wollten, sondern die vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater suchten. Dies lehnte das Gericht ab wegen der bestehenden sozial-familiären Beziehung zum Ehemann als rechtlichem Vater. Eine Störung von außen solle im Interesse des Kindes vermieden werden.
Wenn es das Kind wissen will
Was aber geschieht, wenn ein Kind wissen will, ob ein Mann sein biologischer Vater ist? Eine Frau, die dies wissen wollte, scheiterte mit ihrer Klage kürzlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Laut § 1598 des BGB haben Vater, Mutter und Kind Anspruch darauf, dass der jeweils andere in eine Abstammungsuntersuchung einwilligt. Das Gesetz regelt jedoch nur den Anspruch eines Kindes gegenüber seinem rechtlichen Vater - nicht jedoch gegenüber dem Mann, der als leiblicher Vater vermutet wird.
Diese Rechtsauffassung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az. 1 BvR 3309/13). Nicht rechtliche Väter müssten keine Auskunft geben, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung werde dadurch nicht verletzt. Biologische Väter außerhalb der Familie werden im Gesetz nicht erwähnt und können deshalb auch nicht zu einem DNA-Test gezwungen werden.
Ralf Ruhl
Wer die Mutter ist, ist klar, an der Vaterschaft bestehen immer Zweifel. Für Juristen hat diese alte Weisheit eine ganz besondere Bedeutung. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt entschieden, dass der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen nicht anfechten kann, wenn dieser eine sozial familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat.
Wie kann so etwas geschehen? Das Kind kann das Produkt eines Seitensprungs sein. Oder die Mutter lebte in Trennung und hat sich dann doch entschlossen, die Ehe aufrecht zu erhalten. Oder die Beziehung war am Ende, als sie schwanger war, und sie hat den anderen Mann geheiratet. Das Ergebnis für Kind und biologischen Vater: Sie leben nicht zusammen und haben juristisch gesehen keine verwandtschaftliche Beziehung.
Bereits vorher hatte das Gericht biologischen Vätern einen Umgang mit ihrem Kind eingeräumt. Jetzt hatten aber zwei Väter geklagt, die nicht nur Kontakt zu ihrem Kind wollten, sondern die vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater suchten. Dies lehnte das Gericht ab wegen der bestehenden sozial-familiären Beziehung zum Ehemann als rechtlichem Vater. Eine Störung von außen solle im Interesse des Kindes vermieden werden.
Wenn es das Kind wissen will
Was aber geschieht, wenn ein Kind wissen will, ob ein Mann sein biologischer Vater ist? Eine Frau, die dies wissen wollte, scheiterte mit ihrer Klage kürzlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Laut § 1598 des BGB haben Vater, Mutter und Kind Anspruch darauf, dass der jeweils andere in eine Abstammungsuntersuchung einwilligt. Das Gesetz regelt jedoch nur den Anspruch eines Kindes gegenüber seinem rechtlichen Vater - nicht jedoch gegenüber dem Mann, der als leiblicher Vater vermutet wird.
Diese Rechtsauffassung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az. 1 BvR 3309/13). Nicht rechtliche Väter müssten keine Auskunft geben, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung werde dadurch nicht verletzt. Biologische Väter außerhalb der Familie werden im Gesetz nicht erwähnt und können deshalb auch nicht zu einem DNA-Test gezwungen werden.
Ralf Ruhl
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